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Synergie von Dissthema und Berufswahl
cum grano salis
Unregistered
 
#1
02.05.2021, 15:32
Hallo zusammen,

ich frage mich, ob ich mein Dissthema so wählen sollte, dass ich damit direkt Expertise für eine spätere Anwaltstätigkeit aufbauen kann. Beispiel: Diss im Baurecht/Vergaberecht statt Rechtsgeschichte o.ä. 

Meint ihr, das bringt fachlich irgendwas für den Beruf oder ist das völlig egal, weil man später eh nach kurzer Zeit ins Thema reinkommt? 
Oder vielleicht erst mal bei GK anfangen und dann von dort aus das Thema wählen?

Freue mich über Ratschläge und Erfahrungsberichte!

Liebe Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
02.05.2021, 19:15
Punkt 1: in der GK starten und dann Thema wählen, wir mit hoher Wahrscheinlichkeit schiefgehen.

Punkt 2: Natürlich kann es Dir beim Berufseinstieg helfen, vor allem liest man ja bei der Diss auch mal links und rechts von seinem eigentlichen Thema/geht die Inhaltsverzeichnisse durch und bekommt dadurch idR schon einen ganz guten Überblick über das Rechtsgebiet.

Punkt 3: Der Vorteil dürfte aber sicher nicht so signifikant sein, dass es sich lohnt, in diesem Bereich extra deswegen zu promovieren, außer es ist bereits das eigene Interessensgebiet. Ansonsten würde ich da promovieren, wo es mir am meisten Spaß macht/ich am meisten Vorwissen habe/am leichtesten meine, ein vernünftiges Thema zu finden. Umgekehrt gibt es nämlich jedenfalls keinen signifikanten Nachteil, wenn man ganz „fachfremd“ promoviert hat (interessiert keinen).
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cum grano salis
Unregistered
 
#3
02.05.2021, 19:56
Vielen Dank für die Antwort!

Darf ich fragen, warum das mit der GK nach deiner Einschätzung nicht klappen wird? Habe von Bekannten gehört, dass man dort (in dem Fall Gleiss Lutz) gut an die Literatur kommt und man ggf. auch für ein Jahr freigestellt werden kann.
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Gast
Unregistered
 
#4
03.05.2021, 09:51
Klar kann es klappen, aber die Erfahrung spricht halt dagegen.
Die Literatur dürfte kein besonderer Punkt sein, denn wenn Du die Diss schreibst (gerade wenn Du länger freigestellt bist), tust Du das idR nicht in der Kanzlei und willst das möglicherweise auch gar nicht, um nicht mit Arbeitsaufträgen behelligt zu werden. 
Wenn es funktionieren kann, dann sicherlich in dem von Dir angesprochenen Freistellungsmodell für ein Jahr. Das ist aber m.E. eher die Ausnahme und auch nicht in der Form, dass man ein Jahr arbeitet und dann nochmal ein Jahr freigestellt wird. Dann gehst Du der Kanzlei ja nach der Einarbeitungszeit schon wieder verloren. Geläufiger sind Modelle mit tage-, wochen- oder monateweiser Freistellung, und da zeigt sich halt, dass sich das nicht immer leicht mit der Arbeit vereinbaren lässt, wenn man bereits zugelassener Anwalt (und nicht WiMa) ist und an laufenden Fällen mitarbeitet. Und mal eben am WE, im Urlaub oder spätabends noch an der Diss arbeiten ist halt auch nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
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Stiller Beobachter
Unregistered
 
#5
03.05.2021, 10:10
Schaden kann eine thematische Übereinstimmung natürlich nicht. 
Ich wurde in sämtlichen Vorstellungsgesprächen selbst als WissMit auf mein Thema angesprochen, da es nicht die hundertprozentige Übereinstimmung gab, aber das kann man dann ja entsprechend vorbereiten und erklären. 

Aber andererseits braucht man sich nur mal die Dissertationsthemen von vielen GK-Anwälten anzuschauen, da ist zum Teil von Verfassungsrecht über Nachbarstreitigkeiten oder Rechtstheorie auch alles mögliche dabei.
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Gast
Unregistered
 
#6
05.05.2021, 09:56
Kenne einige Leute, die das so gemacht haben. Für Anwälte vielleicht sinnvoll, beim Staat ist das Einsatzgebiet tendenziell schlecht planbar und am Ende landet man thematisch irgendwo...
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