26.12.2022, 12:34
Ich habe zwei solide Examina (10, 8) und arbeite seit ca. einem halben Jahr als RA in einer IT/IP Boutique. Die Bedingungen könnten besser nicht sein, aber die Arbeit erfüllt mich nicht. Ich wollte im Studium immer Strafverteidiger werden, habe meine Praktika im Strafrecht absolviert, diesen Plan aber weder im Schwerpunkt noch im Ref verfolgt, weil mich Arbeitsbedingungen und Gehalt abgeschreckt haben. Die Rechnung: wenn alles andere stimmt, ist das Rechtsgebiet fast egal, geht für mich aber nicht auf. Jedenfalls im Moment. Jetzt frage ich mich, wie ich meine Karten am Besten spiele. Ich stelle mir vor, dass ich mindestens ein Jahr Erfahrung in meinem Bereich sammele, mich zwischenzeitlich vernetze, weiterbilde und dann bei Verteidigern in meiner Stadt bewerbe. Wie packt man das an? Tritt man einfach dem DAV bei, schreibt Leute bei Linked In an? Gibt es vielleicht irgendwelche Fortbildungen, die ich machen, oder Zertifikate, die ich erwerben könnte, die mich als Arbeitnehmer attraktiver machen würden? Oder ist das Unfug und man bewirbt sich einfach initativ, da es im Strafrecht kaum Ausschreibungen gibt. Einen berufsbegleitenden LL.M. - noch dazu remote - scheint es für Strafrecht ebenfalls nicht zu geben.
26.12.2022, 12:51
(26.12.2022, 12:34)CyberCrime schrieb: Ich habe zwei solide Examina (10, 8) und arbeite seit ca. einem halben Jahr als RA in einer IT/IP Boutique. Die Bedingungen könnten besser nicht sein, aber die Arbeit erfüllt mich nicht. Ich wollte im Studium immer Strafverteidiger werden, habe meine Praktika im Strafrecht absolviert, diesen Plan aber weder im Schwerpunkt noch im Ref verfolgt, weil mich Arbeitsbedingungen und Gehalt abgeschreckt haben. Die Rechnung: wenn alles andere stimmt, ist das Rechtsgebiet fast egal, geht für mich aber nicht auf. Jedenfalls im Moment. Jetzt frage ich mich, wie ich meine Karten am Besten spiele. Ich stelle mir vor, dass ich mindestens ein Jahr Erfahrung in meinem Bereich sammele, mich zwischenzeitlich vernetze, weiterbilde und dann bei Verteidigern in meiner Stadt bewerbe. Wie packt man das an? Tritt man einfach dem DAV bei, schreibt Leute bei Linked In an? Gibt es vielleicht irgendwelche Fortbildungen, die ich machen, oder Zertifikate, die ich erwerben könnte, die mich als Arbeitnehmer attraktiver machen würden? Oder ist das Unfug und man bewirbt sich einfach initativ, da es im Strafrecht kaum Ausschreibungen gibt. Einen berufsbegleitenden LL.M. - noch dazu remote - scheint es für Strafrecht ebenfalls nicht zu geben.
so sehe ich das. Alles andere ergibt sich dann.
27.12.2022, 09:55
Vielen Dank für die Einschätzung. Darf ich fragen, warum? Ich dachte, ich hätte bessere Karten im Bewerbungsprozess, wenn ich mein fachliches Interesse zwischenzeitlich irgendwie dokumentiere.
27.12.2022, 10:16
klar, das ist vom Grundgedanken nicht verkehrt, aber du läufst halt so Gefahr, Qualifikationen zu sammeln, die deinem gewünschten Arbeitgeber Wurscht sind und andere nicht. Dadurch, dass die meisten Einheiten sehr klein sind (verglichen zu sonstigen Rechtsbereichen) sind die Vorstellungen was ein Bewerber mitbringen soll halt auch recht individuell. Manche wollen zb ein Promotionsvorhaben oder Doktortitel und andere nicht. Dass ein LLM besonders wichtig ist, hab ich in dem Bereich - richtig StrafV- auch noch nie gehört.
27.12.2022, 12:36
(27.12.2022, 10:16)Sir Wilfrid Robarts schrieb: klar, das ist vom Grundgedanken nicht verkehrt, aber du läufst halt so Gefahr, Qualifikationen zu sammeln, die deinem gewünschten Arbeitgeber Wurscht sind und andere nicht. Dadurch, dass die meisten Einheiten sehr klein sind (verglichen zu sonstigen Rechtsbereichen) sind die Vorstellungen was ein Bewerber mitbringen soll halt auch recht individuell. Manche wollen zb ein Promotionsvorhaben oder Doktortitel und andere nicht. Dass ein LLM besonders wichtig ist, hab ich in dem Bereich - richtig StrafV- auch noch nie gehört.
Da spielen llm und Dr. kaum eine Rolle. Die meisten Strafverteidiger, die mir als StA bekannt sind, verfügen eher über einen FA Strafrecht.
Ich würde mich initiativ bewerben und wenn du möchtest, mach vorab bereits den theoretischen Teil des FA. Sowas kommt gut an.
Ein gutes Anschreiben, warum man Strafrecht und ein deutlich niedrigeres Gehalt nun machen will, ist viel wichtiger.
27.12.2022, 13:27
Vielen Dank. Ich denke, da muss man zwischen Kernstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht unterscheiden. Im Wirtschaftsstrafrecht sehe ich schon viel Kriegsbemalung auf den vorderen Rängen (FG, usw.). Der FA wäre natürlich eine besonders hingebungsvolle Zusatzqualifikation. Verfällt die Theorie denn oder könnte ich die Klausuren nächstes Jahr schreiben und 2033 mit der Fallliste anfangen?
Macht es Sinn, den Wunscharbeitgeber selbst mal anzufragen, was er gerne sieht?
Macht es Sinn, den Wunscharbeitgeber selbst mal anzufragen, was er gerne sieht?
27.12.2022, 21:16
(27.12.2022, 13:27)CyberCrime schrieb: Vielen Dank. Ich denke, da muss man zwischen Kernstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht unterscheiden. Im Wirtschaftsstrafrecht sehe ich schon viel Kriegsbemalung auf den vorderen Rängen (FG, usw.). Der FA wäre natürlich eine besonders hingebungsvolle Zusatzqualifikation. Verfällt die Theorie denn oder könnte ich die Klausuren nächstes Jahr schreiben und 2033 mit der Fallliste anfangen?
Macht es Sinn, den Wunscharbeitgeber selbst mal anzufragen, was er gerne sieht?
Jap, also eher im Anschreiben Bereitschaft (und ggfl sogar intrinische Motivation) für Zusatzqualis darlegen, der Rest wird dann später erörtert
28.12.2022, 01:29
(27.12.2022, 21:16)Drin schrieb:(27.12.2022, 13:27)CyberCrime schrieb: Vielen Dank. Ich denke, da muss man zwischen Kernstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht unterscheiden. Im Wirtschaftsstrafrecht sehe ich schon viel Kriegsbemalung auf den vorderen Rängen (FG, usw.). Der FA wäre natürlich eine besonders hingebungsvolle Zusatzqualifikation. Verfällt die Theorie denn oder könnte ich die Klausuren nächstes Jahr schreiben und 2033 mit der Fallliste anfangen?
Macht es Sinn, den Wunscharbeitgeber selbst mal anzufragen, was er gerne sieht?
Jap, also eher im Anschreiben Bereitschaft (und ggfl sogar intrinische Motivation) für Zusatzqualis darlegen, der Rest wird dann später erörtert
+1
zu Post #4, 5: kommt halt drauf an, wo du hinwillst. Bei Kanzleien wie Feigen Graf, Gercke u.ä. habe ich das schon mitbekommen, dass da grds. eine Promotion im StrafR (beabsichtigt/laufend/abgeschlossen) gewollt wird. Verbindliches wird man aber dann wohl selbst klären müssen.