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Identitätskrise - wohin zur Wahlstation/nach dem Examen
DontJudge
Unregistered
 
#1
17.03.2022, 01:08
Hallo zusammen, 
ich bin aktuell sehr aufgeschmissen, weil ich nicht weiß, wo ich meine Wahlstation machen soll bzw. was ich nach dem ref werden möchte. 

Ursprünglich wollte ich nach dem Examen in die Justiz. Am liebsten Richter werden. Damit bin ich mir aber nicht mehr so sicher, weil ich nicht so gut im Zivilrecht bin und nicht weiß, wie lange es dauert bis ich Strafrichter werden kann oder was anderes bearbeiten kann. Zudem weiß ich nicht, ob es mit der Note klappt. 

Daher habe ich mich für die wahlstation bei Kanzleien und Unternehmen beworben, die mich nach dem Examen auch ohne vb annehmen würden. Da habe ich jetzt auch Zusagen. 


Aber irgendwie sagt mein Bauchgefühl dennoch, dass ich die wahlstation vielleicht doch lieber bei Gericht machen sollte. Vielleicht könnte das über ein fehlendes vb weggucken lassen und ich bekomme vllt wirklich ein cooles Dezernat und kein allzu schwieriges Zivildezernat. 

Das Rechtsgebiet in der Kanzlei, von der ich die Zusage habe, klingt zwar spannend, aber eigentlich brenne ich nicht dafür. Was ja, noch passieren kann, aber eben nicht muss. 
Und man hört ja immer, dass man die wahlstation da machen sollte, wo man später arbeiten möchte. Ob ich da später arbeiten will, weiß ich nicht. 

Dann denke ich mir, dass ich sowohl Gericht als auch Kanzlei kenne und vllt doch für die wahlstation unverbindlich ins Unternehmen gehen sollte, um zu schauen, wie man da so arbeitet. Da müsste ich mich aber auch sehr in das komplexe Thema des Unternehmens einarbeiten. 

Ihr merkt, ich bin sehr unentschlossen. 
Habt ihr irgendwelche Tipps, die mir die Entscheidung leichter machen könnten? Pro Contra Liste habe ich schon. 
Die ist relativ ausgewogen. 

Wonach habt ihr euch für die Wahl eurer wahlstation gerichtet?
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Gast
Unregistered
 
#2
17.03.2022, 08:36
Ich habe das selbe Problem. Mein Traumjob wäre Richter oder Staatsanwalt allerdings bin ich mir auch sehr unsicher ob es mit der Note klappt. Bin leider im gesamten Ref nicht einmal bei der StA.
Ich habe gehört, dass eine Empfehlung im Stationszeugnis dort schon sehr gerne gesehen ist bei der Bewerbung. Deswegen werde ich sehr wahrscheinlich zur StA gehen. Auch um dort nochmal richtig “reinzuschnuppern”

Die Wahlstation alleine sagt noch nichts dazu aus wo du später arbeitest. Hab von vielen auch gehört dass die Anwaltsstation die Station ist, in der man evtl. seinen späteren Arbeitgeber findet. Einige probieren sich in der Wahlstation aus. Man geht ins Ausland, in die nicht so klassischen Berufe oder einfach dorthin wo es einem am meisten gefällt. 

Vielleicht wäre später für dich die StA auch eine Alternative, wenn du Zivilrichter komplett ausschließt? Man kann von der StA auch ins Richteramt wechseln. So würdest du sicher nur Strafrecht machen.
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Hast
Unregistered
 
#3
23.03.2022, 00:38
(17.03.2022, 08:36)Gast schrieb:  Ich habe das selbe Problem. Mein Traumjob wäre Richter oder Staatsanwalt allerdings bin ich mir auch sehr unsicher ob es mit der Note klappt. Bin leider im gesamten Ref nicht einmal bei der StA.
Ich habe gehört, dass eine Empfehlung im Stationszeugnis dort schon sehr gerne gesehen ist bei der Bewerbung. Deswegen werde ich sehr wahrscheinlich zur StA gehen. Auch um dort nochmal richtig “reinzuschnuppern”

Die Wahlstation alleine sagt noch nichts dazu aus wo du später arbeitest. Hab von vielen auch gehört dass die Anwaltsstation die Station ist, in der man evtl. seinen späteren Arbeitgeber findet. Einige probieren sich in der Wahlstation aus. Man geht ins Ausland, in die nicht so klassischen Berufe oder einfach dorthin wo es einem am meisten gefällt. 

Vielleicht wäre später für dich die StA auch eine Alternative, wenn du Zivilrichter komplett ausschließt? Man kann von der StA auch ins Richteramt wechseln. So würdest du sicher nur Strafrecht machen.


Ich danke dir! 
Für mich kommt die StA aktuell noch nicht in Frage. Ich denke, dass ich mich für das Unternehmen entscheiden werde. Vielleicht weiß ich dann, was ich später lieber machen will.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
23.03.2022, 15:11
Die Wahlstation sagt wesentlich mehr über den späteren Beruf als die Anwaltsstation, weil sie - oh Wunder! - gewählt ist. In meiner Wahlstation war schon klar, dass ich eher ein möglicher Kollege bin als die Referendare aus der Anwaltsstation. Das einfach deshalb, weil man von einem, der in der Wahlstation XY macht, erwartet, dass ihn XY auch interessiert. Durch die Anwaltsstation müssen alle durch, da sind also auch immer (sehr) viele dabei, die sich den Anwaltsberuf gar nicht vorstellen können.

Zum Staatsdienst: die Wahlstation im Staatsdienst macht m.E. kaum Sinn. Wenn die Anforderung in deinem BL ein VB ist, dann ist das eben so und da wird dir auch eine Wahlstation nicht helfen. Ich würde die Wahlstation deshalb nur dann beim Staat machen, wenn du dort nochmal etwas ausprobieren willst, was du noch nicht kennst, dir aber vorstellen könntest oder wenn du dir sicher bist, die Notenanforderungen sowieso zu erfüllen, dahin zu wollen und dich schonmal einarbeiten/für eine bestimmte Stelle empfehlen willst. Wahlstation bei der StA und dann mit 6,5 Punkten bei der Kanzlei um einen Job bitten, finde ich nicht so toll. Aber: der Markt ist für Bewerber sowieso Bombe, also findest du auch so was ;)

Persönlich würde ich das Unternehmen nehmen, wenn du dir vorstellen kannst, da zu arbeiten. Wenn du eine konkrete Kanzlei im Auge hast, die du "testen" willst, dann ist das sicher auch eine gute Möglichkeit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2022, 15:12 von HerrKules.)
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Gast
Unregistered
 
#5
25.03.2022, 16:42
(23.03.2022, 15:11)HerrKules schrieb:  Die Wahlstation sagt wesentlich mehr über den späteren Beruf als die Anwaltsstation, weil sie - oh Wunder! - gewählt ist. In meiner Wahlstation war schon klar, dass ich eher ein möglicher Kollege bin als die Referendare aus der Anwaltsstation. Das einfach deshalb, weil man von einem, der in der Wahlstation XY macht, erwartet, dass ihn XY auch interessiert. Durch die Anwaltsstation müssen alle durch, da sind also auch immer (sehr) viele dabei, die sich den Anwaltsberuf gar nicht vorstellen können.

Zum Staatsdienst: die Wahlstation im Staatsdienst macht m.E. kaum Sinn. Wenn die Anforderung in deinem BL ein VB ist, dann ist das eben so und da wird dir auch eine Wahlstation nicht helfen. Ich würde die Wahlstation deshalb nur dann beim Staat machen, wenn du dort nochmal etwas ausprobieren willst, was du noch nicht kennst, dir aber vorstellen könntest oder wenn du dir sicher bist, die Notenanforderungen sowieso zu erfüllen, dahin zu wollen und dich schonmal einarbeiten/für eine bestimmte Stelle empfehlen willst. Wahlstation bei der StA und dann mit 6,5 Punkten bei der Kanzlei um einen Job bitten, finde ich nicht so toll. Aber: der Markt ist für Bewerber sowieso Bombe, also findest du auch so was ;)

Persönlich würde ich das Unternehmen nehmen, wenn du dir vorstellen kannst, da zu arbeiten. Wenn du eine konkrete Kanzlei im Auge hast, die du "testen" willst, dann ist das sicher auch eine gute Möglichkeit.

+1

Eine Wahlstation bei Gericht nützt dir nichts, wenn die Noten nicht stimmen. Und wenn sie stimmen, ist es eh belanglos, wo du deine Stationen gemacht hast.
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