25.02.2022, 00:35
(24.02.2022, 17:49)Gasttt_ schrieb: Hallo Forumsmitglieder,
ich bin der TE und möchte mich noch einmal für eure vielen Ratschläge und Anmerkungen bedanken. ?
diese haben mir sehr viel weiter geholfen. Ich hatte heute noch einmal ein ausführliches Gespräch zu meiner Bewerbung und möchte das Feedback mit euch teilen.
Es war tatsächlich so, dass andere Bewerber schon Berufserfahrung hatten und fachlich besser gewesen sein sollen.
Die Beschäftigung nur im gehobenen Dienst hat mir nicht geschadet, sondern sie ist einfach nicht soviel Wert wie Berufserfahrung im höheren Dienst. So wie es einige von euch schon geschrieben hatte. Aufgrund eurer Antworten habe ich bei diesem Punkt extra noch einmal nachgefragt. Also noch mal vielen Dank!
Ohne Berufserfahrung hätte ich auch schlechtere Chancen gehabt, als mit Berufserfahrung im gehobenen Dienst.
Ich bekam auch noch den Ratschlag mich erst einmal auf E11 -E13 Stellen im nichtjuristischen Bereich zu bewerben, weil ich dann nicht mehr mit Bewerbern mit Berufserfahrung als Volljurist direkt verglichen werden könnte.
Zu euren Fragen:
Ich habe die Stelle im gehobenen Dienst nach meinem 2 Staatsexamen angenommen, weil ich mich auf meinen Verbesserungsversuch konzentrieren wollte. Gar nicht arbeiten wollte ich nicht. Ich habe bis nach den schriftlichen Klausuren überwiegend nur Teilzeit gearbeitet. Es lief nicht ganz so wie geplant. Zudem war der Arbeitsmarkt wegen Corona auch nicht so gut. Seit meinem erfolgreichem Verbesserungsversuch bewerbe ich mich auf Stellen als Volljurist.
viel erfolg. das bamf sucht übrigens in regelmäßigen intervallen A13. war da in einer station und es war nicht übel.

