08.01.2018, 18:05
Der Aktenvortrag ist die Visitenkarte in der mündlichen. Wenn der gleich zu Beginn schon nicht sitzt bzw. in die Hose geht, muss man sich keine Hoffnungen mehr machen, im Anschluss noch die dicken Punkte abzugreifen. Zum Bestehen dürfte es hingegen in der Regel reichen, auch mit 3,1 Vorpunkten, es sei denn, man schweigt die Prüfer nur an.
14.01.2018, 17:39
(08.01.2018, 18:05)NRW schrieb: Der Aktenvortrag ist die Visitenkarte in der mündlichen. Wenn der gleich zu Beginn schon nicht sitzt bzw. in die Hose geht, muss man sich keine Hoffnungen mehr machen, im Anschluss noch die dicken Punkte abzugreifen. Zum Bestehen dürfte es hingegen in der Regel reichen, auch mit 3,1 Vorpunkten, es sei denn, man schweigt die Prüfer nur an.
Kann man nicht so pauschal sagen. Aktenvortrag 6 und der Rest zweistellig. Kämpfen lohnt sich also
15.01.2018, 10:48
Kann dem Vorposter zustimmen. Mit einem schlechten Vortrag ist noch nichts verloren. Aber andersrum ist ein guter Vortrag natürlich schon ein super erster Eindruck. Ich selbst hatte im Vortrag 5 und im Gespräch dann 12. Leider hat mir der Vortrag aber mein VB versaut.
12.03.2018, 11:16
Weiß jemand zufällig, was im Aktenvortrag in Arbeitsrecht in NRW so vor kam?