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Aus dem Ref entlassen lassen
Gast
Unregistered
 
#11
17.12.2021, 10:21
(16.12.2021, 17:49)MarioBasler schrieb:  Der Unterschied ist, dass ich überhaupt Quellen dazu genannt habe. Und die beruhen auf mehr als einer Aussage. Der Kollege oben meint das ja alles so zu wissen. Wenn einer pauschal behauptet, dass "das nicht gerne gesehen wird", ohne begründen zu können warum, dann ist das für mich diese übliche Verbreitung von Gerüchten in diesem Forum. Zum Gnadenversuch habe ich mich ja offensichtlich bewusst nicht geäußert. Aber auch das konnte der Kollege ja nicht begründen. Zumal die Kombination aus Entlassung + 2x durchfallen wohl nicht an der Tagesordnung liegen dürfte. Daher ist wohl fraglich, wie oft darüber tatsächlich erschienen wird. Dementsprechend dürfte der Kollege auch nur wenig Belege dazu haben, wie sich die Entlassung in einem solchen Fall auswirken soll. Vielleicht kannst du ja über deine "Nahbereichsempirie" dazu was herausfinden.

Bischen cringe, oder?

Deine Quellen sind nichts wert, weil unklar bleibt, worauf die Quellen eine belastbare Aussage hätten stützen können.

Niemand muss dir hier (schon gar nicht vorauseilend) jeden seiner Posts mit Quellen belegen. In Zukunft zu jedem Post dann einen Fußnotenapparat? Hier werden Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht. Daran kannst du dich beteiligen. Aber nicht deine eigenen (und nicht durchgehend plausiblen) Meinungen als das wahre Wissen präsentieren.

Jedenfalls ist es wats fragwürdig, in einem Forum jede (und bis dahin undwidersprochene) Erfahrungsschilderung als schwachsinnig abzutun, nur weil dort nicht direkt Quellenangaben mitgeleifert werden. Hieraus auch noch zu schließen, der Autor können gar keine Quellen liefern, ist ganz einfach lgoisch fehlgehend.
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Gast
Unregistered
 
#12
17.12.2021, 10:24
Zitat:Es gibt Referendarabteilungen in diesem Land, die schon bei der Einreichung von Fahrtkosten kollabieren. Schnell kommt die Empfehlung: Haben Sie kein Uni-/NRW-Ticket?

Die Möglichkeit mit den Fahrtkosten gibt es? In allen OLG Bezirken? Um welche Fahrten geht es da? Die zu den Sitzungsterminen für die Staatsanwaltschaft? Oder wenn in der Zivilstation das Ausbildungsgericht nicht am Sitz der Stammdienststelle ist? Oder Fahrten zur AG bei Staatsanwaltschaft und Bezirksregierung?
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MarioBasler
Junior Member
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Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2020
#13
17.12.2021, 12:35
(17.12.2021, 10:21)Gast schrieb:  
(16.12.2021, 17:49)MarioBasler schrieb:  Der Unterschied ist, dass ich überhaupt Quellen dazu genannt habe. Und die beruhen auf mehr als einer Aussage. Der Kollege oben meint das ja alles so zu wissen. Wenn einer pauschal behauptet, dass "das nicht gerne gesehen wird", ohne begründen zu können warum, dann ist das für mich diese übliche Verbreitung von Gerüchten in diesem Forum. Zum Gnadenversuch habe ich mich ja offensichtlich bewusst nicht geäußert. Aber auch das konnte der Kollege ja nicht begründen. Zumal die Kombination aus Entlassung + 2x durchfallen wohl nicht an der Tagesordnung liegen dürfte. Daher ist wohl fraglich, wie oft darüber tatsächlich erschienen wird. Dementsprechend dürfte der Kollege auch nur wenig Belege dazu haben, wie sich die Entlassung in einem solchen Fall auswirken soll. Vielleicht kannst du ja über deine "Nahbereichsempirie" dazu was herausfinden.

Bischen cringe, oder?

Deine Quellen sind nichts wert, weil unklar bleibt, worauf die Quellen eine belastbare Aussage hätten stützen können.

Niemand muss dir hier (schon gar nicht vorauseilend) jeden seiner Posts mit Quellen belegen. In Zukunft zu jedem Post dann einen Fußnotenapparat? Hier werden Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht. Daran kannst du dich beteiligen. Aber nicht deine eigenen (und nicht durchgehend plausiblen) Meinungen als das wahre Wissen präsentieren.

Jedenfalls ist es wats fragwürdig, in einem Forum jede (und bis dahin undwidersprochene) Erfahrungsschilderung als schwachsinnig abzutun, nur weil dort nicht direkt Quellenangaben mitgeleifert werden. Hieraus auch noch zu schließen, der Autor können gar keine Quellen liefern, ist ganz einfach lgoisch fehlgehend.

Das mit "Quellen" Erfahrungswerte und keine empirischen Grundlagen gemeint sein sollten, dürfte wohl klar sein. Zumal ich diesen Begriff bzw. das Erfordernis der "Quelle" nicht als erstes ins Spiel gebracht habe (s.o.). Das wurde ja mir anfänglich vorgeworfen, dass ich "Quellen" benennen müsse:D Mich hat die ursprüngliche, nicht begründete Behauptung gestört. Aber wie auch immer. Victory
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.12.2021, 12:36 von MarioBasler.)
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Gast
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#14
17.12.2021, 13:13
(17.12.2021, 12:35)MarioBasler schrieb:  Das mit "Quellen" Erfahrungswerte und keine empirischen Grundlagen gemeint sein sollten, dürfte wohl klar sein. Zumal ich diesen Begriff bzw. das Erfordernis der "Quelle" nicht als erstes ins Spiel gebracht habe (s.o.). Das wurde ja mir anfänglich vorgeworfen, dass ich "Quellen" benennen müsse:D Mich hat die ursprüngliche, nicht begründete Behauptung gestört. Aber wie auch immer. Victory

Ich habe mir die Beiträge angeschaut. Dein Beitrag war der erste, der Quellen verlangt hat. Daraufhin hat man dich um Quellen gebeten, für Behauptungen, die du aufgestellt hast. Das ist aber als Retourkutsche zu begreifen, im Gegensatz zu deiner Kritik, die eher als pubertierende Attacke gegen den Beitrag desjenigen zu betrachten ist, der, wie ich finde, einfach nur seine Erfahrungswerte mitgeteilt hat. Etwas merkwürdiger Diskussionsstil.
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MarioBasler
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2020
#15
17.12.2021, 13:37
(17.12.2021, 10:06)Gast schrieb:  
(16.12.2021, 17:49)MarioBasler schrieb:  
(16.12.2021, 16:59)Gast schrieb:  Du kannat seinem vermeintlichen Unsinn doch gar nicht widersprechen. Ihr streitet euch nun darüber, ob der wohl beiden Seite bewusste Arbeitsaufwand groß ist oder nicht. Das ist aber eine Wertungsfrage. Wie ich neine Referendarabteilung kenne (da gibt es ja nicht nur deine), begreifen die alles als großen Aufwand, was nur minimal von der Norm abweicht. Wessen Wertungsmaßstab entscheidet da nun?

Dein "Wissen" zu der Frage, wie gern so eine Entlassung dann später gesehen wird, stptzt sich offenvar nur auf die Auskunft eines Richters. Wow. Der Kollege oben schrieb aber ausdrücklich von der Entscheidung über den Gnadenversuch. Und? Wie oft waren deine Quellen schon an solchen Entscheidungen beteiligt?

Die mündliche Prüfung hat damit doch nichts zu tun. Dass man dort für "hat sich entlassen lassen" keinen Punktabzug geben darf, dürfte klar sein.

Die Zahl der "Enrlasser" schätze ich aufgrund meiner Nahbereichsempirie auch deutlich kleiner ein. Eine offizielle Statistik scheinst du dafür ja auch nicht zu haben. Die wird vermutlich auch nirgendwo geführt. Auch nicht bei deiner Referendargeschäftsstelle.

Der Unterschied ist, dass ich überhaupt Quellen dazu genannt habe. Und die beruhen auf mehr als einer Aussage. Der Kollege oben meint das ja alles so zu wissen. Wenn einer pauschal behauptet, dass "das nicht gerne gesehen wird", ohne begründen zu können warum, dann ist das für mich diese übliche Verbreitung von Gerüchten in diesem Forum. Zum Gnadenversuch habe ich mich ja offensichtlich bewusst nicht geäußert. Aber auch das konnte der Kollege ja nicht begründen. Zumal die Kombination aus Entlassung + 2x durchfallen wohl nicht an der Tagesordnung liegen dürfte. Daher ist wohl fraglich, wie oft darüber tatsächlich erschienen wird. Dementsprechend dürfte der Kollege auch nur wenig Belege dazu haben, wie sich die Entlassung in einem solchen Fall auswirken soll. Vielleicht kannst du ja über deine "Nahbereichsempirie" dazu was herausfinden.

Sorry, aber das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Es ist zwar richtig, dass es keine Statistik dazu gibt und auch keine richtigen Erfahrungswerte. Die Erlebnisse anderer aber auf einer ziemlich arroganten Weise als Unsinn zu bezeichnen, zeugt von einer fehlenden rationalen Herangehensweise an die Thematik. Dies ist ein Forum, hier werden Erfahrungswerte ausgetauscht. Deine sind auch Erfahrungswerte. Sie mögen sich zwar widersprechen, aber die Abwertung der Erlebnisse anderer hat keinerlei Grundlage.

1. Es gibt Referendarabteilungen in diesem Land, die schon bei der Einreichung von Fahrtkosten kollabieren. Schnell kommt die Empfehlung: Haben Sie kein Uni-/NRW-Ticket? Ein Kollege von mir musste dreimal wegen Schmerzen in der Hand dort antanzen, da er in seinem gesundheitlichen Zustand kein Examen schreiben wollte. Ihm wollte man das schlichtweg ausreden. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als um Entlassung zu bitten. Das wurde nicht höflich entgegengenommen. Es gibt Referendarabteilungen, die wollen keinen großen Aufwand haben. Andere sind offener und freundlich.

2. Die Entscheidung, sich kurz vor dem Examen zu entlassen, um sechs weitere Monate zu lernen, wird von vielen nicht empfohlen. Es wird oftmals auf den Ergänzungsvorbereitungsdienst verwiesen. Finanziell schwach aufgestellte Kandidaten können sich das zumal gar nicht leisten, sodass sie nebenbei arbeiten müssten. Was das dann bringen soll, bleibt fraglich. Und ja, es ist auch nicht unsinnig, mit dem Verweis auf Entlassung kurz vor dem Examen, einen Gnadenversuch abzulehnen, da der Kandidat ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen mehr Zeit zum Lernen hatte und somit nicht angenommen werden kann, bei zweimaligem durchfallen, ein drittes Mal zu bestehen. Es gibt kein Automatismus zur Gewährung des Gnadenversuchs, es ist in NRW noch eine Ermessensentscheidung (wird aber bald geändert). In NRW schreiben jährlich über 250 Personen eine Wiederholungsprüfung, davon über 50 den Gnadenversuch. Recht wenig, aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass insbesondere schwache Kandidaten, die von einer Entlassung Gebrauch machen, am Ende doch im Gnadenversuch landen. Es ist eine Vermutung, da keine Statistik existiert.

3. Glückwunsch zum Bestehen des Zweiten Examens! Hab im September Thread gelesen, dass du, MarioBasler, es geschafft hast. Freut mich!

Danke! Prayer
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