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Was will der Prüfer hören?
Hamburg
Unregistered
 
#1
19.06.2019, 13:14
Moin!

Ich schreibe nun seit einigen Monaten Klausuren aus dem Klausurenkurs. Außer in ZivilR werden meine Klausuren aber nicht besser..
In StrafR muss ich an dem Gutachtenstil arbeiten, das ist mir klar geworden. Über 5pkt komme ich oft nicht hinweg...

Habt ihr konkrete Tipps, was in Klausuren bei euch gut ankam? Vielleicht kann man ja hier einige sammeln :)

Danke und weiterhin viel Erfolg!
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GastK27
Unregistered
 
#2
19.06.2019, 15:11
Was ist das denn für eine Frage? Jedenfalls sehr schwer zu beantworten, wenn man nicht weiß, was du für Fehler machst. 
Ich könnte hier jetzt Dinge aufzählen, wie zb richtige Schwerpunkte bilden, sauber definieren, subsumieren, Sachverhalt auswringen, richtige Zeiteinteilung, rechtliche Probleme richtig lösen (am besten mit Kommentar), etc... 
Aber das weißt du doch alles selbst. Wie soll man Dir also Tipps geben?
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Nrw444
Unregistered
 
#3
19.06.2019, 17:51
Struktur, Struktur, Struktur...

Das ist wirklich schon die halbe Miete, jedenfalls wenn keine gravierenden Wissenlücken vorhanden sind. Meine Klausurbewertungen sind dadurch erheblich nach oben gekommen. Bei mir waren die Klausuren ursprünglich auch meist nur im Bereich 4-7 Punkte und ich habe nicht wirklich verstanden, was ich so falsch machte. Vor allem, wenn man doch dachte, die richtigen Normen genannt zu haben und gut argumentiert zu haben. 
Die Korrektoren möchten aber sehen, dass man penibelst den Stil einhält. Egal ob Gutachten- oder Urteilsstil. 
Und wenn man dann die eigene Klausur noch einmal sehr genau durchgeht und darauf achtet, ob wirklich immer, IMMER, bei jedem noch so kleinen Schritt, wirklich alles mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis eingehalten wurde... dann stellt man häufig fest, dass doch nicht so wahnsinnig sauber gearbeitet wurde. Da bringen auch die schönsten und richtigen Argumente nichts. 

Im Strafrecht in Bezug auf die Anklageklausur ist es zum Beispiel wichtig, die Formalia sicher drauf zu haben (Haftprünfungstermin, JVA Inhaftierung, mehrere Beklagte, Abstraktum, welche Anträge kommen in die Anklage, welche in die Verfügung, wie formuliert man Einstellungsbescheide kurz und zutreffend etc.) 
Im Gutachten sollte man sinnvolle Tatkomplexe bilden und immer mit dem schwersten Delikt beginnen, vollständig alle! (teilweise auch die abwegigen) in Betracht kommenden Normen prüfen und vor allem die Schwerpunktsetzung wirklich draufhaben. Unproblematisches muss dementsprechend kurz abgehandelt werden (Mut zum Urteilsstil) Nur so haut das mit der Zeit überhaupt hin. Und natürlich die Konkurrenzen beherrschen. 
Im B-Gutachten den Strafrahmen sauber bilden können, Zuständigkeiten der Spruchkörper beherrschen und warum welche Anträge zu stellen sind...
Im materiellen Recht sollten am besten kaum Unsicherheiten mehr bestehen, das kostet sonst nämlich nur Zeit, wenn man etwas nachschlagen muss. Und Zeit-Management ist bei der StA - Klausur nunmal wirklich das A und O. Man hat keine Zeit zu verschenken. Man muss genau wissen, wie zum Beispiel die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit zu prüfen ist und wo sie dann ins Gutachten gehört. § 21 StGB hat zwar Auswirkungen auf den Strafrahmen, verfügt aber auch über materielle Voraussetzungen und gehört damit strenggenommen in das A- und B-Gutachten... usw. Wenn man die Voraussetzungen erst noch nachlesen muss, wird das sehr wahrscheinlich nichts tolles werden. 
Eine Skizze habe ich in der StA-Klausur wegen des Zeitdrucks kaum noch angefertigt. Sondern nur noch einen Zettel, auf dem ich sämtliche Normen, die in Betracht kamen, aufgelistet. 

Insgesamt ist es also enorm wichtig, die Struktur und den Stil wirklich kleinlichst einzuhalten und die Schlagwörter in der richtigen! Reihenfolge zu bringen. 
Denn für gewöhnlich geht der Korrektor deine Klausur in relativ kurzer Zeit durch und hakt nur ab, ob du die Schlagwörter an der richtigen (logischen) Stelle gebracht hast und vertretbar begründet hast. 

Als Feinschliff kann nach alledem dann noch die richtige Schwerpunktsetzung und das Zeitmanagement trainiert werden. 

Wirklich immer zu beherzigen: Wenn man in der Klausur merkt, dass die Zeit einfach nicht reicht, dann lieber die Entscheidungsgründe oder das Gutachten fertig schreiben, statt eines schönen Tatbestandes. Da sollte man auch den Mut besitzen und den TB einfach abbrechen. Im Zweifel kann man mit wirklich guten Entscheidungsgründen alleine noch ein befriedigend erhalten, je nach Korrektor. 

Ansonsten gilt es, sich Literatur zum Schreiben von Klausuren anzuschaffen und diese durchzuarbeiten. Nicht nur einmal. Sondern mehrmals. Und nicht nur lesen, sondern wirklich verinnerlichen. Unterstreichungen machen und Randnotizen hinzufügen. Wer sich diese Arbeit macht, wird dann eigentlich (aber auch nicht immer, weil Jura ;) ) im Ergebnis für die Mühe belohnt.

Das ist zumindest mein subjektiver Eindruck. 

Ich hoffe dir hilft das vielleicht irgendwie weiter. 

Viele Grüße und viel Erfolg noch!
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Gast
Unregistered
 
#4
19.06.2019, 17:55
Thema Schlagwörter: offenbar unterstreichen allen Ernstes einige Kandidaten und Kandidatinnen ihre Schlagwörter in der Klausur mit Signalfarben :D
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campingstuhl
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2019
#5
19.06.2019, 18:17
(19.06.2019, 17:55)Gast schrieb:  Thema Schlagwörter: offenbar unterstreichen allen Ernstes einige Kandidaten und Kandidatinnen ihre Schlagwörter in der Klausur mit Signalfarben :D

Ist doch schön. Nimmt dem Korrektor 90% seiner Arbeit ab  :P
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gastgast
Unregistered
 
#6
19.06.2019, 23:38
Richtige Schwerpunktsetzung.

Wer bei der Prüfung von § 242 Abs. 1 StGB im zweiten Stex immernoch die fremde bewegliche Sache ausdefiniert oder in der Verwaltungsrechtsklausur sich mit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 VwGO oder des Vorliegens eines VA i.S.v. § 35 S. 1 VwVfG aufhält, der ist unrettbar verloren.

Richtige Schwerpunktsetzung erleichtert dir darüber hinaus auch mit dem Faktor Zeit umzugehen. Keine Nebenkriegsschauplätze mehr aufmachen (gibt es eh keine Punkte für) straight zum Problem und da die Argumente aus dem Kommentar abschreiben.

Ich garantiere dir dann sind, soweit durchschnittliche Rechtskenntnisse vorhanden sind, bald höhere Punkte möglich.

Viele Grüße und viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#7
20.06.2019, 09:11
Für die StA-Klausur ist es entscheidend den Umgang mit den Kommentar und den Klausuraufbau verinnerlicht zu haben d.h. Insbesondere im B-GA und dem praktischen Teilt soweit fit zu sein, dass man die dort relevanten Punkte gedanklich abspulen und dann die im Einzelfall relevanten Punkte ohne Zeitverlust zu Papier bringen kann.

Das A-GA schreibt sich ähnlich wie im erste  Examen, allerdings deutlich gestraffter auf die Schwerpunkte reduziert. Dh auch abwegige Delikte sollten angesprochen, aber dann eben im verknappten Gutachenstil in 1-2 Sätzen abgearbeitet werden. 

Es reicht nach meiner Erfahrung für zweistellige Ergebnisse aus, wenn man im materiellen Recht nur auffrischt, wo bei den Delikten immer wieder Probleme auftauchen + wichtigste Definitionen. Im Übrigen muss man nur in der Lage sein schnell die wesentlichen Punkte im Kommentar zu finden und die Stelle  dort möglichst schnell abzuschreiben (bloß nicht versuchen selbst zu formulieren... Gerade der Wortlaut im Kommentar findet sich auch in den Lösungskizzen)
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