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Schlechte Einzelnote - schlecht für Justizeinstieg?
Gast2342
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#1
14.10.2023, 18:07
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch, ob und inwieweit die Einzelexamensnoten für die Einstellung bei der Justiz (Bayern) relevant sind? Habe es im 2. StEX geschafft, in einer Klausur im ZivilR zu unterpunkten. Bin nahe am VB und habe ein zweistelliges 1. StEX, wobei die Zivilrechtsklausuren dort alle zweistellig waren. 

LG
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
14.10.2023, 19:13
Da würde ich mir an deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen. Die schauen regelmäßig vor allem auf die Gesamtnote. Falls im Vorstellungsgespräch danach gefragt wird, kannst Du's ja erklären.
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Farbwenz
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2022
#3
29.10.2023, 13:52
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob der Personalabteilung die Einzelnoten überhaupt vorliegen. Selbst wenn, ist die Frage der fachlichen Eignung mit der Gesamtnote abschließend geklärt. Es wird streng nach Notenreihenfolge eingestellt, außer ein Bewerber wird aus anderen Gründen nicht genommen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es völlig egal ist, ob man 9 Punkte aus 2x9 oder aus 1x18, 1x0 hat.
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ohmann75
Junior Member
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Beiträge: 49
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#4
29.10.2023, 14:06
Spielt überhaupt keine Rolle. Es wird streng nach Noten eingeladen und dann zählt nur noch das persönliche Gespräch.
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Law.NRW
Member
***
Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#5
30.10.2023, 15:55
Wozu wird dann eine Aufstellung über das Einzelnoten verlangt?
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LMH
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2020
#6
30.10.2023, 19:49
Habe dieses Jahr von Bewerbungsverfahren bei der bayerischen Justiz gehört, in denen sogar nach Noten aus Probeklausuren (Stationszeugnisse) gefragt wurde LolLolLol
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Friedman
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#7
31.10.2023, 16:30
(30.10.2023, 19:49)LMH schrieb:  Habe dieses Jahr von Bewerbungsverfahren bei der bayerischen Justiz gehört, in denen sogar nach Noten aus Probeklausuren (Stationszeugnisse) gefragt wurde LolLolLol

Die bayerische Justiz hat auch einen Schuß weg, was das Einstellungsprozedere betrifft. Da werden Leute nach ihren suboptimalen Noten gefragt, da es im zweiten Examen "nur" ein VB nach einem Gut im ersten wurde. Es wird jungen Leuten mehr oder weniger unverblümt angedroht, dass es in der Justiz garantiert nichts wird, wenn sie die Halbtagsstelle in Hintertupfing nicht annehmen, die dann doch oh Wunder entgegen vorheriger Stellenknappheit frei sei. Langsam im Bewerbungsprozess sind sie sowieso. Das dauert bspw. in der Finanzverwaltung zwischen Bewerbung, Interview und Zusage nicht einmal einen Monat.


Ich kenne daher allein drei Juristen aus meinem engeren Umkreis, die durch das teils unverschämte, teils unprofessionelle Gebahren der Justiz lieber in der (Finanz-)Verwaltung untergekommen sind, ein weiterer ist dem Staatsdienst gleich ganz fern geblieben. Das sind allesamt Leute mit mindestens Doppel-VB, einer sogar mit vierfachem Lametta. Die hocken jetzt als Referenten in Oberbehörden und Ministerien, bis es ans VG/FG geht. Lustigerweise mit Ausnahme des Dr. Doppel-VB LLM, der schnellstmöglich wieder ans FA will. So vergrault man sich in Bayern topqualifizierte Leute. Da hockt dann der junge Jurist mit voller Kriegsbemalung mit A14 am FA und gibt Urlaubsanträge frei, während in den abgelegenen Regionen Bayerns in wenigen Jahren ein Richter mit Prädikat eine Sagengestalt alter Ammenmärchen sein wird.
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Farbwenz
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2022
#8
04.11.2023, 14:52
(31.10.2023, 16:30)Friedman schrieb:  
(30.10.2023, 19:49)LMH schrieb:  Habe dieses Jahr von Bewerbungsverfahren bei der bayerischen Justiz gehört, in denen sogar nach Noten aus Probeklausuren (Stationszeugnisse) gefragt wurde LolLolLol

Die bayerische Justiz hat auch einen Schuß weg, was das Einstellungsprozedere betrifft. Da werden Leute nach ihren suboptimalen Noten gefragt, da es im zweiten Examen "nur" ein VB nach einem Gut im ersten wurde. Es wird jungen Leuten mehr oder weniger unverblümt angedroht, dass es in der Justiz garantiert nichts wird, wenn sie die Halbtagsstelle in Hintertupfing nicht annehmen, die dann doch oh Wunder entgegen vorheriger Stellenknappheit frei sei. Langsam im Bewerbungsprozess sind sie sowieso. Das dauert bspw. in der Finanzverwaltung zwischen Bewerbung, Interview und Zusage nicht einmal einen Monat.


Ich kenne daher allein drei Juristen aus meinem engeren Umkreis, die durch das teils unverschämte, teils unprofessionelle Gebahren der Justiz lieber in der (Finanz-)Verwaltung untergekommen sind, ein weiterer ist dem Staatsdienst gleich ganz fern geblieben. Das sind allesamt Leute mit mindestens Doppel-VB, einer sogar mit vierfachem Lametta. Die hocken jetzt als Referenten in Oberbehörden und Ministerien, bis es ans VG/FG geht. Lustigerweise mit Ausnahme des Dr. Doppel-VB LLM, der schnellstmöglich wieder ans FA will. So vergrault man sich in Bayern topqualifizierte Leute. Da hockt dann der junge Jurist mit voller Kriegsbemalung mit A14 am FA und gibt Urlaubsanträge frei, während in den abgelegenen Regionen Bayerns in wenigen Jahren ein Richter  mit Prädikat eine Sagengestalt alter Ammenmärchen sein wird.

Es ist etwas dran, dass man in Bayern je nach Bewerberlage erst einmal zappeln gelassen wird und jedem signalisiert wird, dass es auch Bewerber mit besseren Noten gibt. Dass das abschreckt, kann ich aus eigener Erfahrung verstehen.

Fakt ist aber auch:

1. Wer die Note hat und nicht die Nerven verliert, der kommt mit etwas Geduld an einen wohnortnahen Standort. Meiner Erfahrung nach gibt man alle in Frage kommenden Orte an und bekommt dann auch nur diese angeboten oder bekommt es jedenfalls nicht nachteilig ausgelegt, wenn man ein anderes Angebot ablehnt. Mit den o.g. Schauergeschichten möchte man vielleicht die Leute an abgelegene Orte quatschen, aber niemand muss sich darauf einlassen, außer vielleicht man ist notenmäßig wirklich arg an der Grenze (selbst da könnte man es aber erst einmal ein paar Monate aussitzen).

2. Wenn man hier von Einstellungsverfahren aus anderen Bundesländern hört (Assessment-Center, Richterwahlausschuss), dann ist das Auswahlverfahren abgesehen von der Note nirgends so einfach wie in Bayern. Wer die Note hat und in einem harmlosen Vorstellungsgespräch nicht irgendetwas ganz Komisches raushaut oder irgendwie als Extremist auffällt, der wird auch genommen. Man muss höchstens einer Frage à la "Warum haben Sie in AG 2 plötzlich nur 6 Punkte gehabt?" normal begegnen können, ohne patzig zu werden oder in Tränen auszubrechen - was man von einem künftigen Richter doch erwarten kann.
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Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 293
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#9
04.11.2023, 18:47
(31.10.2023, 16:30)Friedman schrieb:  
(30.10.2023, 19:49)LMH schrieb:  Habe dieses Jahr von Bewerbungsverfahren bei der bayerischen Justiz gehört, in denen sogar nach Noten aus Probeklausuren (Stationszeugnisse) gefragt wurde LolLolLol

Die bayerische Justiz hat auch einen Schuß weg, was das Einstellungsprozedere betrifft. Da werden Leute nach ihren suboptimalen Noten gefragt, da es im zweiten Examen "nur" ein VB nach einem Gut im ersten wurde. Es wird jungen Leuten mehr oder weniger unverblümt angedroht, dass es in der Justiz garantiert nichts wird, wenn sie die Halbtagsstelle in Hintertupfing nicht annehmen, die dann doch oh Wunder entgegen vorheriger Stellenknappheit frei sei. Langsam im Bewerbungsprozess sind sie sowieso. Das dauert bspw. in der Finanzverwaltung zwischen Bewerbung, Interview und Zusage nicht einmal einen Monat.


Ich kenne daher allein drei Juristen aus meinem engeren Umkreis, die durch das teils unverschämte, teils unprofessionelle Gebahren der Justiz lieber in der (Finanz-)Verwaltung untergekommen sind, ein weiterer ist dem Staatsdienst gleich ganz fern geblieben. Das sind allesamt Leute mit mindestens Doppel-VB, einer sogar mit vierfachem Lametta. Die hocken jetzt als Referenten in Oberbehörden und Ministerien, bis es ans VG/FG geht. Lustigerweise mit Ausnahme des Dr. Doppel-VB LLM, der schnellstmöglich wieder ans FA will. So vergrault man sich in Bayern topqualifizierte Leute. Da hockt dann der junge Jurist mit voller Kriegsbemalung mit A14 am FA und gibt Urlaubsanträge frei, während in den abgelegenen Regionen Bayerns in wenigen Jahren ein Richter  mit Prädikat eine Sagengestalt alter Ammenmärchen sein wird.

Leider ist dieser Umgang der Justiz(-verwaltung) mit ihrem Personal weder auf Bayern noch auf Berufsanfänger beschränkt. Ich bin immer noch regelmäßig baff, wenn ich höre, wie ruppig mit Kollegen umgesprungen wird, die auf dem Arbeitsmarkt als High Potentials von allen Seiten umworben werden. Das hat alleine in meinem Umfeld schon zu mehreren Abgängen von Top-Leuten geführt. Anscheinend hat sich der Fachkräftemangel noch nicht bis in jedes Personaldezernat rumgesprochen bzw muss sich noch weiter verschärfen, bevor hier mal umgedacht wird. Bei den dienstälteren Kollegen führt eine solche Ansprache zwar nicht mehr zum Jobwechsel, aber zum Dienst nach Vorschrift, was ebenfalls nicht das Ziel gelungener Personalführung sein sollte. Der Weg zu einer wertschätzenden Arbeitsatmosphäre ist auch hier noch weit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2023, 18:54 von Spencer.)
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