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Strategischer Umzug
Gast
Unregistered
 
#21
08.03.2021, 16:27
(08.03.2021, 16:17)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:  
(08.03.2021, 15:57)Gast schrieb:  Mit welchen Argumenten kann man sich denn gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, was Corona bezogen ist?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?

Erstmal muss der Eigenbedarf nachgewiesen werden und den bestreitet man dann.

Wenn der Vermieter im selben Haus (100 Bewohner) eine Wohnung mit seiner Freundin (beide angestellte BWLer im ÖD) bewohnt, kann er dann meine Wohnung als Zweitwohnung oder HO Büro nehmen oder kann man sagen er muss in seiner Wohnung vorrangig wohnen bleiben, weil er schon eine hat und es keine persönlichen Veränderungen gegeben hat (ausser dass er wegen Corona wohl öfter im HO ist, obwohl er in ner Behörde ein Büro hat)?

Hast du kein Jura studiert oder was soll diese Frage? Schau selbst nach.
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Gast
Unregistered
 
#22
08.03.2021, 16:29
Was sagt denn dein Rechtsgefühl?
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Gast
Unregistered
 
#23
09.03.2021, 00:43
Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?
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Gast Gast
Unregistered
 
#24
09.03.2021, 01:03
(08.03.2021, 16:27)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 16:17)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:  
(08.03.2021, 15:57)Gast schrieb:  Mit welchen Argumenten kann man sich denn gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, was Corona bezogen ist?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?

Erstmal muss der Eigenbedarf nachgewiesen werden und den bestreitet man dann.

Wenn der Vermieter im selben Haus (100 Bewohner) eine Wohnung mit seiner Freundin (beide angestellte BWLer im ÖD) bewohnt, kann er dann meine Wohnung als Zweitwohnung oder HO Büro nehmen oder kann man sagen er muss in seiner Wohnung vorrangig wohnen bleiben, weil er schon eine hat und es keine persönlichen Veränderungen gegeben hat (ausser dass er wegen Corona wohl öfter im HO ist, obwohl er in ner Behörde ein Büro hat)?

Hast du kein Jura studiert oder was soll diese Frage? Schau selbst nach.


Das ist doch eine verarsche. Kein ausgebildeter Jurist würde das ernst nehmen...
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Gast
Unregistered
 
#25
09.03.2021, 07:01
(09.03.2021, 00:43)Gast schrieb:  Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?

2 von denen ich weiss. Kann man vllt im Grundbuch nachgucken, wie viele er noch hat?
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Gast Gast
Unregistered
 
#26
09.03.2021, 08:50
(09.03.2021, 07:01)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 00:43)Gast schrieb:  Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?

2 von denen ich weiss. Kann man vllt im Grundbuch nachgucken, wie viele er noch hat?

Hör auf rum zu trollen!
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Gast
Unregistered
 
#27
09.03.2021, 20:50
(09.03.2021, 07:01)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 00:43)Gast schrieb:  Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?

2 von denen ich weiss. Kann man vllt im Grundbuch nachgucken, wie viele er noch hat?

Oder kuseng anrufen und fragen. Wenn der Menyek mehr als zwei Wohnungen hat, darf er gar kein Arbeitszimmer haben, weil per Gesetz unwiderruflich vermutet wird, dass er ohnehin nicht arbeiten muss.
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Gast
Unregistered
 
#28
09.03.2021, 20:55
(09.03.2021, 20:50)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 07:01)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 00:43)Gast schrieb:  Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?

2 von denen ich weiss. Kann man vllt im Grundbuch nachgucken, wie viele er noch hat?

Oder kuseng anrufen und fragen. Wenn der Menyek mehr als zwei Wohnungen hat, darf er gar kein Arbeitszimmer haben, weil per Gesetz unwiderruflich vermutet wird, dass er ohnehin nicht arbeiten muss.

aber dann droht immer noch eine eigenbeschlafskündigung, sofern der Vermieter wegen Corona häufiger Krach mit der Freundin hat und woanders pennen muss. ganz schön knifflige geschichte
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Gast
Unregistered
 
#29
09.03.2021, 22:41
(09.03.2021, 20:55)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 20:50)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 07:01)Gast schrieb:  
(09.03.2021, 00:43)Gast schrieb:  Wieviele Wohnungen gehören diesem Menyek in dem Haus?

2 von denen ich weiss. Kann man vllt im Grundbuch nachgucken, wie viele er noch hat?

Oder kuseng anrufen und fragen. Wenn der Menyek mehr als zwei Wohnungen hat, darf er gar kein Arbeitszimmer haben, weil per Gesetz unwiderruflich vermutet wird, dass er ohnehin nicht arbeiten muss.

aber dann droht immer noch eine eigenbeschlafskündigung, sofern der Vermieter wegen Corona häufiger Krach mit der Freundin hat und woanders pennen muss. ganz schön knifflige geschichte

Am besten wäre sie trennen sich und sie zieht wieder zu ihrer Mutter. Hat seine Exfrau auch schon so gemacht.
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