08.06.2021, 17:32
Hallo liebe Forengemeinde,
leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage erhalten und hoffe daher auf ein paar nette Proberichter, die ihre Erfahrung teilen :)
Ich könnte mir eine Bewerbung bei der Justiz gut vorstellen, falls die Rahmenbedingungen auf meiner Seite stimmen (Fachgerichtsbarkeit mit wenigen, weit verteilten Gerichten - die Notenfrage möchte ich ausklammern).
Allerdings sind einige Orte über meiner "Pendelschmerzgrenze".
Ich frage mich, ab welchem Punkt es konkret um Ortswünsche geht. Bewirbt man sich grundsätzlich für ein ganzes Bundesland, und erhält dann eine Zusage je nach dem wo etwas frei ist (z.B.: Bewerbungsgespräch erfolgreich, dann nach 3 Wochen: Angebot für SG Kassel, kann man annehmen oder ablehnen)?
Oder ist es vielmehr so, dass man bereits für ein gesamtes Bundesland verbindlich zusagen muss, und erst danach erfährt, wo man überhaupt eingesetzt wird/werden kann? Sodass es sein kann, dass von Anfang an nur Gerichte in 300 km Entfernung einen Platz hatten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weiß es aber nicht...
Sollte man daher im Bewerbungsgespräch die Frage nach dem Ort ausklammern, da ein konkretes Angebot ohnehin erst nachfolgt, oder besteht dann die Gefahr, dass man vollkommen frei irgendwohin gesetzt wird?
Habt ihr sonst eine Idee, wie man vorher herausfinden kann, wo Bedarf besteht, und wo man voraussichtlich eingesetzt wird?
Dass man während der Proberichterzeit versetzt werden kann und wird, ist klar. Es geht eher darum ob man vor der Zusage klar weiß wo es zunächst als Erstes hingeht, oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hessanwärter
leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage erhalten und hoffe daher auf ein paar nette Proberichter, die ihre Erfahrung teilen :)
Ich könnte mir eine Bewerbung bei der Justiz gut vorstellen, falls die Rahmenbedingungen auf meiner Seite stimmen (Fachgerichtsbarkeit mit wenigen, weit verteilten Gerichten - die Notenfrage möchte ich ausklammern).
Allerdings sind einige Orte über meiner "Pendelschmerzgrenze".
Ich frage mich, ab welchem Punkt es konkret um Ortswünsche geht. Bewirbt man sich grundsätzlich für ein ganzes Bundesland, und erhält dann eine Zusage je nach dem wo etwas frei ist (z.B.: Bewerbungsgespräch erfolgreich, dann nach 3 Wochen: Angebot für SG Kassel, kann man annehmen oder ablehnen)?
Oder ist es vielmehr so, dass man bereits für ein gesamtes Bundesland verbindlich zusagen muss, und erst danach erfährt, wo man überhaupt eingesetzt wird/werden kann? Sodass es sein kann, dass von Anfang an nur Gerichte in 300 km Entfernung einen Platz hatten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weiß es aber nicht...
Sollte man daher im Bewerbungsgespräch die Frage nach dem Ort ausklammern, da ein konkretes Angebot ohnehin erst nachfolgt, oder besteht dann die Gefahr, dass man vollkommen frei irgendwohin gesetzt wird?
Habt ihr sonst eine Idee, wie man vorher herausfinden kann, wo Bedarf besteht, und wo man voraussichtlich eingesetzt wird?
Dass man während der Proberichterzeit versetzt werden kann und wird, ist klar. Es geht eher darum ob man vor der Zusage klar weiß wo es zunächst als Erstes hingeht, oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hessanwärter
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.06.2021, 18:02
(08.06.2021, 17:32)Hessanwärter schrieb: Hallo liebe Forengemeinde,
leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage erhalten und hoffe daher auf ein paar nette Proberichter, die ihre Erfahrung teilen :)
Ich könnte mir eine Bewerbung bei der Justiz gut vorstellen, falls die Rahmenbedingungen auf meiner Seite stimmen (Fachgerichtsbarkeit mit wenigen, weit verteilten Gerichten - die Notenfrage möchte ich ausklammern).
Allerdings sind einige Orte über meiner "Pendelschmerzgrenze".
Ich frage mich, ab welchem Punkt es konkret um Ortswünsche geht. Bewirbt man sich grundsätzlich für ein ganzes Bundesland, und erhält dann eine Zusage je nach dem wo etwas frei ist (z.B.: Bewerbungsgespräch erfolgreich, dann nach 3 Wochen: Angebot für SG Kassel, kann man annehmen oder ablehnen)?
Oder ist es vielmehr so, dass man bereits für ein gesamtes Bundesland verbindlich zusagen muss, und erst danach erfährt, wo man überhaupt eingesetzt wird/werden kann? Sodass es sein kann, dass von Anfang an nur Gerichte in 300 km Entfernung einen Platz hatten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, weiß es aber nicht...
Sollte man daher im Bewerbungsgespräch die Frage nach dem Ort ausklammern, da ein konkretes Angebot ohnehin erst nachfolgt, oder besteht dann die Gefahr, dass man vollkommen frei irgendwohin gesetzt wird?
Habt ihr sonst eine Idee, wie man vorher herausfinden kann, wo Bedarf besteht, und wo man voraussichtlich eingesetzt wird?
Dass man während der Proberichterzeit versetzt werden kann und wird, ist klar. Es geht eher darum ob man vor der Zusage klar weiß wo es zunächst als Erstes hingeht, oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hessanwärter
Also in der Fachgerichtsbarkeit kann man hier (NRW) beim jeweils zuständigen Obergericht anrufen und sich über zu besetzende Vakanzen informieren. Danach kann sich nur was wünschen und das Beste hoffen.
08.06.2021, 18:22
Vielen Dank!
Das bedeutet dann also, dass man in NrW tatsächlich zusagen würde ohne den Ort vorher zu wissen, sehe ich das richtig?
Das bedeutet dann also, dass man in NrW tatsächlich zusagen würde ohne den Ort vorher zu wissen, sehe ich das richtig?
08.06.2021, 19:02
(08.06.2021, 18:22)Hessanwärter schrieb: Vielen Dank!
Das bedeutet dann also, dass man in NrW tatsächlich zusagen würde ohne den Ort vorher zu wissen, sehe ich das richtig?
Für VG und SG ist das nach meiner Erfahrung richtig.
Wobei die Zusage ja nicht verbindlich ist. Glaube nur nicht, dass man nach einer Absage seitens des Bewerbers nach dem AC noch eine zweite Chance zur Bewerbung bekommen würde, letzteres ist aber nur mein Gefühl.
In der Ordentlichen hat man 3 Ortwünsche (jeweils LG Bezirke) und einer davon soll es dann werden, aber auch das ist mehr ne Wahrscheinlichkeit als eine verbindliche Zusage.
08.06.2021, 19:09
Also: Eingestellt bist du ja offiziell erst mit Übergabe der Ernennungsurkunde. Dein Einsatzort steht aber ja schon vorher fest. Dh. im worst case kannst du natürlich dann einfach noch absagen, wenn du den Ort erfährst. Nicht schön, aber möglich.
In NRW erfährt man den Ort beim SG mit der Zusage. Die Zusage erfolgt quasi direkt nach dem Bewerbungsgespräch. Bis zur Einstellung vergehen dann noch einige Wochen. Dh. da könnte man auch noch problemlos absagen.
In NRW erfährt man den Ort beim SG mit der Zusage. Die Zusage erfolgt quasi direkt nach dem Bewerbungsgespräch. Bis zur Einstellung vergehen dann noch einige Wochen. Dh. da könnte man auch noch problemlos absagen.









