25.11.2018, 21:28
(25.11.2018, 15:15)NRW schrieb: In welcher Hinsicht? Bei Stationsnoten? Da würde ich widersprechen, bei uns in der AG war der Durchschnitt so um die 10 Punkte. Mich würde interessieren, wie man sehr unterschiedliche Stationsnoten bewertet. Bei mir ist zwischen 16 und 7 alles dabei. Und die 16 und die 8 (und der Rest zwischen 9 und 14) sind jeweils von "Staatsausbildern" also Gericht/StA. Mit einem von beiden habe ich mich ziemlich schlecht verstanden. Das eine Zeugnis enthält eine uneingeschränkte Empfehlung für den Staatsdienst, das andere liest sich ziemlich furchtbar - definitiv für den Staatsdienst ungeeignet. Also bin ich gleichzeitig sehr geeignet und vollkommen ungeeignet. Und darin liegt der Kern des ganzen Problems und der Grund, warum man auch nicht-anonyme Bewertungen einfach nichts geben sollte. Es spielen so viele Faktoren eine Rolle, die von der Leistung unabhängig sind, dass es schlicht keinen Sinn macht, sich daraus irgend einen Reim machen zu wollen. Manchmal stimmt die Einschätzung, oft genug auch nicht.
Hi NRW,
natürlich spielen persönliche Dinge und die Chemie immer hinein. Aber die meisten Prüfer und Arbeitgeber sind sich dessen bewusst.
Passen denn Deine Interessenschwerpunkte zu den guten Noten? Oder hakt es auch da? Denn wenn Du z.B. unbedingt zur StA willst, ist es im Zweifel nicht so schlimm, wenn Du mit dem Beibrngungsgrundsatz haderst... Auch wenn der Ausbilder als besonders streng bekannt ist, weiß man das im Zweifel am jeweiligen OLG-Bezirk. Außerhalb hilft einem das natürlich nicht, aber immerhin
@GPAHamburg
1. Selber!
2. Schöne Bewerber habt Ihr da

3. "wusste Kritik für sich zu nutzen" ist regional bei uns eine übliche Formulierung, wenn ein Referendar Hilfestellungen annimmt und aus seinen Fehlern (die ja alle machen, auch die Ausbilder) lernt und Verbesserungen schnell und konsequent umsetzt. Das ist quasi ne 1 für Lernfähigkeit.
27.11.2018, 11:08
Moin Gästin,
ich habe das mit der Formulierung zur Kritik an unsere HR weitergespielt. Dort kam nur Kopfschütteln... In der freien Wirtschaft würde man so nicht formulieren, weil dort eher die Frage aufkommt, wieso Kritik überhaupt erforderlich war...
Im Übrigen nehmen wir natürlich nur die Besten :D
ich habe das mit der Formulierung zur Kritik an unsere HR weitergespielt. Dort kam nur Kopfschütteln... In der freien Wirtschaft würde man so nicht formulieren, weil dort eher die Frage aufkommt, wieso Kritik überhaupt erforderlich war...
Im Übrigen nehmen wir natürlich nur die Besten :D
16.01.2019, 18:26
Ich würde das Thema um die Sozialpunkte gerne nochmal aufgreifen. Hat hier jemand Erfahrungen dazu? Nach einem Urteil des OVG Münstern aus 2008 muss die Kommission sich ja zumindest Gedanken über die Vergabe eines Sozialpunktes machen.
Ich weiß, dass Zeugnisse so gut wie immer besser sind als das Examensergebnis... ich würde mich aber sehr freuen, wenn hier vielleicht ein paar mehr zur Vergabe von Sozialpunkten etwas sagen können...
Ich weiß, dass Zeugnisse so gut wie immer besser sind als das Examensergebnis... ich würde mich aber sehr freuen, wenn hier vielleicht ein paar mehr zur Vergabe von Sozialpunkten etwas sagen können...
16.01.2019, 18:33
(16.01.2019, 18:26)Alina aus DD schrieb: Ich würde das Thema um die Sozialpunkte gerne nochmal aufgreifen. Hat hier jemand Erfahrungen dazu? Nach einem Urteil des OVG Münstern aus 2008 muss die Kommission sich ja zumindest Gedanken über die Vergabe eines Sozialpunktes machen.
Ich weiß, dass Zeugnisse so gut wie immer besser sind als das Examensergebnis... ich würde mich aber sehr freuen, wenn hier vielleicht ein paar mehr zur Vergabe von Sozialpunkten etwas sagen können...
Was genau willst du jetzt hören? Die meisten Prüfer vergeben keine Sozialpunkte. Es gibt auch keinen generellen Anspruch drauf, nur weil die Zeugnisse gut sind.
16.01.2019, 18:35
[quote pid='20471' dateline='1547656437']
Was genau willst du jetzt hören? Die meisten Prüfer vergeben keine Sozialpunkte. Es gibt auch keinen generellen Anspruch drauf, nur weil die Zeugnisse gut sind.
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Wie bereits in meinem Post erwähnt, geht es mit einzig um Erfahrungswerte.
(16.01.2019, 18:26)Alina aus DD schrieb: Ich würde das Thema um die Sozialpunkte gerne nochmal aufgreifen. Hat hier jemand Erfahrungen dazu? Nach einem Urteil des OVG Münstern aus 2008 muss die Kommission sich ja zumindest Gedanken über die Vergabe eines Sozialpunktes machen.
Ich weiß, dass Zeugnisse so gut wie immer besser sind als das Examensergebnis... ich würde mich aber sehr freuen, wenn hier vielleicht ein paar mehr zur Vergabe von Sozialpunkten etwas sagen können...
Was genau willst du jetzt hören? Die meisten Prüfer vergeben keine Sozialpunkte. Es gibt auch keinen generellen Anspruch drauf, nur weil die Zeugnisse gut sind.
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Wie bereits in meinem Post erwähnt, geht es mit einzig um Erfahrungswerte.
16.01.2019, 21:39
8Wann sozialpunkte relevant werden können, z.B.:
Prüfling A hat ein oberes VB im Ersten Examen sowie sehr gute Stations- und AG-Zeugnisse. Nach dem schriftlichen Teil hat Prüfling einen Klausurschnitt von - sagen wir - 8,6 Punkten.
In der Mündlichen Prüfung missling der Aktenvortrag unerwartet völlig und auch das Prüfungsgespräch kann nichts mehr retten; sodass Prüfling A „knapp unter 9 Punkten“ hängen bleibt. Jetzt stellt sich die Frage: kann/sollte Prüfling A - wegen der Vita/Vorleistung - um 0,x und damit über die Neunpunkschwelle gehoben werden?!
Prüfling A hat ein oberes VB im Ersten Examen sowie sehr gute Stations- und AG-Zeugnisse. Nach dem schriftlichen Teil hat Prüfling einen Klausurschnitt von - sagen wir - 8,6 Punkten.
In der Mündlichen Prüfung missling der Aktenvortrag unerwartet völlig und auch das Prüfungsgespräch kann nichts mehr retten; sodass Prüfling A „knapp unter 9 Punkten“ hängen bleibt. Jetzt stellt sich die Frage: kann/sollte Prüfling A - wegen der Vita/Vorleistung - um 0,x und damit über die Neunpunkschwelle gehoben werden?!
16.01.2019, 22:39
[quote pid='20474' dateline='1547667599']
8Wann sozialpunkte relevant werden können, z.B.:
Prüfling A hat ein oberes VB im Ersten Examen sowie sehr gute Stations- und AG-Zeugnisse. Nach dem schriftlichen Teil hat Prüfling einen Klausurschnitt von - sagen wir - 8,6 Punkten.
In der Mündlichen Prüfung missling der Aktenvortrag unerwartet völlig und auch das Prüfungsgespräch kann nichts mehr retten; sodass Prüfling A „knapp unter 9 Punkten“ hängen bleibt. Jetzt stellt sich die Frage: kann/sollte Prüfling A - wegen der Vita/Vorleistung - um 0,x und damit über die Neunpunkschwelle gehoben werden?!
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Allerdings werden solche Fälle meist darüber gelöst, dass man dann einfach einen Punkt mehr im Vortrag gibt. Das ist viel einfacher zu begründen.
8Wann sozialpunkte relevant werden können, z.B.:
Prüfling A hat ein oberes VB im Ersten Examen sowie sehr gute Stations- und AG-Zeugnisse. Nach dem schriftlichen Teil hat Prüfling einen Klausurschnitt von - sagen wir - 8,6 Punkten.
In der Mündlichen Prüfung missling der Aktenvortrag unerwartet völlig und auch das Prüfungsgespräch kann nichts mehr retten; sodass Prüfling A „knapp unter 9 Punkten“ hängen bleibt. Jetzt stellt sich die Frage: kann/sollte Prüfling A - wegen der Vita/Vorleistung - um 0,x und damit über die Neunpunkschwelle gehoben werden?!
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Allerdings werden solche Fälle meist darüber gelöst, dass man dann einfach einen Punkt mehr im Vortrag gibt. Das ist viel einfacher zu begründen.