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Nebentätigkeiten und ALG1
Timwise
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 5
Registriert seit: Oct 2024
#1
14.11.2024, 13:06
Moin,

da die Kommunikation mit dem Arbeitsamt ein wenig schleppend ist – hat von Euch jemand Erfahrung, was das Arbeitsamt konkret benötigt, um Nebentätigkeiten im Referendariat (konkret: Wahl- und Anwaltsstation bei Kanzleien mit Nebentätigkeitsvereinbarungen) für die Bemessung des ALG1 zu berücksichtigen? Muss man – in Entsprechung zur Arbeitsbescheinigung des OLG – einfach zwei weitere solche Arbeitsbescheinigungen der Kanzleien vorlegen und dann bekommt das Arbeitsamt das hin? Oder wollen die noch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen o.ä.? Oder missverstehe ich da was? Das sind doch aus Sicht der Arbeitsagentur normale Einkommen der letzten 12 Monate?

Vielen Dank!
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wacaffe
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#2
14.11.2024, 14:38
Bei mir (in HH) wollten Sie von allen Nebentätigkeiten, also auch den Stationsbegleitenden (bezahlten) GK Verträgen, jeweils gesonderte Arbeitsbescheinigungen.

Ich habe dann einfach kurz allen HR'lern aus den jeweiligen kanzleien dazu geschrieben. Das ging dann fix, weil die Arbeitsbescheinigungen direkt elektronisch vom AG zur Agentur wandern.

vulgo: Arbeitsbescheinigungen müssten erstmal reichen. Weitere Nachweise nur wenn sie explizit angefordert werden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2024, 14:39 von wacaffe.)
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Timwise
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 5
Registriert seit: Oct 2024
#3
14.11.2024, 15:29
(14.11.2024, 14:38)wacaffe schrieb:  Bei mir (in HH) wollten Sie von allen Nebentätigkeiten, also auch den Stationsbegleitenden (bezahlten) GK Verträgen, jeweils gesonderte Arbeitsbescheinigungen.

Ich habe dann einfach kurz allen HR'lern aus den jeweiligen kanzleien dazu geschrieben. Das ging dann fix, weil die Arbeitsbescheinigungen direkt elektronisch vom AG zur Agentur wandern.

vulgo: Arbeitsbescheinigungen müssten erstmal reichen. Weitere Nachweise nur wenn sie explizit angefordert werden

Super, danke Dir!
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