• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. TV-L 13
Antworten

 
TV-L 13
Gast
Unregistered
 
#1
09.04.2021, 13:33
Liebe Mitglieder, 

In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.

Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden? 
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen? 

Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?  Cheese 

Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
09.04.2021, 13:40
Üblicherweise beginnt es mit E13, nach Verbeamtung (bis zu 3 Jahre?) gibt es A13.
Gibt aber bestimmt auch Stellen nur mit E13.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
09.04.2021, 14:09
(09.04.2021, 13:33)Gast schrieb:  Liebe Mitglieder, 

In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.

Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden? 
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen? 

Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?  Cheese 

Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)

Wenn dort TV-L 13 und A13 steht, bedeutet das, dass jemand, der bereits Beamter ist und sich dort bewirbt, dort weiter als Beamter mit A13 tätig sein kann. Wenn Du keiner bist, gibt es TV-L 13, also bedeutend weniger. Ob ggf. später Verbeamtung möglich ist, steht bei den Stellen grds. dabei. Wie jemand schon schrieb-das kann der Fall sein, muss aber nicht und selbst wenn es nach der Anzeige möglich ist, heißt das nicht, dass man auch später Beamter wird.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
09.04.2021, 14:27
Außerdem muss man unterscheiden zwischen TVL und TVöD Bund bzw. TVöD VKA. TVL ist der Landesdienst und wird weniger gut vergütet.
Am meisten gibt's im TV-V, da bekommst du in EG 11 mehr als in EG 13 TVöD.

Im ÖD muss man übrigens auch gucken, ob die Beamtenstelle im Haushalt eingeplant ist, sonst gibt's keine Umwandlung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
09.04.2021, 18:33
(09.04.2021, 14:09)Gast schrieb:  
(09.04.2021, 13:33)Gast schrieb:  Liebe Mitglieder, 

In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.

Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden? 
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen? 

Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?  Cheese 

Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)

Wenn dort TV-L 13 und A13 steht, bedeutet das, dass jemand, der bereits Beamter ist und sich dort bewirbt, dort weiter als Beamter mit A13 tätig sein kann. Wenn Du keiner bist, gibt es TV-L 13, also bedeutend weniger. Ob ggf. später Verbeamtung möglich ist, steht bei den Stellen grds. dabei. Wie jemand schon schrieb-das kann der Fall sein, muss aber nicht und selbst wenn es nach der Anzeige möglich ist, heißt das nicht, dass man auch später Beamter wird.


Okay, danke! Das rentiert sich dann ja echt nicht so wirklich. Keine großen Sprünge mehr zu erwarten, keine Pensionsvorteile, aber man krebst trotzdem bei 2.5 netto rum. 
Habe zwei sehr ordentliche Examina und will mich da nicht unter Wert verkaufen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
09.04.2021, 19:43
Das ist ja nur das Einstiegsgehalt, aber ja, einigermaßen mehr Geld gibt's nur beim Aufstieg in E14/E15 oder in AT-Vergütungen. Die Work-Life-Balance ist aber auch nicht zu unterschätzen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
09.04.2021, 22:16
E13 TV-L ist die Standardeingruppierung für Wiss. Mit. an der Uni nach dem 1. Examen. Mit 2 Staatsexamina gibt man sich das meist wirklich nur, wenn eine gute Work-Life-Balance das Maß aller Dinge ist.
Zitieren
Recht_BW
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2022
#8
21.04.2024, 09:53
Hat jemand Erfahrung ob man mit 1.StEx und Absolvierung des Refs, jedoch ohne 2. StEx in der Verwaltung in TV-L 13 eingruppiert wird?
Suchen
Zitieren
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#9
21.04.2024, 13:36
(21.04.2024, 09:53)Recht_BW schrieb:  Hat jemand Erfahrung ob man mit 1.StEx und Absolvierung des Refs, jedoch ohne 2. StEx in der Verwaltung in TV-L 13 eingruppiert wird?

Tarifrechtlich wäre das jedenfalls möglich, weil Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 13 (nur) eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (mit entsprechender Tätigkeit) ist, die nach der Protokollerklärung bereits mit dem Abschluss des 1. Stex gegeben ist.

In der Praxis wird es auf die konkrete Stellenausschreibung ankommen. Ist im konstitutiven Anforderungsprofil die Befähigung zum Richteramt verlangt, reicht das 1. natürlich nicht, auch wenn "nur" in EG 13 ausgeschrieben ist.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus