04.09.2025, 11:49
Hat jemand Wissen darüber, wie sehr die Einzelnoten einem die Möglichkeit für eine Justizeinstellung (bspw ordentliche Gerichtsbarkeit) eröffnen, wenn man zwar in der Endnote kein VB hat, sondern etwas darunter liegt, aber die Einzelnoten im Zivilrecht und Strafrecht schriftlich ebenfalls knapp unter 9 Punkten liegen, aber das öffentliche Recht einen für die Gesamtnote runterzieht.
Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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04.09.2025, 13:32
Deine Einzelnoten interessieren absolut niemand. Die stellen dich auch als Strafrichter ein, wenn du in einer Strafrechtsklausur 2 Punkte hättest, wenn du oberhalb einer bestimmten (Gesamt-)Notengrenze bist (nur auf die kommt es an).
Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
04.09.2025, 13:36
Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde.
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
04.09.2025, 16:58
Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.
04.09.2025, 22:23
Na, da kann man von halten was man will. Aber die Aussagekraft der schriftlichen Prüfung dürfte schon etwas höher (wenn auch nicht ganz von Unwägbarkeiten befreit) sein, als das Ergebnis eines Tages mit 40 Minuten mündlicher Prüfung.


