14.11.2024, 13:06
Moin,
da die Kommunikation mit dem Arbeitsamt ein wenig schleppend ist – hat von Euch jemand Erfahrung, was das Arbeitsamt konkret benötigt, um Nebentätigkeiten im Referendariat (konkret: Wahl- und Anwaltsstation bei Kanzleien mit Nebentätigkeitsvereinbarungen) für die Bemessung des ALG1 zu berücksichtigen? Muss man – in Entsprechung zur Arbeitsbescheinigung des OLG – einfach zwei weitere solche Arbeitsbescheinigungen der Kanzleien vorlegen und dann bekommt das Arbeitsamt das hin? Oder wollen die noch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen o.ä.? Oder missverstehe ich da was? Das sind doch aus Sicht der Arbeitsagentur normale Einkommen der letzten 12 Monate?
Vielen Dank!
da die Kommunikation mit dem Arbeitsamt ein wenig schleppend ist – hat von Euch jemand Erfahrung, was das Arbeitsamt konkret benötigt, um Nebentätigkeiten im Referendariat (konkret: Wahl- und Anwaltsstation bei Kanzleien mit Nebentätigkeitsvereinbarungen) für die Bemessung des ALG1 zu berücksichtigen? Muss man – in Entsprechung zur Arbeitsbescheinigung des OLG – einfach zwei weitere solche Arbeitsbescheinigungen der Kanzleien vorlegen und dann bekommt das Arbeitsamt das hin? Oder wollen die noch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen o.ä.? Oder missverstehe ich da was? Das sind doch aus Sicht der Arbeitsagentur normale Einkommen der letzten 12 Monate?
Vielen Dank!
14.11.2024, 14:38
Bei mir (in HH) wollten Sie von allen Nebentätigkeiten, also auch den Stationsbegleitenden (bezahlten) GK Verträgen, jeweils gesonderte Arbeitsbescheinigungen.
Ich habe dann einfach kurz allen HR'lern aus den jeweiligen kanzleien dazu geschrieben. Das ging dann fix, weil die Arbeitsbescheinigungen direkt elektronisch vom AG zur Agentur wandern.
vulgo: Arbeitsbescheinigungen müssten erstmal reichen. Weitere Nachweise nur wenn sie explizit angefordert werden
Ich habe dann einfach kurz allen HR'lern aus den jeweiligen kanzleien dazu geschrieben. Das ging dann fix, weil die Arbeitsbescheinigungen direkt elektronisch vom AG zur Agentur wandern.
vulgo: Arbeitsbescheinigungen müssten erstmal reichen. Weitere Nachweise nur wenn sie explizit angefordert werden
14.11.2024, 15:29
(14.11.2024, 14:38)wacaffe schrieb: Bei mir (in HH) wollten Sie von allen Nebentätigkeiten, also auch den Stationsbegleitenden (bezahlten) GK Verträgen, jeweils gesonderte Arbeitsbescheinigungen.
Ich habe dann einfach kurz allen HR'lern aus den jeweiligen kanzleien dazu geschrieben. Das ging dann fix, weil die Arbeitsbescheinigungen direkt elektronisch vom AG zur Agentur wandern.
vulgo: Arbeitsbescheinigungen müssten erstmal reichen. Weitere Nachweise nur wenn sie explizit angefordert werden
Super, danke Dir!