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  5. Prozessurteil und Rechtskraft
Antworten

 
Prozessurteil und Rechtskraft
Gast567
Unregistered
 
#1
25.07.2022, 11:31
Hallo,
 
vielleicht kann mir jemand helfen. Bin noch nicht lange im Ref und mir ist leider immer noch nicht ganz klar, wann und welche Auswirkungen die Rechtskraft eines Urteils auf eine erneute Klage hätte.
 
Selbst in den Kommentaren ist hier zumindest keine nähere und tiefere Erläuterung zu finden.
Dort steht meist nur, dass ein Prozessurteil in der Regel keine Auswirkungen auf die materielle Rechtskraft hat. Aber es soll auch Ausnahmen geben (wobei hier wieder nichts zu finden ist).
 
 
Ich versuche es mal an einem Beispiel:
 
Angenommen eine Klageantrag ist zu unbestimmt und nach richterlichem Hinweis wird der unbestimmte Antrag trotzdem nicht abgewandelt.
Der Richter entscheidet nun durch Prozessurteil- wg. unbestimmten Klageantrag.
 
Könnte die Klage dann theoretisch nochmal mit einem anderen Klageantrag, welcher jetzt abwandelt wird, eine Klage erneut erheben?
Wie ich es verstanden habe, dann wäre dies möglich, nur eben nicht mit dem selben Klageantrag. Ist dies richtig so?
 
 
Ergänzung:
Würde sich etwas ändern, wenn gegen das erste Urteil Berufung/Revision eingelegt worden wäre? Eigentlich doch nicht.
 
 
 
Vielen Dank und Entschuldigung für die vielleicht doch sehr einfache Frage(n)
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
25.07.2022, 12:06
(25.07.2022, 11:31)Gast567 schrieb:  Hallo,
 
vielleicht kann mir jemand helfen. Bin noch nicht lange im Ref und mir ist leider immer noch nicht ganz klar, wann und welche Auswirkungen die Rechtskraft eines Urteils auf eine erneute Klage hätte.
 
Selbst in den Kommentaren ist hier zumindest keine nähere und tiefere Erläuterung zu finden.
Dort steht meist nur, dass ein Prozessurteil in der Regel keine Auswirkungen auf die materielle Rechtskraft hat. Aber es soll auch Ausnahmen geben (wobei hier wieder nichts zu finden ist).
 
 
Ich versuche es mal an einem Beispiel:
 
Angenommen eine Klageantrag ist zu unbestimmt und nach richterlichem Hinweis wird der unbestimmte Antrag trotzdem nicht abgewandelt.
Der Richter entscheidet nun durch Prozessurteil- wg. unbestimmten Klageantrag.
 
Könnte die Klage dann theoretisch nochmal mit einem anderen Klageantrag, welcher jetzt abwandelt wird, eine Klage erneut erheben?
Wie ich es verstanden habe, dann wäre dies möglich, nur eben nicht mit dem selben Klageantrag. Ist dies richtig so?
 
 
Ergänzung:
Würde sich etwas ändern, wenn gegen das erste Urteil Berufung/Revision eingelegt worden wäre? Eigentlich doch nicht.
 
 
 
Vielen Dank und Entschuldigung für die vielleicht doch sehr einfache Frage(n)


Du kannst dieselbe Klage mit demselben Antrag wieder einreichen. Es würde nur wieder per Prozessurteil entschieden und vom Mandanten dürftest du eine deutliche Ansage erhalten. Solltest du gegen das Prozessurteil Rechtsmittel einlegen, kannst du während des Laufens des Rechtsmittelverfahrens nicht dieselbe Klage erneut erheben. Sollte auf die Berufung hin das Prozessurteil gehalten, die Berufung also verworfen werden, kannst du erneut Klage erheben. Sollte auf die Berufung das erstinztanzliche Urteil aufgehoben und sodann in der Sache entschieden und die Klage als unbegründet abgewiesen werden, kannst du in Revision gehen. Sollte diese verworfen werden oder du legst gar keine ein, wird das Berufungsurteil Rechtskräftig und du kannst nicht erneut denselben Gegenstand vor Gericht bringen. So hab ich es jedenfalls im Kopf.
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Gast567
Unregistered
 
#3
25.07.2022, 12:56
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ist es dann schon so, dass ein Prozessurteil im Ergebnis keine Auswirkungen auf die Rechtskraft hätte. Etwas verwundert war ich halt, weil im Zöller auch steht, dass auch ein Prozessurteil, das eine Klage als unzulässig abweist, der materiellen Rechtskraft fähig wäre (vor 322 Rn. 8). 


Wenn in der Sache nicht entschieden wurde, dann könnte erneut Klage erhoben werden (ob nun mit altem oder neuem Antrag, wobei der alte Antrag logischerweise unsinnig wäre).
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Gast567
Unregistered
 
#4
25.07.2022, 13:05
Das zitierte Urteil sagt dazu sinngemäß:

Die materielle Rechtskraft des Prozessurteil betrifft den genannten Grund. Wenn der Punkt behoben wird, dann stünde einer erneuten Entscheidung nichts entgegen. 

Ich hätte dies so verstanden, dass der alte Antrag ( wie im Beispiel) materiell rechtskräftig wäre. Eine Abänderung dann aber möglich ist und erneut Klage erhoben werden könnte. Wobei dann wieder die Frage wäre, wie umfangreich man etwas abändern müsste.

Nun gut, denke im Grundsatz hilft mir die Antwort weiter. 

Vielen Dank
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
25.07.2022, 20:03
In Deinem Beispiel ist rechtskräftig entschieden, dass der Antrag zu unbestimmt war. Das kann einer neuen Klage mit dann bestimmtem Antrag logischerweise nicht entgegenstehen - die alte Klage war ja gerade deshalb unzulässig, weil sich der Streitgegenstand nicht feststellen ließ, also hat ja gerade keine Entscheidung über einen Streitgegenstand stattgefunden und schon gar nicht über den der neuen Klage.
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