08.02.2026, 20:46
Wissenschaftliche Überfrachtung in juristischen Klausuren dürfte schon aus Zeitgründen selten zu 2x gut führen
09.02.2026, 10:39
unabhängig ob mit "VB" oder "gut" abgeschlossen, dürfte die wiederholte Ablegung der Zweiten Staatsprüfung mit entsprechenden Noten aussagekräftiger sein. Es gibt in Jura so viele Zufalls- bzw. Glücksumstände die eine Rolle spielen können. Die Ablegung von 2 oder 3 Examensterminen mit konstanter Note im hohen 7,5 + Bereich würde ich für aussagekräftiger. Gibt doch viele, die im Erstversuch vllt unterdurchschnittlich abschneiden, sich dafür im Verbesserungsversuch steigern. Umgekehrt aber genauso. Oder man fällt im Erstversuch durch und schließt dann mit einem hohen befrieidgend ab. Oder der Ref, der in einer kleinen Kanzlei fast durchgehend taucht und dann VB oder hohes B. schreibt, während der andere Ref 3 Monate oder gar nicht taucht und mit einem ausreichend oder ganz knappen befriedigend rausgeht.
Was ich sagen will: es gibt sehr viele Faktoren zu beachten, gerade bei den Examina. Da dürfte eine mehrfache Examensablegung bei möglichst vergleichbaren Bedingungen eigentlich der beste Indikator für die jur. Fähigkeiten darstellen.
Jedenfalls aus dem ersten Examen kann ich sagen, dass es dort eine ganze Reihe von sehr fleißigen Bienchen gab, die auf ein VB gekommen sind, aber in der Praxis oder vom Judiz nich zwangsläufig überzeugt haben.
Was ich sagen will: es gibt sehr viele Faktoren zu beachten, gerade bei den Examina. Da dürfte eine mehrfache Examensablegung bei möglichst vergleichbaren Bedingungen eigentlich der beste Indikator für die jur. Fähigkeiten darstellen.
Jedenfalls aus dem ersten Examen kann ich sagen, dass es dort eine ganze Reihe von sehr fleißigen Bienchen gab, die auf ein VB gekommen sind, aber in der Praxis oder vom Judiz nich zwangsläufig überzeugt haben.
09.02.2026, 10:50
(09.02.2026, 10:39)nachdenklich schrieb: Jedenfalls aus dem ersten Examen kann ich sagen, dass es dort eine ganze Reihe von sehr fleißigen Bienchen gab, die auf ein VB gekommen sind, aber in der Praxis oder vom Judiz nich zwangsläufig überzeugt haben.
Im ersten Examen geht's ja auch nicht darum, ob man gut in der Praxis ist, sondern ob man gut im ersten Examen/dem Unistoff ist.
Selbst wenn ein "gut" ein Ausrutscher nach oben war, dann ist der Kandidat ansonsten eben ein 10 Punkte Kandidat. Immer noch weit überdurchschnittlich.
09.02.2026, 11:48
(09.02.2026, 10:39)nachdenklich schrieb: unabhängig ob mit "VB" oder "gut" abgeschlossen, dürfte die wiederholte Ablegung der Zweiten Staatsprüfung mit entsprechenden Noten aussagekräftiger sein. Es gibt in Jura so viele Zufalls- bzw. Glücksumstände die eine Rolle spielen können. Die Ablegung von 2 oder 3 Examensterminen mit konstanter Note im hohen 7,5 + Bereich würde ich für aussagekräftiger. Gibt doch viele, die im Erstversuch vllt unterdurchschnittlich abschneiden, sich dafür im Verbesserungsversuch steigern. Umgekehrt aber genauso. Oder man fällt im Erstversuch durch und schließt dann mit einem hohen befrieidgend ab. Oder der Ref, der in einer kleinen Kanzlei fast durchgehend taucht und dann VB oder hohes B. schreibt, während der andere Ref 3 Monate oder gar nicht taucht und mit einem ausreichend oder ganz knappen befriedigend rausgeht.
Was ich sagen will: es gibt sehr viele Faktoren zu beachten, gerade bei den Examina. Da dürfte eine mehrfache Examensablegung bei möglichst vergleichbaren Bedingungen eigentlich der beste Indikator für die jur. Fähigkeiten darstellen.
Jedenfalls aus dem ersten Examen kann ich sagen, dass es dort eine ganze Reihe von sehr fleißigen Bienchen gab, die auf ein VB gekommen sind, aber in der Praxis oder vom Judiz nich zwangsläufig überzeugt haben.
Aber wieso ist nicht die Zahl der zufriedenen Mandanten, erfolgreich abgeschlossenen Verfahren, erzielten Umsätzen, also die Performance im der echten Praxis der bessere Indikator dafür ?
09.02.2026, 12:22
(09.02.2026, 11:48)NRW556 schrieb:Weil die leider auf keiner staatlichen Urkunde Platz finden ;-)(09.02.2026, 10:39)nachdenklich schrieb: unabhängig ob mit "VB" oder "gut" abgeschlossen, dürfte die wiederholte Ablegung der Zweiten Staatsprüfung mit entsprechenden Noten aussagekräftiger sein. Es gibt in Jura so viele Zufalls- bzw. Glücksumstände die eine Rolle spielen können. Die Ablegung von 2 oder 3 Examensterminen mit konstanter Note im hohen 7,5 + Bereich würde ich für aussagekräftiger. Gibt doch viele, die im Erstversuch vllt unterdurchschnittlich abschneiden, sich dafür im Verbesserungsversuch steigern. Umgekehrt aber genauso. Oder man fällt im Erstversuch durch und schließt dann mit einem hohen befrieidgend ab. Oder der Ref, der in einer kleinen Kanzlei fast durchgehend taucht und dann VB oder hohes B. schreibt, während der andere Ref 3 Monate oder gar nicht taucht und mit einem ausreichend oder ganz knappen befriedigend rausgeht.
Was ich sagen will: es gibt sehr viele Faktoren zu beachten, gerade bei den Examina. Da dürfte eine mehrfache Examensablegung bei möglichst vergleichbaren Bedingungen eigentlich der beste Indikator für die jur. Fähigkeiten darstellen.
Jedenfalls aus dem ersten Examen kann ich sagen, dass es dort eine ganze Reihe von sehr fleißigen Bienchen gab, die auf ein VB gekommen sind, aber in der Praxis oder vom Judiz nich zwangsläufig überzeugt haben.
Aber wieso ist nicht die Zahl der zufriedenen Mandanten, erfolgreich abgeschlossenen Verfahren, erzielten Umsätzen, also die Performance im der echten Praxis der bessere Indikator dafür ?
09.02.2026, 14:39
(08.02.2026, 20:46)Drin schrieb: Wissenschaftliche Überfrachtung in juristischen Klausuren dürfte schon aus Zeitgründen selten zu 2x gut führen
So ist ist. Ein "gut" im Examen schreibt nicht, wer ellenlange wissenschaftliche Erörterungen aus dem Ärmel schüttelt (weil das eine Kompetenz ist, die im Examen gar nicht abgefragt wird), sondern der, der juristische Sachverhalte in kurzer Zeit erfassen und ansprechbar + in gebotener Kürze lösen kann (weil das die Kompetenz ist, die im Examen abgefragt wird).
Es ist pures copium, sich einzureden, "gut"/"sehr gut" würden nur irgendwelche abgedrehten Eierköpfe bekommen, mit denen man in der Praxis nichts anfangen kann.


