• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Tenor deckt sich nicht mit Entscheidungsgründen
Antworten

 
Tenor deckt sich nicht mit Entscheidungsgründen
Examen2023
Member
***
Beiträge: 62
Themen: 4
Registriert seit: May 2023
#1
05.03.2024, 07:21
Hallo,
leider ist mir zu spät aufgefallen, dass sich mein Tenor nicht mit den Entscheidungsgründen deckt. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass dem Kläger 4000 EUR zustehen, tenoriert habe ich aber - weil ich in der Zeitnot die Einberechnung des vierten Anspruchs vergessen habe - nur 3500. Wie schwer wiegen solche Fehler? Kann man deshalb wirklich durchfallen?
Suchen
Zitieren
RiLG Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#2
05.03.2024, 08:12
Deshalb alleine fällt man sicher nicht durch, aber es sieht auch nicht gut aus, weil es der praktischen Verwertbarkeit ein Stück weit entgegensteht.
Suchen
Zitieren
Refinn
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#3
07.03.2024, 15:23
Die Situation ist nicht ganz dieselbe, aber ich habe meiner Erinnerung nach auch in zwei Klausuren Fehler im Tenor gemacht (einmal "Im Übrigen" und einmal eine nicht erlassene NE vergessen) und beides ist zweistellig bewertet worden. Ich hab mir auch furchtbar Gedanken gemacht, weil oft auf die mangelnde Praxistauglichkeit verwiesen wird, deshalb das zur Aufmunterung - warte ab und versuch, dir nicht zu viele Gedanken zu machen :)
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#4
07.03.2024, 16:01
Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)
Suchen
Zitieren
RiLG Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#5
07.03.2024, 19:20
(07.03.2024, 16:01)GPAMember schrieb:  Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)

Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Das wird regelmäßig auffallen und ich wüsste auch nicht, wieso das nicht in die Bewertung einfließen sollte. Jeder Korrektor weiß um den Zeitdruck, aber es macht einen Unterschied, ob ein Urteil einen konsequenten Tenor enthält oder nicht.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.142
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
07.03.2024, 22:31
(07.03.2024, 19:20)RiLG Hessen schrieb:  
(07.03.2024, 16:01)GPAMember schrieb:  Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)

Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Das wird regelmäßig auffallen und ich wüsste auch nicht, wieso das nicht in die Bewertung einfließen sollte. Jeder Korrektor weiß um den Zeitdruck, aber es macht einen Unterschied, ob ein Urteil einen konsequenten Tenor enthält oder nicht.

Das wird in der Tat ganz bestimmt auffallen. Wie schwer der Fehler wiegt, hängt vermutlich vor allem vom Rest der Klausur ab. Wenn die Gesamtleistung zwischen drei und vier Punkten steht, kann das definitiv der Punkt sein, an dem man als Prüfer denkt: "... und der Tenor deckt sich noch nicht einmal mit den Entscheidungsgründen" - mit entsprechender Folge. Ist die Klausur im Übrigen herausragend, denkt man dagegen eher "... da kann es zu dem kleinen Rechenfehler schon mal kommen, gibt es in der Praxis ja auch, macht man Urteilsberichtigung und gut ist!" - wiederum mit entsprechender Folge.
Ich fände es jedenfalls viel, viel weniger schlimm als wenn der Tenor komplett fehlt oder die Tenorierung der Form nach grob falsch ist.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus