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  5. Anwesenheit Ref Hessen
Antworten

 
Anwesenheit Ref Hessen
Lucie
Unregistered
 
#1
25.06.2022, 09:36
Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
25.06.2022, 10:39
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Also bei uns war weiterhin alles online (gerade Anwaltsstation). Ich habe im November 2021 angefangen und war durchweg nur online in der AG. Freunde, die im Januar 2022 angefangen haben, waren durchgehend in Präsenz bisher. Das kann dir also keiner sagen.

Ich war in den ersten 2 Stationen (also Gericht und StA) durchgehend 2 mal die Woche vor Ort bei meinem Ausbilder. Das entspricht auch dem Durchschnitt der AG, manche nur einmal, manche dreimal die Woche. In der StA kommt noch der Sitzungsdienst hinzu, inkl. Abholen und Zurückbringen der Robe, was je nachdem, wann die Sitzung ist, auch mal am Tag davor / danach nötig ist.

Ab der Verwaltungsstation hast du die Stationssuche ja selbst in der Hand und musst - sollte sie in Präsens sein - nur einmal die Woche vor Ort sein für die AG und ggf. den Einführungslehrgang.

Also die ersten 8 Monate kann das Pendeln mitunter sehr intensiv sein, danach hast du es selbst in der Hand, wie du es konkret gestaltest...
Zitieren
Lucie
Unregistered
 
#3
25.06.2022, 15:40
(25.06.2022, 10:39)Gast schrieb:  
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Also bei uns war weiterhin alles online (gerade Anwaltsstation). Ich habe im November 2021 angefangen und war durchweg nur online in der AG. Freunde, die im Januar 2022 angefangen haben, waren durchgehend in Präsenz bisher. Das kann dir also keiner sagen.

Ich war in den ersten 2 Stationen (also Gericht und StA) durchgehend 2 mal die Woche vor Ort bei meinem Ausbilder. Das entspricht auch dem Durchschnitt der AG, manche nur einmal, manche dreimal die Woche. In der StA kommt noch der Sitzungsdienst hinzu, inkl. Abholen und Zurückbringen der Robe, was je nachdem, wann die Sitzung ist, auch mal am Tag davor / danach nötig ist.

Ab der Verwaltungsstation hast du die Stationssuche ja selbst in der Hand und musst - sollte sie in Präsens sein - nur einmal die Woche vor Ort sein für die AG und ggf. den Einführungslehrgang.

Also die ersten 8 Monate kann das Pendeln mitunter sehr intensiv sein, danach hast du es selbst in der Hand, wie du es konkret gestaltest...


Also würdest du sagen, 2 Tage die Woche beim Ausbilder plus 1-3 Tage die Woche in der AG? Sprich, es kann sein, dass man 3-5 Tage die Woche am Ausbildungsort vor Ort sein müsste (jedenfalls im schlimmsten Fall, wenn alles in Präsenz ist) ?
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Frau Goethe
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 2
Registriert seit: May 2022
#4
25.06.2022, 17:21
(25.06.2022, 15:40)Lucie schrieb:  
(25.06.2022, 10:39)Gast schrieb:  
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Also bei uns war weiterhin alles online (gerade Anwaltsstation). Ich habe im November 2021 angefangen und war durchweg nur online in der AG. Freunde, die im Januar 2022 angefangen haben, waren durchgehend in Präsenz bisher. Das kann dir also keiner sagen.

Ich war in den ersten 2 Stationen (also Gericht und StA) durchgehend 2 mal die Woche vor Ort bei meinem Ausbilder. Das entspricht auch dem Durchschnitt der AG, manche nur einmal, manche dreimal die Woche. In der StA kommt noch der Sitzungsdienst hinzu, inkl. Abholen und Zurückbringen der Robe, was je nachdem, wann die Sitzung ist, auch mal am Tag davor / danach nötig ist.

Ab der Verwaltungsstation hast du die Stationssuche ja selbst in der Hand und musst - sollte sie in Präsens sein - nur einmal die Woche vor Ort sein für die AG und ggf. den Einführungslehrgang.

Also die ersten 8 Monate kann das Pendeln mitunter sehr intensiv sein, danach hast du es selbst in der Hand, wie du es konkret gestaltest...


Also würdest du sagen, 2 Tage die Woche beim Ausbilder plus 1-3 Tage die Woche in der AG? Sprich, es kann sein, dass man 3-5 Tage die Woche am Ausbildungsort vor Ort sein müsste (jedenfalls im schlimmsten Fall, wenn alles in Präsenz ist) ?

ag ist doch IMMER nur 1x die Woche
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Gast
Unregistered
 
#5
26.06.2022, 11:12
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Um es relativ kurz zu machen: 

- die AG's finden aktuell in Präsenz statt (wie oben geschrieben 1x Woche)
- die Klausuren finden selbstverständlich auch in Präsenz statt; hier gilt auch Anwesenheitspflicht, weil die AG-Klausur in dein Stationszeugnis einfließt. 
- die meisten Ausbilder wollen einen 1x die Woche dort haben. Je nach Ausbilder kann es aber auch 1-2 x die Woche sein. Das ist m.W. aber nicht sonderlich oft der Fall. 
- die Einführungs-AGs finden ebenfalls in Präsenz statt. (gegenteiliges ist nicht bekannt). 

Zusammenfassend: Die ersten beiden Wochen musst du jeden Tag hin. Danach wohl 2-3 x die Woche (eher 2). 
Gleiches gilt für die Strafstation, wobei der Einführungs-AG dort nicht zwei, sondern nur eine Woche ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.06.2022, 11:57
(26.06.2022, 11:12)Gast schrieb:  
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Um es relativ kurz zu machen: 

- die AG's finden aktuell in Präsenz statt (wie oben geschrieben 1x Woche)
- die Klausuren finden selbstverständlich auch in Präsenz statt; hier gilt auch Anwesenheitspflicht, weil die AG-Klausur in dein Stationszeugnis einfließt. 
- die meisten Ausbilder wollen einen 1x die Woche dort haben. Je nach Ausbilder kann es aber auch 1-2 x die Woche sein. Das ist m.W. aber nicht sonderlich oft der Fall. 
- die Einführungs-AGs finden ebenfalls in Präsenz statt. (gegenteiliges ist nicht bekannt). 

Zusammenfassend: Die ersten beiden Wochen musst du jeden Tag hin. Danach wohl 2-3 x die Woche (eher 2). 
Gleiches gilt für die Strafstation, wobei der Einführungs-AG dort nicht zwei, sondern nur eine Woche ist.

Also zumindest in Wiesbaden kommst du mit 2x die Woche in der Strafstation wegen der Sitzungsvertretung leider nicht hin.
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Gast
Unregistered
 
#7
26.06.2022, 12:39
(26.06.2022, 11:12)Gast schrieb:  
(25.06.2022, 09:36)Lucie schrieb:  Ich habe mal eine generelle Frage zum Umfang der Anwesenheit in den ersten beiden Stationen. 

Ich habe eine Zusage bekommen, allerdings für Kassel, was recht weit von meinem Wohnort entfernt ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Pendeln möglich ist, ich bin familiär einfach an meinem derzeitigen Wohnort gebunden. (Natürlich kein Härtefall...) 
Vielleicht könnt ihr mir helfen: 

- Sind die AGs wieder/immer in Präsenz? 
- finden Klausuren in Präsenz statt? Gibt es hier Anwesenheitspflicht? 
- wie oft hat man (klar, ist verschieden) beim Ausbilder zu erscheinen um z.B. Akten zu bekommen? 
- Einführungslehrgänge in Präsenz? 

Ich würde einfach gerne einschätzen können ob ich den Platz annehme, oder ich zu oft vor Ort sein muss und es einfach nicht realisierbar ist. 

Ich würde mich über ein paar Infos echt freuen.

Um es relativ kurz zu machen: 

- die AG's finden aktuell in Präsenz statt (wie oben geschrieben 1x Woche)
- die Klausuren finden selbstverständlich auch in Präsenz statt; hier gilt auch Anwesenheitspflicht, weil die AG-Klausur in dein Stationszeugnis einfließt. 
- die meisten Ausbilder wollen einen 1x die Woche dort haben. Je nach Ausbilder kann es aber auch 1-2 x die Woche sein. Das ist m.W. aber nicht sonderlich oft der Fall. 
- die Einführungs-AGs finden ebenfalls in Präsenz statt. (gegenteiliges ist nicht bekannt). 

Zusammenfassend: Die ersten beiden Wochen musst du jeden Tag hin. Danach wohl 2-3 x die Woche (eher 2). 
Gleiches gilt für die Strafstation, wobei der Einführungs-AG dort nicht zwei, sondern nur eine Woche ist.

In Hanau findet im Juli die Einführungsveranstaltung online statt.. Leider!
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Gast
Unregistered
 
#8
26.06.2022, 12:55
In der Zivilstation (LG Kassel) war ich 2x Woche bei der Sitzung meines Richters und manchmal noch zusätzlich 1x zur Dezernatsarbeit / Besprechung meiner Ausarbeitungen. AG war 1x Woche. Einführungs-AG die ersten beiden Wochen komplett.

Staatsanwaltschaft war ich 1x Woche beim Staatsanwalt und mind. 1x Woche bei Sitzungen + alle 2 Wochen zur Sitzungsvertretung.

Aber das ist wirklich sehr unterschiedlich, je nach Einzelausbilder.
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