03.05.2021, 19:28
(03.05.2021, 19:27)Gast schrieb:(03.05.2021, 17:44)Gast schrieb:(03.05.2021, 17:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 08:53)Gast BW schrieb: Ich hatte schriftlich knapp 7P und habe es durch die mündliche noch auf 9,02P geschafft. Ein Sprung um 2 P ist also möglich.
Aber selten.
Meist schafft man mit dem Mündlichen O,2 - 1,0 Punkte. Zumindest in BW. Und es gibt auch Menschen, die sich verschlechtern oder sogar wegen mündlich durchfallen! Ein Selbstläufer ist es nicht.
Ich hatte mich in meinem letzten Versuch schon um 1,5 P. Verbessert. Trotz verkacktem Vortrag (3P.).
Weil Gespräch 11 P.
In NRW gar nicht mal so selten. Die mündliche zählt 40%, dementsprechend sind - je weiter man „unten“ anfängt - auch Sprünge von 2-4 Punkten drin. Von 7 auf VB sollte git möglich sein, da die Prüfer letztlich auch genau wissen wo du hinwillst
Nachtrag: aber natürlich ist auch das noch sehr schwer, da man ja deutlich zweistellig dafür bräuchte
04.05.2021, 20:01
Die Klausuren sind teilweise so komplizierten Urteil nachgebildet, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist, dort eine hohe Punktzahl zu erreichen. In meinem Durchgang kam eine vertiefte Erbrechtsklausur dran, wobei ich mich bis heute frage, wie man da über 12 Punkte erreichen soll. Ich finde es eine Unverschämtheit wie in der Juristenausbildung mit Menschen umgegangen wird. Mit dem gesamten Prüfungssystem wollen die nur eine Bestenauslese erreichen. Denen ist der Einzelne vollkommen egal. Unter der Berücksichtigung, dass man bei Bewerbung ab einer bestimmten Grenze gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, finde ich, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Auch jemand der die Grenze nur knapp verfehlt hat, hat vielleicht nur in einer der unzähligen Klausuren oder hat bei den Fragen in der mündlichen Prüfung einfach Pech gehabt.
Man kann es nicht bestreiten, aber die einzelnen Klausuren sind manchmal auch einfach Glückssache. Einer hat seine Stärker im Strafurteil, der andere hat seine Stärken in der Revision. Das ganze Prüfungssystem hängt von so vielen Unvorhersehbarkeiten ab. Solche Schicksale wie deine werden am Ende auch einfach nicht berücksichtigt. Ich finde es schon alleine bemerkenswert, dass du zum Verbesserungsversuch angetreten bist und nochmal Klausuren zur Vorbereitung geschrieben hast. Dies zeugt von großem Engagement und Lernbereitschaft.
Aus meinem privaten Umfeld kenne ich welche mit zweistelligen ersten Examen, die nach den Klausuren auch nur eine 7 vor der Kommastelle hatten. Ich kenne aber auch jemanden, der nur ein mittelmäßiges erstes Examen geschrieben hat, kaum vertiefte Kenntnisse in irgendeinem Bereich hat und in seinem Examen alles Glück der Welt zusammengetroffen ist und Klausurthemen dran kamen, die er kurz zuvor durchgegangen ist.
Es ist nur meine Ansicht, aber am Ende handelt es sich lediglich um 8 Klausuren, die nur eine Momentaufnahme deiner Leistung in genau diesen 8 Klausuren darstellt. Da du am Ende noch ein solides Ergebnis hinbekommen hast, spricht das Ergebnis dir nicht Eignung als Richter ab. In der Praxis sind noch weit mehrere Qualitäten gefragt, als du in einer Klausur zeigen kannst. Daher solltest du alle Motivation sammeln und voll Power in die mündliche starten. Vielleicht gehst du nicht den direkten Weg als Richter an deinem Lieblingsgericht. Aber es lassen sich sicherlich nach dienen Noten auch andere Wege finden, um am Ende Richter zu werden. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und lass den Kopf nicht hängen.
Man kann es nicht bestreiten, aber die einzelnen Klausuren sind manchmal auch einfach Glückssache. Einer hat seine Stärker im Strafurteil, der andere hat seine Stärken in der Revision. Das ganze Prüfungssystem hängt von so vielen Unvorhersehbarkeiten ab. Solche Schicksale wie deine werden am Ende auch einfach nicht berücksichtigt. Ich finde es schon alleine bemerkenswert, dass du zum Verbesserungsversuch angetreten bist und nochmal Klausuren zur Vorbereitung geschrieben hast. Dies zeugt von großem Engagement und Lernbereitschaft.
Aus meinem privaten Umfeld kenne ich welche mit zweistelligen ersten Examen, die nach den Klausuren auch nur eine 7 vor der Kommastelle hatten. Ich kenne aber auch jemanden, der nur ein mittelmäßiges erstes Examen geschrieben hat, kaum vertiefte Kenntnisse in irgendeinem Bereich hat und in seinem Examen alles Glück der Welt zusammengetroffen ist und Klausurthemen dran kamen, die er kurz zuvor durchgegangen ist.
Es ist nur meine Ansicht, aber am Ende handelt es sich lediglich um 8 Klausuren, die nur eine Momentaufnahme deiner Leistung in genau diesen 8 Klausuren darstellt. Da du am Ende noch ein solides Ergebnis hinbekommen hast, spricht das Ergebnis dir nicht Eignung als Richter ab. In der Praxis sind noch weit mehrere Qualitäten gefragt, als du in einer Klausur zeigen kannst. Daher solltest du alle Motivation sammeln und voll Power in die mündliche starten. Vielleicht gehst du nicht den direkten Weg als Richter an deinem Lieblingsgericht. Aber es lassen sich sicherlich nach dienen Noten auch andere Wege finden, um am Ende Richter zu werden. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und lass den Kopf nicht hängen.
04.05.2021, 20:03
(04.05.2021, 20:01)Gast schrieb: Die Klausuren sind teilweise so komplizierten Urteil nachgebildet, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist, dort eine hohe Punktzahl zu erreichen. In meinem Durchgang kam eine vertiefte Erbrechtsklausur dran, wobei ich mich bis heute frage, wie man da über 12 Punkte erreichen soll. Ich finde es eine Unverschämtheit wie in der Juristenausbildung mit Menschen umgegangen wird. Mit dem gesamten Prüfungssystem wollen die nur eine Bestenauslese erreichen. Denen ist der Einzelne vollkommen egal. Unter der Berücksichtigung, dass man bei Bewerbung ab einer bestimmten Grenze gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, finde ich, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Auch jemand der die Grenze nur knapp verfehlt hat, hat vielleicht nur in einer der unzähligen Klausuren oder hat bei den Fragen in der mündlichen Prüfung einfach Pech gehabt.
Man kann es nicht bestreiten, aber die einzelnen Klausuren sind manchmal auch einfach Glückssache. Einer hat seine Stärker im Strafurteil, der andere hat seine Stärken in der Revision. Das ganze Prüfungssystem hängt von so vielen Unvorhersehbarkeiten ab. Solche Schicksale wie deine werden am Ende auch einfach nicht berücksichtigt. Ich finde es schon alleine bemerkenswert, dass du zum Verbesserungsversuch angetreten bist und nochmal Klausuren zur Vorbereitung geschrieben hast. Dies zeugt von großem Engagement und Lernbereitschaft.
Aus meinem privaten Umfeld kenne ich welche mit zweistelligen ersten Examen, die nach den Klausuren auch nur eine 7 vor der Kommastelle hatten. Ich kenne aber auch jemanden, der nur ein mittelmäßiges erstes Examen geschrieben hat, kaum vertiefte Kenntnisse in irgendeinem Bereich hat und in seinem Examen alles Glück der Welt zusammengetroffen ist und Klausurthemen dran kamen, die er kurz zuvor durchgegangen ist.
Es ist nur meine Ansicht, aber am Ende handelt es sich lediglich um 8 Klausuren, die nur eine Momentaufnahme deiner Leistung in genau diesen 8 Klausuren darstellt. Da du am Ende noch ein solides Ergebnis hinbekommen hast, spricht das Ergebnis dir nicht Eignung als Richter ab. In der Praxis sind noch weit mehrere Qualitäten gefragt, als du in einer Klausur zeigen kannst. Daher solltest du alle Motivation sammeln und voll Power in die mündliche starten. Vielleicht gehst du nicht den direkten Weg als Richter an deinem Lieblingsgericht. Aber es lassen sich sicherlich nach dienen Noten auch andere Wege finden, um am Ende Richter zu werden. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und lass den Kopf nicht hängen.
Amen! ich schließe mich an!
...und viel Erfolg!!!
04.05.2021, 20:56
(04.05.2021, 20:01)Gast schrieb: Die Klausuren sind teilweise so komplizierten Urteil nachgebildet, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist, dort eine hohe Punktzahl zu erreichen. In meinem Durchgang kam eine vertiefte Erbrechtsklausur dran, wobei ich mich bis heute frage, wie man da über 12 Punkte erreichen soll. Ich finde es eine Unverschämtheit wie in der Juristenausbildung mit Menschen umgegangen wird. Mit dem gesamten Prüfungssystem wollen die nur eine Bestenauslese erreichen. Denen ist der Einzelne vollkommen egal. Unter der Berücksichtigung, dass man bei Bewerbung ab einer bestimmten Grenze gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, finde ich, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Auch jemand der die Grenze nur knapp verfehlt hat, hat vielleicht nur in einer der unzähligen Klausuren oder hat bei den Fragen in der mündlichen Prüfung einfach Pech gehabt.
Man kann es nicht bestreiten, aber die einzelnen Klausuren sind manchmal auch einfach Glückssache. Einer hat seine Stärker im Strafurteil, der andere hat seine Stärken in der Revision. Das ganze Prüfungssystem hängt von so vielen Unvorhersehbarkeiten ab. Solche Schicksale wie deine werden am Ende auch einfach nicht berücksichtigt. Ich finde es schon alleine bemerkenswert, dass du zum Verbesserungsversuch angetreten bist und nochmal Klausuren zur Vorbereitung geschrieben hast. Dies zeugt von großem Engagement und Lernbereitschaft.
Aus meinem privaten Umfeld kenne ich welche mit zweistelligen ersten Examen, die nach den Klausuren auch nur eine 7 vor der Kommastelle hatten. Ich kenne aber auch jemanden, der nur ein mittelmäßiges erstes Examen geschrieben hat, kaum vertiefte Kenntnisse in irgendeinem Bereich hat und in seinem Examen alles Glück der Welt zusammengetroffen ist und Klausurthemen dran kamen, die er kurz zuvor durchgegangen ist.
Es ist nur meine Ansicht, aber am Ende handelt es sich lediglich um 8 Klausuren, die nur eine Momentaufnahme deiner Leistung in genau diesen 8 Klausuren darstellt. Da du am Ende noch ein solides Ergebnis hinbekommen hast, spricht das Ergebnis dir nicht Eignung als Richter ab. In der Praxis sind noch weit mehrere Qualitäten gefragt, als du in einer Klausur zeigen kannst. Daher solltest du alle Motivation sammeln und voll Power in die mündliche starten. Vielleicht gehst du nicht den direkten Weg als Richter an deinem Lieblingsgericht. Aber es lassen sich sicherlich nach dienen Noten auch andere Wege finden, um am Ende Richter zu werden. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und lass den Kopf nicht hängen.
Ich danke dir für deine Worte und die gezeigte Empathie. Das tut gut. Ist generell nicht wirklich eine Selbstverständlichkeit und v.a.nicht unter Juristen.
Ja, ich habe viel investiert und auch nicht blind, sondern gezielt an meinen Schwächen gearbeitet.
Aber du hast vollkommen Recht- ich sehe das alles genauso.
Aber am Ende ist es trotzdem nicht leicht, dieses System einfach zu "schlucken" und weiterzumachen.
Jedenfalls nochmals danke für Die Zeit, die du dir für den Beitrag genommen hast.
Ich werde noch ein letztes Mal alles geben =)
04.05.2021, 21:25
(30.04.2021, 15:08)Gast172630 schrieb: Positiv bleiben.
1. sind die 9,0 Ja nur das Oberziel. 7,76 und mehr töten es ja auch.
2. ich hab’s mit 7,1 Vorpunkten auf 9,2 geschafft. Gute Kommission, richtig reinkloppen. Ich habe so dermaßen viele Aktenvorträge gehalten vorher, dass ich mit absoluter Gelassenheit und Sicherheit reingegangen bin.
3. Motivation ist alles. Heute noch Wunden lecken - ab morgen volle power.
Viel Erfolg!!
nice, ich hab 7.5 schriftlich und hätte nicht gedacht, dass das realistisch ist. dann klotz ich mal ran
05.05.2021, 09:32
(03.05.2021, 19:28)Gast schrieb:(03.05.2021, 19:27)Gast schrieb:(03.05.2021, 17:44)Gast schrieb:(03.05.2021, 17:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 08:53)Gast BW schrieb: Ich hatte schriftlich knapp 7P und habe es durch die mündliche noch auf 9,02P geschafft. Ein Sprung um 2 P ist also möglich.
Aber selten.
Meist schafft man mit dem Mündlichen O,2 - 1,0 Punkte. Zumindest in BW. Und es gibt auch Menschen, die sich verschlechtern oder sogar wegen mündlich durchfallen! Ein Selbstläufer ist es nicht.
Ich hatte mich in meinem letzten Versuch schon um 1,5 P. Verbessert. Trotz verkacktem Vortrag (3P.).
Weil Gespräch 11 P.
In NRW gar nicht mal so selten. Die mündliche zählt 40%, dementsprechend sind - je weiter man „unten“ anfängt - auch Sprünge von 2-4 Punkten drin. Von 7 auf VB sollte git möglich sein, da die Prüfer letztlich auch genau wissen wo du hinwillst
Nachtrag: aber natürlich ist auch das noch sehr schwer, da man ja deutlich zweistellig dafür bräuchte
im schnitt bekommt man 10.5P mündlich in nds, sagt der jahresbericht 2019.
ich hab 7.5 und bräuchte 11.3 - das sollte möglich seim