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Richterbewerbung im Voraus
Gast
Unregistered
 
#11
19.06.2022, 22:42
(19.06.2022, 18:33)Gast Justiz (?) schrieb:  
(19.06.2022, 18:21)Gast schrieb:  
(19.06.2022, 17:53)Gast Justiz (?) schrieb:  
(19.06.2022, 11:24)Gast schrieb:  Ruf bei der zuständigen Stelle an und frag. Alles andere ist Spekulation und hilft dir nicht weiter.



Das ist natürlich richtig, aber ich dachte bevor ich da einen total absurden Zeitraum anfrage kann ich hier besser mal nach Erfahrungen fragen :D

Sechs Monate waren bei mir letztes Jahr kein Problem. Aber wenn das kein Tippfehler war und Du wirklich September 2023! meinst, sehe ich da wenig Aussichten. Das ist ein bisschen wie Badetuch morgens um 6 Uhr auf die Liege legen, um es sich nach dem Frühstück um 10Uhr gemütlich zu machen.

Es kann sich sowohl die Beweberlage in dieser Zeit verbessern als auch die persönliche Geeignetheit „schwinden“. Manchen wird ja auch umgekehrt  gesagt, sie sollen sich in 1-2 Jahren noch mal bewerben, weil sie dann im Gespräch vielleicht mehr überzeugen. Die Amtsarztuntersuchung kann man m.W. übrigens erst max. 3. Monate vor geplantem Dienstantritt machen. Das „sichere“ OK hat man also erst recht spät. Eine Freundin, die leider aus gesundheitlichen Gründen dann doch nicht eingestellt wurde, hatte auch ca. 6-7 Monate vorher die Zusage für Beginn dieses Jahres. Dann kam 2Monate vorher die AA-Untersuchung und plötzlich war alles vorbei. Selten und sehr unglücklich, sollte man aber bei längeren Zeiträumen berücksichtigen.

Ja das mit dem Badetuch war auch ein bisschen mein Gedanke. Ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen dass ich mich jetzt sofort bewerbe, ich hab eher so an Februar/ März im nächsten Jahr gedacht. Davor dass sich die Bewerberlage nochmal drastisch ändert habe ich aber tatsächlich auch ein bisschen Angst

Bei 9,4 im 2. musst Du keine Angst davor haben, aber das ist letztlich einer der Gründe, warum man jmd. jetzt nicht 13-16 Monate vorher eine Zusage gibt. Einen Job gibt es eben nicht mit Reservierung, aber natürlich nimmt man Rücksicht auf Kündigungsfrist, Diss o.ä., wenn es im vertretbaren Rahmen ist. Bewirb Dich ab Anfang 2023,dann wird das kein Problem.
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Gast Justiz (?)
Unregistered
 
#12
20.06.2022, 09:43
(19.06.2022, 19:54)Gast schrieb:  Bewirb dich doch einfach erst 2023? Wenn du die Noten dafür hast, wirst du auch sicher  genommen!

Ja wie gesagt vor 2023 wollte ich mich ohnehin nicht bewerben, sondern da halt gegen Anfang des Jahres. Aber auch das kam mir schon sehr "früh" vor, aber so 6 Monate vorher scheint ja im Rahmen zu sein.
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RichterAufProbe
Unregistered
 
#13
20.06.2022, 20:54
(18.06.2022, 12:50)Gast Justiz (?) schrieb:  Hallo zusammen! 

Wie weit vor dem gewünschten Einstellungstermin kann/ sollte man sich wohl bei der Justiz bewerben?

Konkret geht es um NRW und bin aktuell in den letzten Zügen meiner Doktorarbeit. Ich würde gerne ab September 2023 in der Justiz anfangen und frage mich jetzt wann dann eine Bewerbung wohl sinnvoll wäre mit Blick auf Amtsarzt, ggf. Wartezeiten auf das AC (Note 1. Examen 7.7 und 2. Examen 9.4) und vor allem Planungssicherheit. Die Gerichtsbezirke liegen ja teilweise doch ein bisschen auseinander und mein Partner und ich sind jetzt langsam in dem Alter wo man auch mal zumindest über einen Wohnungskauf nachdenkt, da wäre schon schön zeitig zu wissen wo es erstmal hingeht. 
Daher meine konkrete Frage: Kommt es ggf. schlecht an wenn man sich schon im März/ April bewirbt und dann erst im September anfangen will? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?


Hallo,

wie konntest du mit 7,7 Pkt. im ersten promovieren? Wo hast du da promoviert?

Nun zu deiner eigentlichen Frage. Ich würde mich max. 2 Monate vor dem Einstellungstermin bewerben. Leider bekommst du mit einer Einstellungszusage keine Sicherheit, wo du örtlich mal landest. Du wirst im Laufe der Probezeit mind. einmal woanders hin versetzt. 

Zu früh empfehle ich dir dich nicht zu bewerben, da eine Absage nicht gut ankommt.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
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NRWDDorf
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#14
21.06.2022, 07:07
(20.06.2022, 20:54)RichterAufProbe schrieb:  
(18.06.2022, 12:50)Gast Justiz (?) schrieb:  Hallo zusammen! 

Wie weit vor dem gewünschten Einstellungstermin kann/ sollte man sich wohl bei der Justiz bewerben?

Konkret geht es um NRW und bin aktuell in den letzten Zügen meiner Doktorarbeit. Ich würde gerne ab September 2023 in der Justiz anfangen und frage mich jetzt wann dann eine Bewerbung wohl sinnvoll wäre mit Blick auf Amtsarzt, ggf. Wartezeiten auf das AC (Note 1. Examen 7.7 und 2. Examen 9.4) und vor allem Planungssicherheit. Die Gerichtsbezirke liegen ja teilweise doch ein bisschen auseinander und mein Partner und ich sind jetzt langsam in dem Alter wo man auch mal zumindest über einen Wohnungskauf nachdenkt, da wäre schon schön zeitig zu wissen wo es erstmal hingeht. 
Daher meine konkrete Frage: Kommt es ggf. schlecht an wenn man sich schon im März/ April bewirbt und dann erst im September anfangen will? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?


Hallo,

wie konntest du mit 7,7 Pkt. im ersten promovieren? Wo hast du da promoviert?

Nun zu deiner eigentlichen Frage. Ich würde mich max. 2 Monate vor dem Einstellungstermin bewerben. Leider bekommst du mit einer Einstellungszusage keine Sicherheit, wo du örtlich mal landest. Du wirst im Laufe der Probezeit mind. einmal woanders hin versetzt. 

Zu früh empfehle ich dir dich nicht zu bewerben, da eine Absage nicht gut ankommt.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!


Also nur zwei Monate im voraus ist schon mit Blick auf den Amtsarzt keine besonders kluge Idee. Dann wird das mit der Einstellung zum gewünschten Termin definitiv nichts, jedenfalls wenn die Wartezeit so bleibt wie aktuell. Eine Freundin hat jetzt knapp 3 Monate gewartet auf den Termin
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Gast Justiz (?)
Unregistered
 
#15
21.06.2022, 11:57
(20.06.2022, 20:54)RichterAufProbe schrieb:  
(18.06.2022, 12:50)Gast Justiz (?) schrieb:  Hallo zusammen! 

Wie weit vor dem gewünschten Einstellungstermin kann/ sollte man sich wohl bei der Justiz bewerben?

Konkret geht es um NRW und bin aktuell in den letzten Zügen meiner Doktorarbeit. Ich würde gerne ab September 2023 in der Justiz anfangen und frage mich jetzt wann dann eine Bewerbung wohl sinnvoll wäre mit Blick auf Amtsarzt, ggf. Wartezeiten auf das AC (Note 1. Examen 7.7 und 2. Examen 9.4) und vor allem Planungssicherheit. Die Gerichtsbezirke liegen ja teilweise doch ein bisschen auseinander und mein Partner und ich sind jetzt langsam in dem Alter wo man auch mal zumindest über einen Wohnungskauf nachdenkt, da wäre schon schön zeitig zu wissen wo es erstmal hingeht. 
Daher meine konkrete Frage: Kommt es ggf. schlecht an wenn man sich schon im März/ April bewirbt und dann erst im September anfangen will? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?


Hallo,

wie konntest du mit 7,7 Pkt. im ersten promovieren? Wo hast du da promoviert?

Nun zu deiner eigentlichen Frage. Ich würde mich max. 2 Monate vor dem Einstellungstermin bewerben. Leider bekommst du mit einer Einstellungszusage keine Sicherheit, wo du örtlich mal landest. Du wirst im Laufe der Probezeit mind. einmal woanders hin versetzt. 

Zu früh empfehle ich dir dich nicht zu bewerben, da eine Absage nicht gut ankommt.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!


Indem meine Note im zweiten Examen ein VB war  Wink hab mich erst nach dem zweiten Examen nach einer Stelle für eine Promotion umgesehen. Einige Promotionsordnungen (und alle die für mich in Betracht kamen HHU, WWU und RUB) verlangen ja nur dass entweder das erste oder zweite Examen mit vollbefriedigend abgeschlossen wurde.
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