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Anforderungen an Votum von Zweitgutachter?!
Gast
Unregistered
 
#21
06.09.2021, 09:49
(03.09.2021, 21:55)Juris876 schrieb:  Hallo in die Runde

Zweitkorrekturen im scharfen Versuch im 2. STEX, die nur wenige Sätze beinhalten, habe ich schon gesehen.
Allerdings steht unter einer meiner Klausuren nach dem Erstkorrektor, noch auf dessen Blatt:

"Einverstanden" + das Datum und Unterschrift. DAS-WAR-ES! :D

Ich habe gar keine Worte dafür als wie dreist ich das empfinde.
Nach jahrelangem Studium, riesen Druck und der Abhängigkeit von Noten für Wunschberufe = ein einziges Wort.


Kennt sich hier jemand aus? 
Ist das so zulässig?


War bei mir unter fast allen Klausuren so. Ist Teil der Gesamtkatastrophe "Juristen Ausbildung in Deutschland"!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#22
06.09.2021, 14:26
(05.09.2021, 12:42)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?

Richter, Staatsanwälte oder Anwälte machen die Korrektur doch alle neben ihrer Arbeit. viele sind bis zum Anschlag belastet. ein Großteil der Anwälte bekommen einen Stundenlohn von über 200 €. so viele Klausuren lassen sich gar nicht in der Stunde korrigieren, um den Verlust wieder einzuholen. die Staatsbediensteten sollte man von ihrer Tätigkeit freistellen zur Korrektur, damit man sich ohne Zeitdruck der Korrektur widmen kann. das ganze System ist darauf ausgelegt, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen.  

ich kann es mir auch vorstellen, dass es beim erstellen der Klausuren nicht viel anders abläuft. es müssen jeden Monat 8 Klausuren geschrieben werden. das nimmt auch viel Zeit in Anspruch und dann läuft es darauf hinaus, dass wir eine OLG Entscheidungen zum Erbrecht bekommen. 

andererseits wird sich meiner Ansicht nach an den Noten nicht viel ändern. man erkennt schon auf den ersten Blick, ob eine Klausur gut oder schlecht ist.
Und das dürfte eines der Probleme sein, die bei der Korrektur existieren. Man hat direkt ein Bild vor Augen und Menschen sind einfach nicht gut darin, sich selbst zu korrigieren.

Zum Ausgangspost: Es wurde ja schon dargestellt, dass ein solches "Einverstanden" frech, aber zulässig ist. Sind übrigens nicht nur Rechtsanwälte, bei mir waren es eine Vorsitzende Richterin am LG und ein Präsident eines Landgerichts. Dazu zugegeben zwei Anwälte, die (immerhin) zwei Sätze geschrieben haben.

Die Probleme mit der Bewertung des Examens sind altbekannt und regen in jedem Durchgang diejenigen auf, bei denen die Note nicht zufriedenstellend ist. Bei 15 Punkten könnte der Zweitkorrektur auch ein Hakenkreuz daneben malen und es würde sich niemand beschweren. 

Am Ende wird das Verfahren aber von den "Gewinnern" festgelegt und die haben einfach null Interesse daran, das System zu kritisieren oder gar zu verändern. Es ist also vergebene Liebesmüh sich darüber weiter aufzuregen. Das Examen existiert seit über 100 Jahren in ungefähr demselben Format und man hat mit viel Legendenbildung dafür gesorgt, dass es gemeinhin als nahezu unfehlbar gilt. Das ausgerechnet man selber jetzt derjenige ist, der da zu einem Umdenken führt, ist unwahrscheinlich.

Wirkliche Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere: Man kann in die Privatwirtschaft gehen und einfach unabhängig von den Examensnoten einstellen. Gibt ja schon erste Kanzleien, die explizit darum bitten, die Noten nicht in einer Bewerbung zu erwähnen. Das sind sicherlich noch nicht die hier so nachgefragten GKs, aber es ist ein Anfang.


Man kann auch in die Justiz gehen, selber Korrektor werden und es besser machen. 14 von 16 meiner Korrektoren dürften einer (oberflächlichen) Google-Suche nach zu urteilen in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen/pensioniert werden. Mal abgesehen von der grundsätzlichen Problematik der Ausbildungsnähe solcher Korrektoren, werden da demnächst einige Plätze frei.

Oder man wählt die radikale Variante und geht in die Politik und ändert über die Schiene das gesamte Verfahren. Dürfte natürlich ziemlich langwierig und vor allem nervtötend sein, aber meine Stimme hätte der- oder diejenige sicher.
Zitieren
omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#23
07.09.2021, 20:41
(06.09.2021, 14:26)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 12:42)Gast schrieb:  
(05.09.2021, 08:29)Gast schrieb:  
(04.09.2021, 18:07)Gast schrieb:  ich finde schon meine Erstkorrektur teilweise unverschämt, insbesondere bei den Anwälten. die Korrektoren haben nur eine Lösungsskizze geschrieben und gar keine Bezug zu meiner Klausur genommen. nur am ende findet man zwei Sätze zu meiner Klausur und dann eine Note. 

in meinen Augen funktioniert das ganze system auch nicht. man benötigt schon Korrektoren die das hauptberuflich machen. habe es schon in meiner Zeit als Korrektor an der Uni gemerkt. ich habe damals für einen Block mit 25 Klausuren drei ganze Tage gebraucht. ich bin zwar nicht der schnellste aber ein Anwalt kann sich das doch gar nicht leisten. die machen das nebenbei.

Hauptberuflich korrigieren, ernsthaft?

Richter, Staatsanwälte oder Anwälte machen die Korrektur doch alle neben ihrer Arbeit. viele sind bis zum Anschlag belastet. ein Großteil der Anwälte bekommen einen Stundenlohn von über 200 €. so viele Klausuren lassen sich gar nicht in der Stunde korrigieren, um den Verlust wieder einzuholen. die Staatsbediensteten sollte man von ihrer Tätigkeit freistellen zur Korrektur, damit man sich ohne Zeitdruck der Korrektur widmen kann. das ganze System ist darauf ausgelegt, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen.  

ich kann es mir auch vorstellen, dass es beim erstellen der Klausuren nicht viel anders abläuft. es müssen jeden Monat 8 Klausuren geschrieben werden. das nimmt auch viel Zeit in Anspruch und dann läuft es darauf hinaus, dass wir eine OLG Entscheidungen zum Erbrecht bekommen. 

andererseits wird sich meiner Ansicht nach an den Noten nicht viel ändern. man erkennt schon auf den ersten Blick, ob eine Klausur gut oder schlecht ist.
Und das dürfte eines der Probleme sein, die bei der Korrektur existieren. Man hat direkt ein Bild vor Augen und Menschen sind einfach nicht gut darin, sich selbst zu korrigieren.

Zum Ausgangspost: Es wurde ja schon dargestellt, dass ein solches "Einverstanden" frech, aber zulässig ist. Sind übrigens nicht nur Rechtsanwälte, bei mir waren es eine Vorsitzende Richterin am LG und ein Präsident eines Landgerichts. Dazu zugegeben zwei Anwälte, die (immerhin) zwei Sätze geschrieben haben.

Die Probleme mit der Bewertung des Examens sind altbekannt und regen in jedem Durchgang diejenigen auf, bei denen die Note nicht zufriedenstellend ist. Bei 15 Punkten könnte der Zweitkorrektur auch ein Hakenkreuz daneben malen und es würde sich niemand beschweren. 

Am Ende wird das Verfahren aber von den "Gewinnern" festgelegt und die haben einfach null Interesse daran, das System zu kritisieren oder gar zu verändern. Es ist also vergebene Liebesmüh sich darüber weiter aufzuregen. Das Examen existiert seit über 100 Jahren in ungefähr demselben Format und man hat mit viel Legendenbildung dafür gesorgt, dass es gemeinhin als nahezu unfehlbar gilt. Das ausgerechnet man selber jetzt derjenige ist, der da zu einem Umdenken führt, ist unwahrscheinlich.

Wirkliche Lösungsmöglichkeiten gibt es mehrere: Man kann in die Privatwirtschaft gehen und einfach unabhängig von den Examensnoten einstellen. Gibt ja schon erste Kanzleien, die explizit darum bitten, die Noten nicht in einer Bewerbung zu erwähnen. Das sind sicherlich noch nicht die hier so nachgefragten GKs, aber es ist ein Anfang.


Man kann auch in die Justiz gehen, selber Korrektor werden und es besser machen. 14 von 16 meiner Korrektoren dürften einer (oberflächlichen) Google-Suche nach zu urteilen in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen/pensioniert werden. Mal abgesehen von der grundsätzlichen Problematik der Ausbildungsnähe solcher Korrektoren, werden da demnächst einige Plätze frei.

Oder man wählt die radikale Variante und geht in die Politik und ändert über die Schiene das gesamte Verfahren. Dürfte natürlich ziemlich langwierig und vor allem nervtötend sein, aber meine Stimme hätte der- oder diejenige sicher.


Ok das war mal wirklich lustig. Danke für den Lacher am Abend.
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