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  5. Anspruch auf Stationszeugnis?
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Anspruch auf Stationszeugnis?
Gast11880
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2021
#1
22.11.2021, 20:52
Guten Abend,

hat jemand Rat zur folgenden Konstellation:

Das Stationszeugnis vom Zivilgericht wurde nicht erstellt, da der Ausbilder (aus welchen Gründen auch immer) kein Richter mehr ist.
Deswegen soll nur ein Schreiben ausgegeben werden, in dem steht, wieso kein Zeugnis erteilt werden könne.
Die Ausbildungsbehörde , scheint das zu akzeptieren. Habe ich jetzt einen Anspruch auf das Stationszeugnis?

§ 26 Abs. 4 JAO Berlin sagt dass, die Ausbildungsbehörde nicht verpflichtet ist, für die Erstellung des Zeugnisses in der Wahlstation Sorge zu tragen, so dass man im Umkehrschluss eigentlich argumentieren könnte, dass sie es in allen anderen Fällen eben verpflichtet ist.

Indes besagt § 30 Abs. 3 JAO Berlin, dass das Fehlen von Ausbildungszeugnissen dem Abschluss des Prüfungsverfahrens nicht entgegen steht.

Natürlich steht es dem nicht entgegen, aber wenn ich das richtig verstanden hab, kann ein gutes Stationszeugnis ja auch mal das Zünglein an der Waage in der mündlichen Prüfung sein?

Außerdem wäre das Zeugnis für die Bewerbung zur Wahlstation auch mehr als "nice to have.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2021, 20:26 von Gast11880.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.014
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
22.11.2021, 23:10
Wenn es kein Referendar, sondern ein "fertiger" Richter oder Beamter wäre, müsste sich der Präsident auf andere Weise - Auskünfte, Durchsehen von Arbeitsproben - ein Bild machen und so eine Beurteilung schreiben. Man könnte argumentieren, das das in diesem Fall entsprechend ist.
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