• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. Nachfrage zur Gutachten (Dissertation)
Antworten

 
Nachfrage zur Gutachten (Dissertation)
LenaBr
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2022
#1
26.02.2022, 12:27
Hallo,

ich habe gerade mein Zweitgutachten für meine Dissertation (Jura) erhalten. Woran erkenne ich, was ich formal zwingend noch ändern muss? Es werden ein paar Sachen aufgezählt, die aus Sicht des Gutachters fehlen oder noch zu bedenken wären. Es wird jedoch nicht formal gesagt, dass die Note nur unter der Bedingung gelten soll. 

Ich werde auf jeden Fall noch ein paar angesprochene Sachen abändern/ergänzen, aber es stellt sich für mich natürlich die Frage in welcher "Perfektion" ich das mache.

Viele Grüße
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
26.02.2022, 15:47
(26.02.2022, 12:27)LenaBr schrieb:  Hallo,

ich habe gerade mein Zweitgutachten für meine Dissertation (Jura) erhalten. Woran erkenne ich, was ich formal zwingend noch ändern muss? Es werden ein paar Sachen aufgezählt, die aus Sicht des Gutachters fehlen oder noch zu bedenken wären. Es wird jedoch nicht formal gesagt, dass die Note nur unter der Bedingung gelten soll. 

Ich werde auf jeden Fall noch ein paar angesprochene Sachen abändern/ergänzen, aber es stellt sich für mich natürlich die Frage in welcher "Perfektion" ich das mache.

Viele Grüße

Ab jetzt liegt es doch komplett in deiner Hand, wenn die Gutachten durch sind. Ich hatte keine Änderungsvorschläge mehr, hätte sie aber vermutlich ignoriert, außer sie wären sehr überzeugend gewesen. Habe das Ding direkt nach dem Zweitgutachten zum Verlag geschickt, ab dann konnte ich eh nichts mehr ändern.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
26.02.2022, 16:47
(26.02.2022, 12:27)LenaBr schrieb:  Hallo,

ich habe gerade mein Zweitgutachten für meine Dissertation (Jura) erhalten. Woran erkenne ich, was ich formal zwingend noch ändern muss? Es werden ein paar Sachen aufgezählt, die aus Sicht des Gutachters fehlen oder noch zu bedenken wären. Es wird jedoch nicht formal gesagt, dass die Note nur unter der Bedingung gelten soll. 

Ich werde auf jeden Fall noch ein paar angesprochene Sachen abändern/ergänzen, aber es stellt sich für mich natürlich die Frage in welcher "Perfektion" ich das mache.

Viele Grüße

Ich würde die angesprochenen Stellen in deinem Fall wohl mit geringstmöglichem Aufwand anpassen. Selbst umfangreiche Anpassungen „bringen“ dir ja nicht mehr wirklich was.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
26.02.2022, 21:39
(26.02.2022, 15:47)Gast schrieb:  
(26.02.2022, 12:27)LenaBr schrieb:  Hallo,

ich habe gerade mein Zweitgutachten für meine Dissertation (Jura) erhalten. Woran erkenne ich, was ich formal zwingend noch ändern muss? Es werden ein paar Sachen aufgezählt, die aus Sicht des Gutachters fehlen oder noch zu bedenken wären. Es wird jedoch nicht formal gesagt, dass die Note nur unter der Bedingung gelten soll. 

Ich werde auf jeden Fall noch ein paar angesprochene Sachen abändern/ergänzen, aber es stellt sich für mich natürlich die Frage in welcher "Perfektion" ich das mache.

Viele Grüße

Ab jetzt liegt es doch komplett in deiner Hand, wenn die Gutachten durch sind. Ich hatte keine Änderungsvorschläge mehr, hätte sie aber vermutlich ignoriert, außer sie wären sehr überzeugend gewesen. Habe das Ding direkt nach dem Zweitgutachten zum Verlag geschickt, ab dann konnte ich eh nichts mehr ändern.

Kann man die Diss schon direkt nach dem Zweitgutachten zum Verlag schicken? Ich dachte, die wollen teilweise auch in der mündlichen eine bestimmte Note?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
26.02.2022, 23:07
(26.02.2022, 21:39)Gast schrieb:  
(26.02.2022, 15:47)Gast schrieb:  
(26.02.2022, 12:27)LenaBr schrieb:  Hallo,

ich habe gerade mein Zweitgutachten für meine Dissertation (Jura) erhalten. Woran erkenne ich, was ich formal zwingend noch ändern muss? Es werden ein paar Sachen aufgezählt, die aus Sicht des Gutachters fehlen oder noch zu bedenken wären. Es wird jedoch nicht formal gesagt, dass die Note nur unter der Bedingung gelten soll. 

Ich werde auf jeden Fall noch ein paar angesprochene Sachen abändern/ergänzen, aber es stellt sich für mich natürlich die Frage in welcher "Perfektion" ich das mache.

Viele Grüße

Ab jetzt liegt es doch komplett in deiner Hand, wenn die Gutachten durch sind. Ich hatte keine Änderungsvorschläge mehr, hätte sie aber vermutlich ignoriert, außer sie wären sehr überzeugend gewesen. Habe das Ding direkt nach dem Zweitgutachten zum Verlag geschickt, ab dann konnte ich eh nichts mehr ändern.

Kann man die Diss schon direkt nach dem Zweitgutachten zum Verlag schicken? Ich dachte, die wollen teilweise auch in der mündlichen eine bestimmte Note?

Hm, kommt vermutlich auf den Verlag an. Bei uns am Lehrstuhl war das so üblich, da kam es nur auf die Noten der Gutachten an. In der mündlichen tut sich hier auch nie was. allerdings ist die Reihe u.a. vom Doktorvater - keine Ahnung, ob das sonst unüblich ist..
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus