23.08.2023, 21:34
Hallo zusammen. Dieses Thema soll einmal zur etwas tieferen Diskussion des StR-AV dienen. Mir ist nämlich - zunächst entgegen meiner Hoffnung - in NRW ein strafrechtlicher Vortrag zugeteilt worden. Nach anfänglichem "Schock" habe ich mir mal die Mühe gemacht, die 56 im Archiv abrufbaren Vorträge auf der Seite des LJPA zu sortieren. Denn es ist ja immer die Rede davon, dass so viele Konstellationen denkbar seien. Zu einem gewissen Grad stimmt das auch:
1. StA-Sicht: Entscheidung der StA nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens (25x im Archiv)
2. Anwaltssicht: Revision (12x im Archiv)
3. Anwaltssicht: Vorgehen gegen einen Strafbefehl (4x im Archiv)
4. Anwaltssicht: Vorgehen gegen einen Haftbefehl (4x im Archiv)
5. StA-Sicht: Sofortige Beschwerde gegen Ablehnungsbeschluss (3x im Archiv)
6. Anwaltssicht: Beratung eines Mdt. bzgl. Vorschaltbeschwerde, Klageerzwingungsverfahren, Privatklageweg u. Dienstaufsichtsbeschwerde (2x im Archiv)
7. Gerichts-Sicht: Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens (2x im Archiv)
(8. StA-Sicht: Entschließung, ob Haftbefehl beim zuständigen AG beantragt werden soll (2x im Archiv, zuletzt 2009))
9. Beschwerde der StA gegen ablehnenden Beschluss eines Gerichts bzgl. eines Antrags der StA auf Erlass eines Haftbefehls (1x im Archiv)
(10. Gerichts-Sicht: Strafurteil (1x im Archiv, letztmalig 2006))
Gut erkennbar ist, dass natürlich die StA-Entschließung nach Abschluss der Ermittlungen und die Revision absolute Klassiker sind. Natürlich stellt das NRW-Archiv nur eine Übersicht der letzten Jahre dar. Ich denke aber, dass die Verteilungen hier prozentual repräsentativ sein dürften. Was auch auffällt ist, dass die vielen Konstellationen letztlich nur kleinere prozessuale "Kostüme" für die immer im Kern wieder vorzunehmende materiell-rechtliche Prüfung darstellen. Die meisten Varianten laufen darauf hinaus, dass man nach einer etwas anderen Einleitung der Prüfung den hTv oder dTv prüft. Zwei der Konstellationen scheinen "aus der Mode" gekommen zu sein. Diese habe ich deshalb durch Klammern gekennzeichnet. Das Strafurteil lief letztmals 2006, der bloße Antrag der StA auf den Erlass eines Haftbefehls lief 2009. Letztere Variante dürfte angesichts des zunehmenden Umfangs der Akten schlicht zu einfach geworden sein.
Meine Ergebnisse würde ich jetzt gerne einfach einmal zur Diskussion stellen. Sind euch noch andere Konstellationen bekannt? Sind eventuell welche von den selteneren oder veralteten Varianten doch in letzter Zeit häufiger geprüft worden? Empfindet ihr den strafrechtlichen AV als dankbar oder eher als schwierig? Auch andere Anmerkungen zum strafrechtlichen Aktenvortrag sind selbstverständlich willkommen!
1. StA-Sicht: Entscheidung der StA nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens (25x im Archiv)
2. Anwaltssicht: Revision (12x im Archiv)
3. Anwaltssicht: Vorgehen gegen einen Strafbefehl (4x im Archiv)
4. Anwaltssicht: Vorgehen gegen einen Haftbefehl (4x im Archiv)
5. StA-Sicht: Sofortige Beschwerde gegen Ablehnungsbeschluss (3x im Archiv)
6. Anwaltssicht: Beratung eines Mdt. bzgl. Vorschaltbeschwerde, Klageerzwingungsverfahren, Privatklageweg u. Dienstaufsichtsbeschwerde (2x im Archiv)
7. Gerichts-Sicht: Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens (2x im Archiv)
(8. StA-Sicht: Entschließung, ob Haftbefehl beim zuständigen AG beantragt werden soll (2x im Archiv, zuletzt 2009))
9. Beschwerde der StA gegen ablehnenden Beschluss eines Gerichts bzgl. eines Antrags der StA auf Erlass eines Haftbefehls (1x im Archiv)
(10. Gerichts-Sicht: Strafurteil (1x im Archiv, letztmalig 2006))
Gut erkennbar ist, dass natürlich die StA-Entschließung nach Abschluss der Ermittlungen und die Revision absolute Klassiker sind. Natürlich stellt das NRW-Archiv nur eine Übersicht der letzten Jahre dar. Ich denke aber, dass die Verteilungen hier prozentual repräsentativ sein dürften. Was auch auffällt ist, dass die vielen Konstellationen letztlich nur kleinere prozessuale "Kostüme" für die immer im Kern wieder vorzunehmende materiell-rechtliche Prüfung darstellen. Die meisten Varianten laufen darauf hinaus, dass man nach einer etwas anderen Einleitung der Prüfung den hTv oder dTv prüft. Zwei der Konstellationen scheinen "aus der Mode" gekommen zu sein. Diese habe ich deshalb durch Klammern gekennzeichnet. Das Strafurteil lief letztmals 2006, der bloße Antrag der StA auf den Erlass eines Haftbefehls lief 2009. Letztere Variante dürfte angesichts des zunehmenden Umfangs der Akten schlicht zu einfach geworden sein.
Meine Ergebnisse würde ich jetzt gerne einfach einmal zur Diskussion stellen. Sind euch noch andere Konstellationen bekannt? Sind eventuell welche von den selteneren oder veralteten Varianten doch in letzter Zeit häufiger geprüft worden? Empfindet ihr den strafrechtlichen AV als dankbar oder eher als schwierig? Auch andere Anmerkungen zum strafrechtlichen Aktenvortrag sind selbstverständlich willkommen!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
24.08.2023, 14:20
Mir sind in Hessen noch 2 Aktenvorträge aus Gerichtsperspektive zum Klageerzwingungsverfahren und der Entscheidung über die Ablehnung eines Durchsuchungsbefehls der StA begegnet.