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  5. Sitzungsdienst vor dem Jugendgericht
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Sitzungsdienst vor dem Jugendgericht
MeinSchlechtesGewissen
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2020
#1
12.12.2020, 21:45
Hallo zusammen,

ist es möglich, dass man in Jugendstrafsachen für den Sitzungsdienst eingeteilt wird (NRW)?
Danke Euch schon mal.

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
12.12.2020, 22:03
(12.12.2020, 21:45)MeinSchlechtesGewissen schrieb:  Hallo zusammen,

ist es möglich, dass man in Jugendstrafsachen für den Sitzungsdienst eingeteilt wird (NRW)?
Danke Euch schon mal.

Viele Grüße
Hallo,

praktisch bundesweit nein wegen § 36 Abs. 2 S.3 JGG.

Viele Grüße!
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Ass aus BY
Unregistered
 
#3
13.12.2020, 02:04
Kann nur aus Bayern berichten.

Ich habe extra nachgefragt um in eine Jugendabteilung der StA zu kommen. Bei mir kam das daher, dass ich früher viel in der Jugendarbeit gemacht habe und mich das am meisten interessiert hat. 

Die Abteilung, in die ich gekommen bin, bestand zur je 50% aus Jugendsachen und Sexualstrafsachen gegen Erwachsene (100% Jugendsachen gibt es in Bayern afaik nicht). Klingt eigentlich super spannend.

War im Nachhinein ein Fehler, weil ich gerne mehr Sitzungsvertretungen gemacht hätte. Leider gab's nicht genug passende im Jugendbereich; und die Sexualstrafsachen waren zwar für Haftbefehlseröffnungen super interessant, aber halt als Sitzungsvertretung ungeeignet.



Ich würde mich im Nachhinein für eine Abteilung entscheiden, bei der mehr Sitzungsvertretungen möglich sind.
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NRWNRW
Unregistered
 
#4
13.12.2020, 10:14
Also bezogen auf meien Vorposter: In NRW ist es komplett egal in welcher Abteilung man in der Einzelausbildung ist. Für den Sitzungsdienst werden alle gleich eingeteilt in die ganz normalen Strafrichtersachen (wo dann ggf. auch mal was aus einer Sonderabteilung wie BtM oder Sexualstrafsachen dabei ist).
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MeinSchlechtesGewissen
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2020
#5
13.12.2020, 20:11
Super, danke Euch!
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