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Verhältnis Ref-Gehalt zu Bürgergeld
Dplm91
Unregistered
 
#81
28.01.2024, 16:09
Hoffentlich gerät das Vorhaben, dass der Thread zeitnah geschlossen werden soll, damit nicht in Vergessenheit, aber ich antworte darauf: 

Das nochmal für dich: Beispiele sowohl mit als auch ohne Kinder sind hier im Verlauf mehrmals angeführt worden. Jetzt aus dem Stegreif A9-Bundesbeamter Stufe 1 Steuerklasse 1 ohne Familie rund 2.550 Euro. Das ist (wie schon x-mal gesagt) durchaus mehr als ein Bürgergeldempfänger hat. Dafür muss die Person mit A9 die Wohnung selbst zahlen und hat eine 41h-Woche. Eben mehr Geld aber dafür andere erhebliche Nachteile. 

Und jetzt einen schönen Sonntag.

edit: so lange es noch offen ist, schreibe ich keinen neuen Beitrag mehr, aber nutze hier die Gelegenheit, das inhaltlich nochmal aufzugreifen, sonst sieht es aus, als wäre es unvollständig und nicht konsequent geschrieben, aber ich habe mir dabei ja etwas gedacht. Zwei Erwachsene und drei Kinder in beiden Beispielen; Beispiel 2 mit beiden Eltern ohne Einkommen, Beispiel 1 mit dem Beamten und dem anderen Elternteil ohne Einkommen. In Beispiel 1 kann ja aufgrund der Tatsache, dass der eine Elternteil 4,2k netto Einkommen hat, der andere Elternteil nicht aufstocken/Sozialhilfe beantragen. Das Einkommen des einen "schadet" daher der Familie (es ist natürlich im Ergebnis trotzdem mehr). An der Stelle gebe ich auch einen möglichen Denkfehler meinerseits zu, weil es mir so dermaßen zuwider ist, hier als menschenverachtender dümmlicher Hetzer hingestellt zu werden: Möglicherweise kann der zweite Elternteil neben dem Einkommen des Beamten mit über 4 k netto (warum auch immer) ja aufstocken, das wäre aber eine Vorstellung, die mit meiner Auffassung so absolut nicht kompatibel wäre. An dieser Stelle klinke ich mich jetzt auch aus. Bis der Thread tatsächlich geschlossen ist, kann sich hier ja noch ausgetobt werden; ich werde ab jetzt aber nicht mehr mitlesen oder -schreiben.
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