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« 1 2
Antworten

 
Was übernimmt euer Arbeitgeber?
Gast
Unregistered
 
#11
21.01.2021, 18:13
(11.01.2021, 20:47)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Hi,

hab bald Gehaltsverhandlungen. Dabei finde ich nicht nur das Grundgehalt wichtig, sondern was sonst noch so übernommen wird.

Was ist denn so üblich? Also was kann man auf jeden Fall "verlangen"? 
Und was wäre vielleicht noch so nice to have?

Grüße :blush:

Üblich sind Versicherung, beA, Kammer Beitrag, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, 

Nice to have sind DAV-Beiträge, Zuschüsse für weitere (private) Renten, FA-kurse oder andere Fortbildungen (Datenschutz oder so)


Eines verstehe ich noch nicht. Versicherung übernimmt also im Regelfall die Versicherung. Eine Zulassung bekomme ich aber nur bei Abschluss einer Versicherung. Wie genau greift das ineinander?
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Gast HH
Unregistered
 
#12
21.01.2021, 18:33
(13.01.2021, 09:07)Gast schrieb:  (Richtig) nice to have ist z.B. auch noch Mitarbeiter-Leasing, was es tatsächlich in manchen Kanzelein gibt.

Das machen aber komischerweise nur sehr wenige Kanzleien, während es in anderen Branche und total üblich ist
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Gast
Unregistered
 
#13
21.01.2021, 18:43
(21.01.2021, 18:13)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 20:47)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Hi,

hab bald Gehaltsverhandlungen. Dabei finde ich nicht nur das Grundgehalt wichtig, sondern was sonst noch so übernommen wird.

Was ist denn so üblich? Also was kann man auf jeden Fall "verlangen"? 
Und was wäre vielleicht noch so nice to have?

Grüße :blush:

Üblich sind Versicherung, beA, Kammer Beitrag, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, 

Nice to have sind DAV-Beiträge, Zuschüsse für weitere (private) Renten, FA-kurse oder andere Fortbildungen (Datenschutz oder so)


Eines verstehe ich noch nicht. Versicherung übernimmt also im Regelfall die Versicherung. Eine Zulassung bekomme ich aber nur bei Abschluss einer Versicherung. Wie genau greift das ineinander?


Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag, dein AG schließt für dich die Haftpflicht ab, Du legst das Bestätigungsschreiben der Haftpflicht der Kammer als Versicherungsnachweis vor.

Bei Erstanstellungen ist es relativ häufig, dass dich die Kanzlei vor der Zulassung einstellt. Ich war sogar mehrere Wochen ohne Zulassung tätig, weil sich das Zulassungsverfahren hingezogen hat. In dem Fall kein Problem, da Einarbeitungsphase und Backoffice-Tätigkeit.
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Gast
Unregistered
 
#14
21.01.2021, 19:03
Meinen Umsatz.
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Gast
Unregistered
 
#15
04.02.2021, 23:42
(21.01.2021, 18:43)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 18:13)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 20:47)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Hi,

hab bald Gehaltsverhandlungen. Dabei finde ich nicht nur das Grundgehalt wichtig, sondern was sonst noch so übernommen wird.

Was ist denn so üblich? Also was kann man auf jeden Fall "verlangen"? 
Und was wäre vielleicht noch so nice to have?

Grüße :blush:

Üblich sind Versicherung, beA, Kammer Beitrag, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, 

Nice to have sind DAV-Beiträge, Zuschüsse für weitere (private) Renten, FA-kurse oder andere Fortbildungen (Datenschutz oder so)


Eines verstehe ich noch nicht. Versicherung übernimmt also im Regelfall die Versicherung. Eine Zulassung bekomme ich aber nur bei Abschluss einer Versicherung. Wie genau greift das ineinander?


Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag, dein AG schließt für dich die Haftpflicht ab, Du legst das Bestätigungsschreiben der Haftpflicht der Kammer als Versicherungsnachweis vor.

Bei Erstanstellungen ist es relativ häufig, dass dich die Kanzlei vor der Zulassung einstellt. Ich war sogar mehrere Wochen ohne Zulassung tätig, weil sich das Zulassungsverfahren hingezogen hat. In dem Fall kein Problem, da Einarbeitungsphase und Backoffice-Tätigkeit.

Fange zum 01.03 an, Zulassung ist bereits beantragt, es fehlt nur noch die Haftpflicht. Ich fände es jetzt seltsam meinen AG zu fragen, ob er für mich die Versicherung abschließt  Cheese Wie würdet ihr das handhaben?
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Gast
Unregistered
 
#16
05.02.2021, 00:26
(04.02.2021, 23:42)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 18:43)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 18:13)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 20:47)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Hi,

hab bald Gehaltsverhandlungen. Dabei finde ich nicht nur das Grundgehalt wichtig, sondern was sonst noch so übernommen wird.

Was ist denn so üblich? Also was kann man auf jeden Fall "verlangen"? 
Und was wäre vielleicht noch so nice to have?

Grüße :blush:

Üblich sind Versicherung, beA, Kammer Beitrag, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, 

Nice to have sind DAV-Beiträge, Zuschüsse für weitere (private) Renten, FA-kurse oder andere Fortbildungen (Datenschutz oder so)


Eines verstehe ich noch nicht. Versicherung übernimmt also im Regelfall die Versicherung. Eine Zulassung bekomme ich aber nur bei Abschluss einer Versicherung. Wie genau greift das ineinander?


Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag, dein AG schließt für dich die Haftpflicht ab, Du legst das Bestätigungsschreiben der Haftpflicht der Kammer als Versicherungsnachweis vor.

Bei Erstanstellungen ist es relativ häufig, dass dich die Kanzlei vor der Zulassung einstellt. Ich war sogar mehrere Wochen ohne Zulassung tätig, weil sich das Zulassungsverfahren hingezogen hat. In dem Fall kein Problem, da Einarbeitungsphase und Backoffice-Tätigkeit.

Fange zum 01.03 an, Zulassung ist bereits beantragt, es fehlt nur noch die Haftpflicht. Ich fände es jetzt seltsam meinen AG zu fragen, ob er für mich die Versicherung abschließt  Cheese  Wie würdet ihr das handhaben?


Würde sagen, es ist absolut üblich, dass die Kanzlei die Vs abschließt
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Gast
Unregistered
 
#17
05.02.2021, 01:14
(04.02.2021, 23:42)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 18:43)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 18:13)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 20:47)Gast schrieb:  
(11.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Hi,

hab bald Gehaltsverhandlungen. Dabei finde ich nicht nur das Grundgehalt wichtig, sondern was sonst noch so übernommen wird.

Was ist denn so üblich? Also was kann man auf jeden Fall "verlangen"? 
Und was wäre vielleicht noch so nice to have?

Grüße :blush:

Üblich sind Versicherung, beA, Kammer Beitrag, Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, 

Nice to have sind DAV-Beiträge, Zuschüsse für weitere (private) Renten, FA-kurse oder andere Fortbildungen (Datenschutz oder so)


Eines verstehe ich noch nicht. Versicherung übernimmt also im Regelfall die Versicherung. Eine Zulassung bekomme ich aber nur bei Abschluss einer Versicherung. Wie genau greift das ineinander?


Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag, dein AG schließt für dich die Haftpflicht ab, Du legst das Bestätigungsschreiben der Haftpflicht der Kammer als Versicherungsnachweis vor.

Bei Erstanstellungen ist es relativ häufig, dass dich die Kanzlei vor der Zulassung einstellt. Ich war sogar mehrere Wochen ohne Zulassung tätig, weil sich das Zulassungsverfahren hingezogen hat. In dem Fall kein Problem, da Einarbeitungsphase und Backoffice-Tätigkeit.

Fange zum 01.03 an, Zulassung ist bereits beantragt, es fehlt nur noch die Haftpflicht. Ich fände es jetzt seltsam meinen AG zu fragen, ob er für mich die Versicherung abschließt  Cheese  Wie würdet ihr das handhaben?

Habe von niemanden gehört, der sich selbst versichert hat. macht immer die kanzlei. 
versicherung gilt aber erst ab dem ersten arbeitstag. zulassung erfolgt also erst nach arbeitsbeginn (in bäwü)
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Gast
Unregistered
 
#18
06.02.2021, 13:04
§ 670 BGB analog muss der Arbeitgeber die Kosten für Kammer, Versicherung und Zulassung tragen. 

...alles weitere ist freiwillig. In meinem Fall gibts den FA-Kurs. Jobticket wollte und brauche ich nicht, da ich zu reich für den Sozialschlauch bin.
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