25.09.2023, 17:26
Hallo zusammen,
inwieweit ist es üblich dass im VG das Englisch unter Beweis zu stellen ist. Ich beziehe mich explizit auf GKs. Kann man damit rechnen, dass das sicher dran kommt bzw. sich dann entsprechend vorbereiten? Wenn ja, in welchem Umfang wird dies abgeprüft? Für Erfahrungen bin ich dankbar.
inwieweit ist es üblich dass im VG das Englisch unter Beweis zu stellen ist. Ich beziehe mich explizit auf GKs. Kann man damit rechnen, dass das sicher dran kommt bzw. sich dann entsprechend vorbereiten? Wenn ja, in welchem Umfang wird dies abgeprüft? Für Erfahrungen bin ich dankbar.
25.09.2023, 17:42
(25.09.2023, 17:26)Einsteiger24 schrieb: Hallo zusammen,
inwieweit ist es üblich dass im VG das Englisch unter Beweis zu stellen ist. Ich beziehe mich explizit auf GKs. Kann man damit rechnen, dass das sicher dran kommt bzw. sich dann entsprechend vorbereiten? Wenn ja, in welchem Umfang wird dies abgeprüft? Für Erfahrungen bin ich dankbar.
Kann passieren (eher nicht bei Referendaren und WiMis, aber kann vorkommen), wenn es gefordert und im Lebenslauf angegeben wird. Ganz harmlos und mit Schulenglisch, das nicht ganz verstaubt ist, problemlos zu schaffen. IdR wird da aber nur ein kurzer Teil des Bewerbungsgesprächs auf English geführt (meistens nicht fachlich), da man einfach schauen will, ob der potentielle Kollege einigermaßen sattelfest Englisch sprechen/formulieren kann. Gerade wegen der Mandantschaft von GKen läuft nun mal viel der Arbeit auf EN.
26.09.2023, 14:26
gibt die "offene" Variante, also es wird an irgendeiner Stelle im VG dann einfach unter Hinweis auf die internationalen Mandate in die andere Spreche gewechselt. Dann habe ich auch schon die elegantere Art erlebt, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine native speakerin aus der Kanzlei zu dem Gespräch hinzukam und dann solange diese dabei war eben weiter das Gespräch auf Englisch geführt wurde.
Hängt auch vom Lebenslauf ab, wenn englischsprachiger LLM oder langer Aufenthalt im Ausland, dann eher weniger (Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, vom Partner abhängig).
Hängt auch vom Lebenslauf ab, wenn englischsprachiger LLM oder langer Aufenthalt im Ausland, dann eher weniger (Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, vom Partner abhängig).