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Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare
Ref.NRW...
Junior Member
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Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2023
#1
14.03.2023, 19:25
Hallo allerseits! Die Klausurakten sind ja klassisch mit der Aufforderung versehen, im eigenen Interesse sämtliche verwendeten Gesetzestexte und Kommentare anzugeben. Zu diesem Thema sind mir nun einige Fragen gekommen, da ich mich tatsächlich gar nicht mehr erinnern kann, wie ich das im 1 StEx gemacht habe. Damals waren es ja aber auch weniger zugelassene Hilfsmittel...

1. Wie wird es aufgenommen, wenn man die Angabe schlicht vergisst? Das kann schließlich im Eifer des Gefechts passieren.
2. Muss man stets sämtliche Hilfsmittel, also alle vier Gesetzestexte und sämtliche (7) Kommentare angeben? Das wirkt absurd. Logisch wäre es, lediglich die tatsächlich verwendeten Gesetzestexte und Kommentare anzugeben. Man wird wohl selten während ÖR I in den Baumbach/Hopt schauen.
3. Wäre es zulässig, schon vor Beginn der Bearbeitungszeit die Angaben zu machen? Denn je nach Klausur kann das ja ganz schön Zeit kosten, die Titel anzugeben. Das kostet alles Arbeitszeit. Auf der anderen Seite wirkt es mir riskant, wie wild zu kritzeln, während die Aufsichtsperson noch Erläuterungen abgibt.

Die Fragen mögen kleinkariert wirken, aber nach meinem Verständnis hängt hier u.U. tatsächlich Arbeitszeit dran. Eure Meinungen/Erfahrungen würden mich daher sehr interessieren!  Smile
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Refnrw7
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#2
14.03.2023, 20:04
Ich schreibe grade und habe mir einmal eine Word Datei angefertigt mit allen Auflagen (Gesetze und Kommentare) und die ausgedruckt und jeweils in die Klausur gelegt. Ist laut der Ladung in NRW ausdrücklich erlaubt und machen bei uns grade alle so :)
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Ref.NRW...
Junior Member
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Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2023
#3
14.03.2023, 20:37
(14.03.2023, 20:04)Refnrw7 schrieb:  Ich schreibe grade und habe mir einmal eine Word Datei angefertigt mit allen Auflagen (Gesetze und Kommentare) und die ausgedruckt und jeweils in die Klausur gelegt. Ist laut der Ladung in NRW ausdrücklich erlaubt und machen bei uns grade alle so :)



Super! Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.  Smile Das ist dann ja eine schöne Lösung für das Problem. Dir ganz viel Glück bei den noch kommenden Klausuren! Bald ist es geschafft!
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Refnrw7
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#4
14.03.2023, 20:56
(14.03.2023, 20:37)Ref.NRW... schrieb:  
(14.03.2023, 20:04)Refnrw7 schrieb:  Ich schreibe grade und habe mir einmal eine Word Datei angefertigt mit allen Auflagen (Gesetze und Kommentare) und die ausgedruckt und jeweils in die Klausur gelegt. Ist laut der Ladung in NRW ausdrücklich erlaubt und machen bei uns grade alle so :)



Super! Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.  Smile Das ist dann ja eine schöne Lösung für das Problem. Dir ganz viel Glück bei den noch kommenden Klausuren! Bald ist es geschafft!

Gerne & danke  Smile
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