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  5. Zivilstation in fremdem Bundesland
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Zivilstation in fremdem Bundesland
Gast
Unregistered
 
#1
09.01.2021, 22:33
Siehe Betreff. Geht das? Mein Ref beginnt in 2,5 Monaten in NRW und ich kann für die Zuweisung Wünsche äußern. Aber kann ich auch ein AG/LG in einem anderen Bundesland angeben?

Hintergrund: Ich wohne in Berlin. Solange die AGs online sind, könnte ich mir dann den Umzug nach NRW vorerst sparen. Das käme mir wegen meines Nebenjobs sehr gelegen.
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Gast
Unregistered
 
#2
10.01.2021, 12:17
Beim GPA geht es jedenfalls nicht.
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Gast
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#3
10.01.2021, 13:30
Geht als Gastreferendar, falls die Ausbildungsordnungen von NRW und Berlin das ermöglichen.
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Gast
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#4
10.01.2021, 13:59
Beim GPA geht´s auch!
Man kann sich einen Richter bspw. in Nds. suchen.
AG in einem anderen BL geht nicht. Darum geht es aber auch nicht, weil die momentan ja eh online sind.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.01.2021, 22:24
(10.01.2021, 13:59)Gast schrieb:  AG in einem anderen BL geht nicht. Darum geht es aber auch nicht, weil die momentan ja eh online sind.

Genau! Die AG sehe ich mir am PC an.

Zur Klarstellung: für mich wäre Berlin das Ziel. Was Berlin über die Entsendung sagt, ist daher nachrangig. Entscheidend ist, ob die mich in Empfang nehmen würden.

Oder ist das Berlin als empfangendes Bundesland ggf. egal, solange einer der dortigen AG-/LG-Richter sich nur dazu bereit erklärt? Gegebenenfalls muss die dortige Justizverwaltung davon ja nichtmals etwas wissen. Muss nur im Gericht reingelassen werden und mir den entsprechenden Richter (mit dessen Einverständnis) von NRW als Ausbilder zuteilen lassen. Das ist zumindest so meine "Idee".

Bedenken habe ich aus 2 Gründen: NRW könnte sich darüber beklagen, dass denen meine "Arbeitskraft" verloren geht. Berlin könnte meinen, dass deren Ref-Ausbildung sowieso überlaufen ist und keine weiteren Kapazitäten bestehen. Hinzu kommen vielleicht versicherungsrechtliche Probleme.

Ich danke euch und den weiteren Antwortenden.
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