19.05.2021, 17:36
Weder versuche ich mich "verzweifelt" zu befreien, noch halte ich die Aktivitäten für "außergewöhnlich". Nur halt für nicht gerade spießig.
Im Übrigen ist das Gegenteil von Spießigkeit nicht die Außergewöhnlichkeit, sondern die Bereitschaft zur Nonkonformität bzw. das Fehlen der Prägung des eigenen Verhaltens durch gesellschaftliche Konventionen. Und wenn ich mir die ganzen Stockimarschskys so anschaue, die sich üblicherweise in der juristischen Bubble so rumtreiben....naja.
Im Übrigen ist das Gegenteil von Spießigkeit nicht die Außergewöhnlichkeit, sondern die Bereitschaft zur Nonkonformität bzw. das Fehlen der Prägung des eigenen Verhaltens durch gesellschaftliche Konventionen. Und wenn ich mir die ganzen Stockimarschskys so anschaue, die sich üblicherweise in der juristischen Bubble so rumtreiben....naja.
20.05.2021, 08:25
Wenn das Tatbestandsmerkmal nicht definiert ist, ist die Subsumtion sinnlos.
20.05.2021, 08:38
20.05.2021, 09:00
(20.05.2021, 08:25)Praktiker schrieb: Wenn das Tatbestandsmerkmal nicht definiert ist, ist die Subsumtion sinnlos.
Jursiten-Autisten in der normalen Welt

20.05.2021, 09:01
Ich habe inzwischen den gefestigten Eindruck, dass die Mehrheit hier nicht zwischen Spießigkeit und Snobismus unterscheiden kann
20.05.2021, 09:14
(20.05.2021, 09:00)Gast schrieb:(20.05.2021, 08:25)Praktiker schrieb: Wenn das Tatbestandsmerkmal nicht definiert ist, ist die Subsumtion sinnlos.
Jursiten-Autisten in der normalen WeltSelbstverständlich macht es trotzdem Sinn, auch über Formulierungen zu diskutieren, die keine Rechtsbegriffe oder anderweitig definierte Begriffe sind. Im Übrigen ist "spießig" ja auch nicht vollkommen inhaltsoffen...
Über die Formulierung zu diskutieren hieße über die Definition des Tatbestandsmerkmals zu sprechen, nicht jedoch zu subsumieren, da der Begriff, unter welchen dann subsumiert wird, ja noch in der Findung ist.
Bisschen mehr "Juristen-Autismus" täte hier vielleicht ganz gut.
20.05.2021, 10:32
Ich lebe das pure Spießer-Glück, Haus mit Garten, Ehefrau, Kinder, Samstags den Rasen mähen und den BMW waschen.
20.05.2021, 10:50
(20.05.2021, 08:25)Praktiker schrieb: Wenn das Tatbestandsmerkmal nicht definiert ist, ist die Subsumtion sinnlos.
Hm, ich dachte, es sei klar.
Solange jeder etwas anderes unter "spießig" versteht, ist es sinnlos darüber zu streiten, ob der andere spießig ist.
Natürlich darf man über Begriffe diskutieren, die keine Rechtsbegriffe sind, man sollte es sogar, wenn die Diskussion sinnvoll sein soll. Aber das muss sie ja nicht unbedingt
