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Erste Gehaltsverhandlung - Tipps und No-Goes
Law for Life
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2020
#1
18.11.2023, 10:57
Hallo zusammen,

ich habe in nächster Zeit voraussichtlich meine erste Gehaltsverhandlung bei einer kleineren Kanzlei im Rheinland, bei der ich gerne als Berufseinsteiger im allgemeinen Zivilrecht durchstarten möchte. Leider weiß ich noch nicht so ganz was ich für die Tätigkeit verlangen kann und wie ich die Gehaltsverhandlung am besten angehen soll. Mein erstes Examen war leicht überdurchschnittlich, dass zweite Examen ziemlich durchschnittlich. Habt ihr Tipps und Erfahrungswerte? Gibt es No-Goes, die man auf jeden Fall vermeiden sollte? Wo liegt ungefähr das Durchschnittsgehalt, das man verlangen kann? Ich freue mich auf einen netten Austausch.
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
21.11.2023, 17:33
Das ist schwer zu sagen. Ich würde sagen, mach nicht den beliebten Fehler, aus Deinen Noten einen Gehaltsanspruch abzuleiten. Versetz Dich in die Kanzlei. Die macht mit Dir einen gewissen Umsatz und kann Dir davon nur einen Teil als Gehalt zahlen, der Rest geht für Kosten drauf und etwas Gewinn will der Inhaber auch machen. Versuche herauszufinden, welchen Umsatz Du wohl machen wirst und geh dann davon aus, dass Du ca. 50% dessen als Bruttogehalt erhalten könntest (!).
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LCL
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 7
Registriert seit: Jan 2023
#3
21.11.2023, 19:29
(21.11.2023, 17:33)ALTER MANN schrieb:  Das ist schwer zu sagen. Ich würde sagen, mach nicht den beliebten Fehler, aus Deinen Noten einen Gehaltsanspruch abzuleiten. Versetz Dich in die Kanzlei. Die macht mit Dir einen gewissen Umsatz und kann Dir davon nur einen Teil als Gehalt zahlen, der Rest geht für Kosten drauf und etwas Gewinn will der Inhaber auch machen. Versuche herauszufinden, welchen Umsatz Du wohl machen wirst und geh dann davon aus, dass Du ca. 50% dessen als Bruttogehalt erhalten könntest (!).


Also 50% vom Umsatz für einen Einsteiger halte ich nicht für realistisch, aber es kann durchaus sein, dass in kleineren Einheiten mit einer niedrigen Kostenquote, ein derartiger Schnitt tatsächlich gelebt werden kann.
Üblicherweise - zumindest in Wirtschaftskanzleien- gilt der Faktor drei, dh Umsatz durch drei. Setzt du zu Beginn 300.000€ um, kannst du mit 100.000 € rechnen, der Rest ist 1/3 Verwaltungsaufwand (Personal, IT, Räumlichkeit, Versicherungen etc) und 1/3 Partner Gewinn Marge.
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