11.03.2024, 11:11
Hallo zusammen,
ich informiere mich gerade über die Änderungen im Prüfungsrecht und habe gesehen, dass in NRW eine Notengrenze von 3,0 eingeführt wurde. Bei 3,0 muss er nach neuem Recht gewährt werden.
Mich würde interessieren, werden in der Praxis wirklich alle Anträge auf Gnadengesuch unter dem Durchschnitt (also bei fehlen der Voraussetzungen) abgelehnt?? Das erscheint mir sehr krass.
Danke & LG
ich informiere mich gerade über die Änderungen im Prüfungsrecht und habe gesehen, dass in NRW eine Notengrenze von 3,0 eingeführt wurde. Bei 3,0 muss er nach neuem Recht gewährt werden.
Mich würde interessieren, werden in der Praxis wirklich alle Anträge auf Gnadengesuch unter dem Durchschnitt (also bei fehlen der Voraussetzungen) abgelehnt?? Das erscheint mir sehr krass.
Danke & LG
11.03.2024, 11:46
Beachte allerdings auch, dass es in NRW eine Überganszeit gibt, nach der die neue Prüfungsordnung nicht anzuwenden ist, falls man zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Referendariat schon begonnen hatte. Zumindest ergibt sich das aus der Prüfungsordnung NRW. Ich hatte das auch dem User Hyäne mitgeteilt.
11.03.2024, 19:56
Danke dir fürs Antworten.
Man findet relativ wenig Infos dazu.
Wann ist die zeitliche Grenze für wen die neue Regelung gilt? Und wie wird die Regelung nach neuem Recht gelebt?
Vielen Dank
Man findet relativ wenig Infos dazu.
Wann ist die zeitliche Grenze für wen die neue Regelung gilt? Und wie wird die Regelung nach neuem Recht gelebt?
Vielen Dank
12.03.2024, 17:39
Um Rechtssicherheit zu haben, würde ich mit dem LJPA in Kobtakt treten.