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Dauer Widerspruchsverfahren
BW
Unregistered
 
#1
15.06.2018, 11:01
Dies ist eine Frage an alle, die mal ein Widerspruchsverfahren durchlaufen haben. Wie lange dauerte bei euch die Entscheidung? Bei mir sind mittlerweie vier Monate ins Land gezogen - was ja in etwa der normalen Korrekturzeit entspricht. Hat jemand Erfahrungen/Werte, wie lange es üblicherweise dauert?

Danke!
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bw
Unregistered
 
#2
15.06.2018, 14:27
Ein paar Monate.
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BW
Unregistered
 
#3
15.06.2018, 15:01
(15.06.2018, 14:27)bw schrieb:  Ein paar Monate.

Danke, das ist mir auch klar. Mir wären genauere Einzelwerte wichtig, damit ich weiß, wo ich mit 4 Monaten stehe. Wenn jetzt 12 Leute 8 Monate schreiben, wüsste ich ja, dass das "normal" ist.
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Gast
Unregistered
 
#4
15.06.2018, 15:03
Das ist ganz stark auf den Einzelfall ankommen... Sowas kann man doch pauschal nicht beantworten.
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BW
Unregistered
 
#5
15.06.2018, 15:06
(15.06.2018, 15:03)Gast schrieb:  Das ist ganz stark auf den Einzelfall ankommen... Sowas kann man doch pauschal nicht beantworten.

Ich habe ja auch deshalb nach Einzelfällen gefragt. Im Übrigens ist das Widerspruchsverfahren ja kein Einzelfall, sondern ein formalisiertes Verfahren, bei dem die Korrektoren mit der Widerspruchsbegründung konfrontiert werden und vermutlich auch interne Fristen bekommen. Insoweit bin ich einfach dankbar für Erfahrungswerte. Aber schön, dass manche Leute einfach keine Fragen beantworten, sondern obiter dictum like Antworten. Bitte nicht im Examen...
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Berliner
Unregistered
 
#6
15.06.2018, 22:55
(15.06.2018, 11:01)BW schrieb:  Dies ist eine Frage an alle, die mal ein Widerspruchsverfahren durchlaufen haben. Wie lange dauerte bei euch die Entscheidung? Bei mir sind mittlerweie vier Monate ins Land gezogen - was ja in etwa der normalen Korrekturzeit entspricht. Hat jemand Erfahrungen/Werte, wie lange es üblicherweise dauert?

Danke!

Bei mir ca. 4 Monate. Aber frag einfach mal nach, wann ca. Mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Hab ich auch so gemacht.
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Gast
Unregistered
 
#7
16.06.2018, 14:06
(15.06.2018, 15:06)BW schrieb:  
(15.06.2018, 15:03)Gast schrieb:  Das ist ganz stark auf den Einzelfall ankommen... Sowas kann man doch pauschal nicht beantworten.

Ich habe ja auch deshalb nach Einzelfällen gefragt. Im Übrigens ist das Widerspruchsverfahren ja kein Einzelfall, sondern ein formalisiertes Verfahren, bei dem die Korrektoren mit der Widerspruchsbegründung konfrontiert werden und vermutlich auch interne Fristen bekommen. Insoweit bin ich einfach dankbar für Erfahrungswerte. Aber schön, dass manche Leute einfach keine Fragen beantworten, sondern obiter dictum like Antworten. Bitte nicht im Examen...

Ganz ehrlich? Doch.
Es kommt erheblich darauf an, wie viele Klausuren du angefochten hast, wie umfangreich deine Begründung ist, wer das bearbeitet, wann du das eingereicht hast, um nur ein paar der Faktoren zu nennen, die da eine Rolle spielen.
Hier können dir jetzt noch so viele Leute sagen, dass es bei ihnen X-Monate gedauert hat. Das heißt für deinen Fall gar nichts - dir wird daher, außer selbst bei der Behörde nachzufragen, gar nichts helfen.

Und wenn man Klausuren anfechten muss, würde ich mich mit Aussagen wie "bitte nicht im Examen" aber zurückhalten.
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Gast BER
Unregistered
 
#8
16.06.2018, 16:14
[/quote]

Ganz ehrlich? Doch.
Es kommt erheblich darauf an, wie viele Klausuren du angefochten hast, wie umfangreich deine Begründung ist, wer das bearbeitet, wann du das eingereicht hast, um nur ein paar der Faktoren zu nennen, die da eine Rolle spielen.
Hier können dir jetzt noch so viele Leute sagen, dass es bei ihnen X-Monate gedauert hat. Das heißt für deinen Fall gar nichts - dir wird daher, außer selbst bei der Behörde nachzufragen, gar nichts helfen.

Und wenn man Klausuren anfechten muss, würde ich mich mit Aussagen wie "bitte nicht im Examen" aber zurückhalten.
[/quote]

Hart wie die Leute hier zum Teil antworten. Er/sie hat doch eine normale Frage gestellt, die Du auch nicht beantwortest. Außerdem stimmt es, dass das Verfahren formalisiert ist, insofern ändert die Anzahl der Klausuren auch nicht unbedingt etwas an der Dauer. Ist doch legitim nach Erfahrungswerten zu fragen, bevor man eine Behörde kontaktiert.
Dein letzter Satz zeugt nicht von viel Intelligenz, denn es ist höchst legitim gegen Klausurfehler zu remonstrieren und wenn sich jemand im Ton vergreift, dann wohl am meisten Du selbst.
Traurig dieses Gegeneinander.
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z.K.
Unregistered
 
#9
Exclamation  19.07.2018, 10:45
Meine Erfahrung mit einer Remonstration war mehr oder minder traurig. 6 Monate Warteit nach Übermittlung der Remo.
Nach Durchsicht erkannte ich, dass der Erstkorrektor meine Kritik z.T. nicht erwidert hat, sodass das Prüfungsamt ihn scheinbar per Schriftsatz um Ergänzung gebeten hat. Ironie: Teil der Kritik an meiner Arbeit war ein unvollständiger Tatbestand. Im Übrigen wurde die Kritik insofern gekontert, als dass die von mir angegriffenen Kommentare und Randbemerkungen natürlich (!) nicht in die Bewertung eingeflossen sind - jedenfalls solche nicht, die erkennbar fragwürdig gewesen sind.
Mein Fazit: Ich habe eine Remo versucht und würde es wieder tun. Der Korrektor hat sich letztlich über unvollständige Aspekte ausgelassen, bekam aber selber nicht einmal eine vollständige Erwiderung hin. Zweitkorrektor hat sich entsprechend angeschlossen. Ein Versuch war es trotzdem wert, wenngleich mir dieser Fall aufzeigt, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist.
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