14.07.2022, 15:43
Hallo Zusammen,
ich bin hoffentlich demnächst mit meinem zweiten Staatsexamen fertig und wollte mich deshalb bald arbeitslos melden. Gleichzeitig war es mein Plan mich nochmal für ein Semester oder so bei der Uni einzuschreiben, um das Semesterticket zu bekommen. Da habe ich mich gefragt, ob das überhaupt möglich ist.
Bei meiner Recherche konnte ich nur rausfinden, dass man für ALG I "auf dem Arbeitsmarkt verfügbar" sein muss. Das wäre man ja theoretisch nicht, wenn man wirklich studieren würde.
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Liebe Grüße
ich bin hoffentlich demnächst mit meinem zweiten Staatsexamen fertig und wollte mich deshalb bald arbeitslos melden. Gleichzeitig war es mein Plan mich nochmal für ein Semester oder so bei der Uni einzuschreiben, um das Semesterticket zu bekommen. Da habe ich mich gefragt, ob das überhaupt möglich ist.
Bei meiner Recherche konnte ich nur rausfinden, dass man für ALG I "auf dem Arbeitsmarkt verfügbar" sein muss. Das wäre man ja theoretisch nicht, wenn man wirklich studieren würde.
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Liebe Grüße
14.07.2022, 15:53
Hatte die gleiche Situation wie du. Du kannst theoretisch in Teilzeit studieren, und den Rest alg kassieren. War mir aber zu viel papierkram und es hat nur 20 Euro Unterschied im Monat (Semesterticket im Vergleich zu regulärer Fahrkarte) gemacht, sodass ich es nicht weiter verfolgt habe. Habe es bei meiner Sachbearbeiterin im Jobcenter angesprochen, sie fand es problematisch.
14.07.2022, 16:54
§ 139 Abs. 2 SGB III sagt nein.
14.07.2022, 17:01
Ich stand vor Kurzem vor derselben Frage. Als Lösung kam Teilzeit-Studium in Betracht, nach Rücksprache mit der Uni ging der Antrag jedoch nicht durch (Arbeitslosigkeit sei kein Grund für ein Teilzeitstudium). Habe mich deshalb exmatrikuliert, um zumindest das ALG I voll zu bekommen.
Vielleicht schreibe ich mich nach der Arbeitslosigkeit einfach wieder für ein anderes Studienfach ein
Vielleicht schreibe ich mich nach der Arbeitslosigkeit einfach wieder für ein anderes Studienfach ein


14.07.2022, 22:17
Warum so kompliziert? Meld dich arbeitslos und kümmere dich halt um eine Anstellung. Oder willst du verbessern?
18.07.2022, 02:57
Der Bezug von ALG2 ist trotz Einschreibung ganz klar möglich. Auch mit einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeistudium ist übrigens nicht immer so leicht zu bekommen.Das Problem ist aber, dass diese Erkenntnis noch nicht in der Praxis der Jobcenter angekommen ist. Dabei ist die Rechtsprechung (verschiedener Fachgerichtsbarkeiten und durch alle Instanzen hinweg) eigentlich glasklar. Auf Diskussion musst du dich also einstellen. Als Jurist sollte man das ertragen können.
Inwiefern die AfA da "Stress" macht, weiß ich nicht.
Inwiefern die AfA da "Stress" macht, weiß ich nicht.
18.07.2022, 08:53
ALG2 und Einschreibung schließen sich aus. beleg mal bitte deine Behauptung. § 7 Abs. 5 SGB II regelt ganz klar, dass Studium und ALG2 nicht geht.