10.08.2022, 18:35
Hallo,
bin in mittlerer Kanzlei und mache dort 1. und 2. anwaltsstation (ist immer gesplittet).
Nun überlege ich, vor dem Tauchen in der 2. Anwaltsstation noch Urlaub zu nehmen.
Innerhalb der ersten Station habe ich gar keinen Urlaub genommen.
Ist sowas üblich, wenn man eine Vergütung bekommt oder kommt das ganz schlecht an?
Alternativ könnte ich sagen, dass ich 2 wochen früher tauche und dann weniger vergütung bekomme.
Wie habt ihr das gemacht?
bin in mittlerer Kanzlei und mache dort 1. und 2. anwaltsstation (ist immer gesplittet).
Nun überlege ich, vor dem Tauchen in der 2. Anwaltsstation noch Urlaub zu nehmen.
Innerhalb der ersten Station habe ich gar keinen Urlaub genommen.
Ist sowas üblich, wenn man eine Vergütung bekommt oder kommt das ganz schlecht an?
Alternativ könnte ich sagen, dass ich 2 wochen früher tauche und dann weniger vergütung bekomme.
Wie habt ihr das gemacht?
11.08.2022, 11:25
Ich habe ganz normal mal innerhalb der Station eine Woche Urlaub genommen oder so, aber nicht gebündelt am Schluss. Ich denke aber das ist alles eine Absprachesache mit der Kanzlei. Urlaub steht Dir ja nunmal zu. Bei mir war es mit der Bezahlung so, dass diese auch beim Tauchen weiter lief, dafür monatlich natürlich entsprechend weniger. Das war wegen der Anrechnungsregelungen in BRW damals so günstiger.