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  5. Dipl iur und assesor im briefkopf
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Dipl iur und assesor im briefkopf
Gast
Unregistered
 
#41
21.08.2022, 22:05
(21.08.2022, 21:53)Gast schrieb:  
(21.08.2022, 19:48)07/2021 schrieb:  (…) Daseinsberechtigung hat m. E. n. auch noch der "Ass" oder "Ass iur." im Unternehmensfeld/bei Versicherungen o. Ä., weil er den Volljuristen hervorhebt und deutlich macht, dass die Korrespondenz mit einem Volljuristen geführt wird.

Unter anderem genau darum geht es mir: Warum hat da nicht auch der Dipl.-Jur. eine Daseinsberechtigung im Unternehmensumfeld/bei Versicherungen oÄ? Er macht immerhin deutlich, dass die Korrespondenz mit einem (Diplom-)Juristen geführt wird. Klar, das ist kein Volljurist, aber eben doch jemand, der fertig studiert hat – nicht mehr aber auch nicht weniger als ein Dipl.-Ing.?

Sehe ich es dann richtig, dass also tatsächlich die Abwertung allein daher kommt, dass es für den Juristen noch "dazugehört", den Volljuristen zu machen, im Gegensatz zum Dipl.-Ing., wo auch keiner danach fragt, wie viel Erfahrung der eigentlich schon wirklich hat? Ich kann das verstehen, ich bin dafür natürlich nicht blind und will auch nicht so tun, als ob ganz plötzlich, auch wenn immer weniger Leute das Ref machen, der Diplom-Jurist der heißeste Shit im Ansehen ist. Aber ich habe wirklich schon langsam gezweifelt, ob ein Diplom vielleicht INSGESAMT überhaupt nichts wert ist, egal welche Fachrichtung, so oft wie ich las, dass man dafür ja "nur fertig studiert" haben muss, und jeder würde ihn dann ja bekommen, genauso wie alle seine Kollegen.


Ich finde, man sollte schon differenzieren, ob jemand im Unternehmensumfeld als Diplomjurist arbeitet oder als Rechtsanwalt/ Syndikusanwalt. Man führt nun mal den höchsten Titel und fertig. Es ist auch eine Unsitte in der deutschen Wissenschaft, sich „Prof. Dr.“ zu schimpfen, anstatt einfach „Prof.“. Eine venia legendi erhält man ohne Dissertation wohl nicht. Das ist doch jedem bekannt. Aber ich drifte ab. Sorry.
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Mozartkugel
Unregistered
 
#42
21.08.2022, 22:14
Einen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang an einer Universität fertigstudiert zu haben, ist schon eine Leistung für sich, finde ich. Da werfen sehr viele vorher das Handtuch.

Trotzdem werden Naturwissenschaftler oder studierte Informatiker nicht so angehimmelt, wie der Dipl. Ing, obwohl deren Studium ebenso schwer ist. Kommt wahrscheinlich einfach daher, dass Ingenieure so wichtig waren für den großen Aufschwung in der Nachkriegszeit waren und sich DE als Ingenieursnation versteht.
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Gast
Unregistered
 
#43
21.08.2022, 22:17
Dass man den höchsten führt, den man hat, völlig einverstanden. Mir geht es um den, der nur oder noch nur den Dipl.-Jur. hat. Ich hatte den Eindruck, dass viele meinen, dass der Grad einfach peinlich wäre und deshalb nicht geführt werden sollte. Irgendwo war ein Beispiel von Ass. iur., die im Versicherungsumfeld auftauchten, aber keine Dipl.-Jur., selbst wenn da Leute sind, die "nur" Diplomjuristen sind.

Daraus, dass die Diskussion für peinlich gehalten wird, schließe ich jetzt aber mal, dass es sich inzwischen wohl doch etabliert hat, Dipl.-Jur. zu führen :D Ebenfalls hilfreich fand ich übrigens den Hinweis, dass man das Ding ja nicht unbedingt seinem Namen voranstellen muss, und man es ja auch einfach irgendwo im Briefkopf oder in der Fußzeile reinbasteln kann; das kann ich mir schon auch vorstellen, dass das ein guter Vorschlag ist. Zu unterscheiden, ob man als das eine oder andere im Unternehmen arbeitet, ebenfalls.

Danke für die rege Beteiligung so spontan^^
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#44
22.08.2022, 07:27
(21.08.2022, 22:17)Gast schrieb:  Dass man den höchsten führt, den man hat, völlig einverstanden. Mir geht es um den, der nur oder noch nur den Dipl.-Jur. hat. Ich hatte den Eindruck, dass viele meinen, dass der Grad einfach peinlich wäre und deshalb nicht geführt werden sollte. Irgendwo war ein Beispiel von Ass. iur., die im Versicherungsumfeld auftauchten, aber keine Dipl.-Jur., selbst wenn da Leute sind, die "nur" Diplomjuristen sind.

Daraus, dass die Diskussion für peinlich gehalten wird, schließe ich jetzt aber mal, dass es sich inzwischen wohl doch etabliert hat, Dipl.-Jur. zu führen :D Ebenfalls hilfreich fand ich übrigens den Hinweis, dass man das Ding ja nicht unbedingt seinem Namen voranstellen muss, und man es ja auch einfach irgendwo im Briefkopf oder in der Fußzeile reinbasteln kann; das kann ich mir schon auch vorstellen, dass das ein guter Vorschlag ist. Zu unterscheiden, ob man als das eine oder andere im Unternehmen arbeitet, ebenfalls.

Danke für die rege Beteiligung so spontan^^

Wenn man nur das 1. StEx gemacht hat, dann ist der Dipl. Jur. (soweit verliehen) der höchste Titel. Dann ist es völlig ok, den zu führen und damit dem Gegenüber zu zeigen, das juristische Schriftstück ist mit juristischem Sachverstand entstanden.
Wenn man aber mehr als das 1. StEx hat, also das 2., ist es peinlich.
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Freidenkender
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Beiträge: 775
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#45
22.08.2022, 11:49
(22.08.2022, 07:27)Egal schrieb:  
(21.08.2022, 22:17)Gast schrieb:  Dass man den höchsten führt, den man hat, völlig einverstanden. Mir geht es um den, der nur oder noch nur den Dipl.-Jur. hat. Ich hatte den Eindruck, dass viele meinen, dass der Grad einfach peinlich wäre und deshalb nicht geführt werden sollte. Irgendwo war ein Beispiel von Ass. iur., die im Versicherungsumfeld auftauchten, aber keine Dipl.-Jur., selbst wenn da Leute sind, die "nur" Diplomjuristen sind.

Daraus, dass die Diskussion für peinlich gehalten wird, schließe ich jetzt aber mal, dass es sich inzwischen wohl doch etabliert hat, Dipl.-Jur. zu führen :D Ebenfalls hilfreich fand ich übrigens den Hinweis, dass man das Ding ja nicht unbedingt seinem Namen voranstellen muss, und man es ja auch einfach irgendwo im Briefkopf oder in der Fußzeile reinbasteln kann; das kann ich mir schon auch vorstellen, dass das ein guter Vorschlag ist. Zu unterscheiden, ob man als das eine oder andere im Unternehmen arbeitet, ebenfalls.

Danke für die rege Beteiligung so spontan^^

Wenn man nur das 1. StEx gemacht hat, dann ist der Dipl. Jur. (soweit verliehen) der höchste Titel. Dann ist es völlig ok, den zu führen und damit dem Gegenüber zu zeigen, das juristische Schriftstück ist mit juristischem Sachverstand entstanden.
Wenn man aber mehr als das 1. StEx hat, also das 2., ist es peinlich.

völlig richtig  DaumenHoch
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