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  5. Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen?
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Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen?
refiaushh
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
14.07.2022, 15:43
Hallo Zusammen, 

ich bin hoffentlich demnächst mit meinem zweiten Staatsexamen fertig und wollte mich deshalb bald arbeitslos melden. Gleichzeitig war es mein Plan mich nochmal für ein Semester oder so bei der Uni einzuschreiben, um das Semesterticket zu bekommen. Da habe ich mich gefragt, ob das überhaupt möglich ist. 

Bei meiner Recherche konnte ich nur rausfinden, dass man für ALG I "auf dem Arbeitsmarkt verfügbar" sein muss. Das wäre man ja theoretisch nicht, wenn man wirklich studieren würde. 

Hat da jemand Erfahrungswerte? 

Liebe Grüße
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DrängelerKnüller
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2022
#2
14.07.2022, 15:53
Hatte die gleiche Situation wie du. Du kannst theoretisch in Teilzeit studieren, und den Rest alg kassieren. War mir aber zu viel papierkram und es hat nur 20 Euro Unterschied im Monat (Semesterticket im Vergleich zu regulärer Fahrkarte) gemacht, sodass ich es nicht weiter verfolgt habe. Habe es bei meiner Sachbearbeiterin im Jobcenter angesprochen, sie fand es problematisch.
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Gast
Unregistered
 
#3
14.07.2022, 16:54
§ 139 Abs. 2 SGB III sagt nein.
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Gast
Unregistered
 
#4
14.07.2022, 17:01
Ich stand vor Kurzem vor derselben Frage. Als Lösung kam Teilzeit-Studium in Betracht, nach Rücksprache mit der Uni ging der Antrag jedoch nicht durch (Arbeitslosigkeit sei kein Grund für ein Teilzeitstudium). Habe mich deshalb exmatrikuliert, um zumindest das ALG I voll zu bekommen.

Vielleicht schreibe ich mich nach der Arbeitslosigkeit einfach wieder für ein anderes Studienfach ein Wink LolLolLol
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Gast
Unregistered
 
#5
14.07.2022, 22:17
Warum so kompliziert? Meld dich arbeitslos und kümmere dich halt um eine Anstellung. Oder willst du verbessern?
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Gast
Unregistered
 
#6
18.07.2022, 02:57
Der Bezug von ALG2 ist trotz Einschreibung ganz klar möglich. Auch mit einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeistudium ist übrigens nicht immer so leicht zu bekommen.Das Problem ist aber, dass diese Erkenntnis noch nicht in der Praxis der Jobcenter angekommen ist. Dabei ist die Rechtsprechung (verschiedener Fachgerichtsbarkeiten und durch alle Instanzen hinweg) eigentlich glasklar. Auf Diskussion musst du dich also einstellen. Als Jurist sollte man das ertragen können.

Inwiefern die AfA da "Stress" macht, weiß ich nicht.
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Gast
Unregistered
 
#7
18.07.2022, 08:53
ALG2 und Einschreibung schließen sich aus. beleg mal bitte deine Behauptung. § 7 Abs. 5 SGB II regelt ganz klar, dass Studium und ALG2 nicht geht.
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