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  5. Fehlerhafter Sachverhalt
Antworten

 
Fehlerhafter Sachverhalt
Gast
Unregistered
 
#1
20.10.2017, 09:55
Hey ,
Bei uns gab es 45 min Schreibzeitverlängerung, weil der Sachverhalt fehlerhaft war.

Kann man das als Verfahrensfehler rügen? Kann man die Klausur wiederholen?

Gerade die erste Stunde ist meiner Meinung nach entscheidend für ne Klausur.
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Gast
Unregistered
 
#2
20.10.2017, 12:51
Um welche Klausur wann und wo geht es?
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Gast
Unregistered
 
#3
20.10.2017, 14:10
Ja das geht, ihr hättest das aber während der Klausur rügen müssen. Wie auch immer - du bist fertiger Jurist - also recherchier das einfach. Wozu hast Du denn sonst so ein langes Studium gemacht? :)
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Gast
Unregistered
 
#4
20.10.2017, 14:52
Während der Klausur klingt immer so einfach. Es wurde ins Protokoll aufgenommen aber reicht das denn oder hätten wir noch extra etwas sagen sollen?

Juni ZR 4 BW

Ich finde dazu nichts im Internet aber du darfst dein Wissen auch gerne einfach mit mir teilen.

Ich gehe davon aus, dass wir uns direkt nach der Klausur und noch vor der Notenvergabe hätten beschweren müssen.

Es lief halt auch nicht super schlecht (bestanden). Mit Abstand denke ich aber das es einfach doof war. Will im Juni nicht noch mal die selbe Situation haben bzw. gerne noch mal die eine wiederholen.
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Gastabc
Unregistered
 
#5
20.10.2017, 16:40
Also an sich müsste dir mit etwas Überlegung selbst schon klar sein, dass eine Klausur aus Juni (!), von der du jetzt sogar das Ergebnis weißt UND es 45 Min Schreibverlängerung gab was den Fehler ausgleicht (es passiert übrigens häufiger mal, dass Sachen nicht ganz richtig sind - das ist jetzt traurigerweise auch kein Einzelfall), nunmehr im bald November nicht mehr gerügt oder sonstwie gegen angegangen werden kann.

Also kurze Antwort: nein, da kannst du nichts mehr machen.
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Gastlili
Unregistered
 
#6
20.10.2017, 17:49
(20.10.2017, 16:40)Gastabc schrieb:  Also an sich müsste dir mit etwas Überlegung selbst schon klar sein, dass eine Klausur aus Juni (!), von der du jetzt sogar das Ergebnis weißt UND es 45 Min Schreibverlängerung gab was den Fehler ausgleicht (es passiert übrigens häufiger mal, dass Sachen nicht ganz richtig sind - das ist jetzt traurigerweise auch kein Einzelfall), nunmehr im bald November nicht mehr gerügt oder sonstwie gegen angegangen werden kann.

Also kurze Antwort: nein, da kannst du nichts mehr machen.

Also mich würde das auch interessieren :)
Hätten die Betroffenen sofort danach nen Brief schicken sollen ? Ich finde die Vorstellung schrecklich mehr als 5 Stunden schreiben zu müssen ....

Abgesehen davon ist das ja auch nicht gerade fair. Vorallem werden ja nicht alle gleichzeitig Bescheid bekommen d.h. manche haben vielleicht erst 10 min geschrieben und andere über 1 Stunde. Art 3GG ?

Juni ist vermutlich alles zu spät- aber wenn das noch in der Widerrufsfrist nach den Ergebnissen gerügt würde ?

Ich habe auf die Schnelle kein Urteil zum Thema gefunden ( auch ein Zeichen ...)
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Fast
Unregistered
 
#7
20.10.2017, 18:26
Also bei uns ist das mal in ner Schwerpunktklausur passiert.

Wir durften uns dann aussuchen, ob wir die nochmal schreiben oder nicht - und zwar nach der Bekanntgabe der Ergebnisse!

Der Prof meinte damals, dass er keine Klagen auf dem Tisch liegen haben will.

Fand ich fair.
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