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  5. Hund im Staatsdienst
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Hund im Staatsdienst
Gast
Unregistered
 
#1
02.05.2021, 14:37
Hallo meine Lieben,

ich habe es in den höheren Justizdienst geschafft (bevor die Frage kommt: 7,9 P und 10,4 P) und bin jetzt im zweiten Jahr meiner Probezeit und daher an einem Amtsgericht. Der Direktor des Amtsgerichts nimmt selbst seinen Hund mit ins Büro, aber erlaubt mir das nicht. Er meinte daraufhin zu mir, dass ich mich ja an die Dienstaufsicht (Präsident des Landgerichts) wenden kann, aber er nicht einsieht, einem Proberichter einen eigenen Hund im Gericht zu erlauben. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich das wirklich machen soll. Dagegen spricht natürlich die zu erwartende dienstliche Beurteilung. Aber ich möchte mir das eigentlich nicht bieten lassen. 

Kann mich jemand verstehen?
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Hundi
Unregistered
 
#2
02.05.2021, 14:45
Hi, ich habe selbst auch vor kurzem meine Zusage bekommen für die Justiz (allerdings bei der StA). Würde mich glaube ich am Anfang nicht trauen das anzusprechen. Überlege aber, dies zu tun, wenn ich mal länger dort war. Allerdings ist mir bisher kein Fall bekannt (zumindest in der Ausbildung im ref) dass da irgendwann mal jemand mit hund im büro gewesen wäre  Frown In deinem Fall finde ich es mehr als legitim, da du schon länger da bist und sogar der Chef persönlich einfach seinen Hund mitbringt. Finde ich in dem konkreten Fall schon sehr dreist es selbst zu tun aber anderen das zu verbieten... Allerdings hoffe ich, dass ein bisschen home office möglich ist. Als Richter kannst du doch auch eigentlich viel zuhause arbeiten oder? Ansonsten frage ich mich wie die Aussage zu verstehen sein soll? Wenn du dann auf Lebenszeit verbeamtet bist, darfst du alle beliebigen Haustiere mitnehmen ohne zu fragen?!  Happywide
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Gast
Unregistered
 
#3
02.05.2021, 15:07
Was wären deine Alternariven zur Hundebetreuung?
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Gast
Unregistered
 
#4
02.05.2021, 15:11
Dieses Thema habe ich nicht zum ersten Mal in diesem Forum gelesen.  Cheese
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Gast
Unregistered
 
#5
02.05.2021, 15:19
Ja, wo soll der Hund denn sonst bleiben? Oder bring ihn zu deinen Eltern unter der Woche.
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Gast
Unregistered
 
#6
02.05.2021, 17:27
mit deinen Noten, nach denen im übrigen niemand fragte, kannst du dir sowas einfach nicht erlauben
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Gast
Unregistered
 
#7
02.05.2021, 17:29
(02.05.2021, 17:27)Gast schrieb:  mit deinen Noten, nach denen im übrigen niemand fragte, kannst du dir sowas einfach nicht erlauben

Ne, das kann man nur ab 8 P. im 1.  Fragezeichen
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Gast
Unregistered
 
#8
02.05.2021, 18:42
Ich habe ein strafrechtliches Dezernat, da muss ich allein schon wegen meiner grandiosen Geschäftsstelle fast täglich vor Ort sein. Den Hund kann ich leider nicht zu meinen Eltern geben.
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Gast
Unregistered
 
#9
02.05.2021, 20:13
Wie machst du das dann im Moment mit dem Hund?
Brauchst ja dann 5 Tage in der Woche einen sitter oder?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.133
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
02.05.2021, 20:54
Der Hund hat im Dienst nichts zu suchen - weder bei dem Direktor noch bei Dir. Das ist unprofessionell und signalisiert, dass einem alles egal ist,  man keinen Anspruch hat und sich um die Außenwirkung nicht kümmert. Beim DirAG kurz vor der Pensionierung nicht gut, bei Dir erst Recht nicht. Mir scheint auch zweifelhaft, ob das eine Frage der Dienstaufsicht ist, für die der Präsident zuständig wäre, ich würde es ihn aber auch nicht fragen wollen.
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