14.02.2022, 23:46
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mit eine Corona-Beihilfe gezahlt.
Meine Frage ist: Muss ich für die Corona Beihilfe 18,6 % an das Rechtsanwaltsversorgungswerk zahlen?
Oder ist die Corona-Beihilfe wirklich komplett beitragsfrei oder (leider) "nur" steuerfrei?
Danke!
Grützle, Greetzle, Grüße
mein Arbeitgeber hat mit eine Corona-Beihilfe gezahlt.
Meine Frage ist: Muss ich für die Corona Beihilfe 18,6 % an das Rechtsanwaltsversorgungswerk zahlen?
Oder ist die Corona-Beihilfe wirklich komplett beitragsfrei oder (leider) "nur" steuerfrei?
Danke!




Grützle, Greetzle, Grüße


Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
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Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
15.02.2022, 00:06
Also ich habe im Dezember die Corona-Prämie in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Da ich normalerweise meine Beiträge zum VW auch nicht selbst abführe, gehe ich mal davon aus, wäre die Abführung notwendig gewesen, hätte mein AG das gemacht. Hat er aber nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass mir das Geld voll zusteht.