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  5. Herangehensweise beim Strafurteil
Antworten

 
Herangehensweise beim Strafurteil
Hessen
Unregistered
 
#1
20.01.2019, 21:50
Hallo, ich hätte mal eine Frage, da ich nicht den perfekten Zugang zu der Klausur eines Strafrechtsurteils finde.
Es geht gar nicht um den Aufbau oder was man wo schreibt, sondern um die Herangehensweise, wenn man eine solche Klausur schreibt.

Liest man den ganzen Sachverhalt und notiert erstmal alles(wie genau?)

Durchdenkt man dann zuerst die Feststellung des Sachverhalts, die Beweiswürdigung oder doch das materielle? Ich finde es enorm schwierig, da sich das alles gegenseitig beeinflusst.

Ich hätte gern so eine Art gedanklichen Ablauf von Schritten, bevor man ein Urteil dann herunterschreiben kann..

Vielen Dank für alle Antworten schon einmal jetzt

LG
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GastNds
Unregistered
 
#2
20.01.2019, 22:17
I Rubrum
II Tenor
III angewandte Vorschriften 
IV Urteilsgründe
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BlueMoonNRW
Junior Member
**
Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2018
#3
20.01.2019, 22:40
(20.01.2019, 21:50)Hessen schrieb:  Hallo, ich hätte mal eine Frage, da ich nicht den perfekten Zugang zu der Klausur eines Strafrechtsurteils finde.
Es geht gar nicht um den Aufbau oder was man wo schreibt, sondern um die Herangehensweise, wenn man eine solche Klausur schreibt.

Liest man den ganzen Sachverhalt und notiert erstmal alles(wie genau?)

Durchdenkt man dann zuerst die Feststellung des Sachverhalts, die Beweiswürdigung oder doch das materielle? Ich finde es enorm schwierig, da sich das alles gegenseitig beeinflusst.

Ich hätte gern so eine Art gedanklichen Ablauf von Schritten, bevor man ein Urteil dann herunterschreiben kann..

Vielen Dank für alle Antworten schon einmal jetzt

LG


Hallo Hessen,

also für die Herangehensweise würd ich vorschlagen:

1. Bearbeitervermerk lesen, schauen welche §§ ausgeschlossen sind und ob es besondere Infos zum Sachverhalt gibt
2. Sachverhalt erfassen, so, dass man weiß wer was gemacht hat und zu wessen Lasten etc.
3. Dann würde ich mit den groben rechtlichen Erwägungen anfangen, also schauen, ob die Bildung von Tatkomplexen sinnvoll sind etc. und grob notieren für wen welche §§ in Betracht kommen
4. Dann würd ich nochmal den Sachverhalt heranziehen und eine ausführliche Skizze zum rechtlichen Teil machen, wobei sich das mit den Beweismitteln (sprich Beweiswürdigung) dann auch an den relevanten Stellen ergibt und dann weiß man, was man verwertet/nicht verwertet...

...Danach könnte man dann anfangen alles runter zu schreiben..(ggf. kann man das Rubrum dann schon nach dem ersten lesen des Sachverhalts runterschreiben, dann hat man schon was auf dem Papier stehen, ist aber Geschmackssache)

Also das ist natürlich kein Allgemeinrezept..aber mir hilft es immer erst den Sachverhalt einmal zu erfassen, dann mir grob rechtliche Gedanken zu machen und dann alles vertiefter und ausführlicher zu erarbeiten, während ich den Sachverhalt nochmal durchgehe

Es gibt auch Leute, die sagen, man soll den Sachverhalt 3x lesen und dann gibt es Leute, die den nur 1x lesen und dann alles auf dem Schirm haben.. ::s aber das kann man nur durch Übung herausfinden, was einem am besten liegt...

Vllt. hilft es dir ja dabei eine eigene Herangehensweise zu entwickeln :)
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