23.10.2020, 17:51
Abend zusammen,
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
23.10.2020, 18:38
(23.10.2020, 17:51)Gast63636 schrieb: Abend zusammen,
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
Also, wenn du nicht weißt, was du da lernen sollst, dann kannst du das vermutlich einfach schon gut. Ich musste schon noch einmal die Form von abschlussverfügung und Anklage wiederholen (kann mir bis heute die Punkte der Verfügung nicht merken) und auch materielles Recht und strafprozessrecht wiederholen. Denn du kannst ja nicht viel nachgucken wegen der Zeit. Wenn du das alles schon kannst, würde ich mich auf die anderen rechtsbereiche konzentrieren.
27.10.2020, 10:26
(23.10.2020, 17:51)Gast63636 schrieb: Abend zusammen,
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
Schließe mich meinem Vorredner an. Wenn du so fit im Strafrecht bist (wobei ich prozessuale Probleme kenne, die - wenn überhaupt - nur schwer im Kommentar zu finden sind), dann würde ich vielleicht den abstrakten anklagesatz in seinen verschiedenen Formen lernen: Mittäter mit unterschiedlichen Taten etc.
27.10.2020, 11:21
Solltest du im materiellen Recht bereits so fit sein, dass du nicht mehr weißt was du lernen sollst, kann ich dich nur beglückwünschen. Aus meinen beiden Durchläufen (Erstversuch und Verbesserung) kann ich nur sagen, dass die Probleme im materiellen Recht nicht unbedingt anspruchslos, aber durchaus machbar waren.
In der StA Klausur ist das größte Problem meines Erachtens der Zeitfaktor. Dem wird man nur Herr, wenn man die Standards zügig und vor allem ohne Kommentar abrufen kann. Wer die Definition von Wegnahme im Fischer nachschlagen muss, dem werden am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit die entscheidenden Minuten fehlen. Zu den Standards würde ich in diesem Fall auch Dinge wie Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftung etc. zählen. Das Gleiche gilt auch für den Aufbau der jeweiligen Klausuren (Anklagesatz, Rubrum, Zwischenverfügung etc.). Beruhigend ist, dass man mit dem Fischer den neben dem Palandt nützlichsten Kommentar zur Hand hat. Wegen seines Umfangs kann das aber auch dazu führen das man entscheidende Minuten im Kommentar verschwendet.
Bei prozessualen Problemen bzw. Beweisverwertungsverboten würde ich die Sache etwas differenzierter Angehen. Auch hier gibt es Konstellationen, die man wohl auch ohne Kommentar lösen kann. Ob eine Blutentnahme nun durch einen approbierten Arzt erfolgen muss oder nicht, erfährt man im Laufe einiger Probeklausuren ohnehin. Auf der anderen Seite gibt es Probleme die sich mit dem entsprechenden Stichwort im MG finden lassen ohne das man vorher Zeit darauf verschwenden sollte sich die jeweiligen Konstellationen reinzupfeifen.
Die Revisionsklausur habe ich persönlich - den materiell rechtlichen Teil mal ausgeklammert - ausschließlich mit dem Kommentar gelöst. Letztlich bleibt auch diese Klausur ein Suchspiel, das auf Zeit gespielt wird. Ich habe mit der Methode die Russack im Kaiserseminar "lehrt" ganz gut abgeschnitten. Stichwort im Kommentar suchen, am Ende der Kommentierung unter "Revision" die Lösung abpinnen. Ich weiß selbst das sowohl Herr Russack, sein Seminar, sein Buch und auch die jeweilige Methode recht streitbar sind, aber zumindest für mich spricht dafür, dass die Methode sowohl in Probelklausuren als auch im Examen gut funktioniert hat.
In der StA Klausur ist das größte Problem meines Erachtens der Zeitfaktor. Dem wird man nur Herr, wenn man die Standards zügig und vor allem ohne Kommentar abrufen kann. Wer die Definition von Wegnahme im Fischer nachschlagen muss, dem werden am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit die entscheidenden Minuten fehlen. Zu den Standards würde ich in diesem Fall auch Dinge wie Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftung etc. zählen. Das Gleiche gilt auch für den Aufbau der jeweiligen Klausuren (Anklagesatz, Rubrum, Zwischenverfügung etc.). Beruhigend ist, dass man mit dem Fischer den neben dem Palandt nützlichsten Kommentar zur Hand hat. Wegen seines Umfangs kann das aber auch dazu führen das man entscheidende Minuten im Kommentar verschwendet.
Bei prozessualen Problemen bzw. Beweisverwertungsverboten würde ich die Sache etwas differenzierter Angehen. Auch hier gibt es Konstellationen, die man wohl auch ohne Kommentar lösen kann. Ob eine Blutentnahme nun durch einen approbierten Arzt erfolgen muss oder nicht, erfährt man im Laufe einiger Probeklausuren ohnehin. Auf der anderen Seite gibt es Probleme die sich mit dem entsprechenden Stichwort im MG finden lassen ohne das man vorher Zeit darauf verschwenden sollte sich die jeweiligen Konstellationen reinzupfeifen.
Die Revisionsklausur habe ich persönlich - den materiell rechtlichen Teil mal ausgeklammert - ausschließlich mit dem Kommentar gelöst. Letztlich bleibt auch diese Klausur ein Suchspiel, das auf Zeit gespielt wird. Ich habe mit der Methode die Russack im Kaiserseminar "lehrt" ganz gut abgeschnitten. Stichwort im Kommentar suchen, am Ende der Kommentierung unter "Revision" die Lösung abpinnen. Ich weiß selbst das sowohl Herr Russack, sein Seminar, sein Buch und auch die jeweilige Methode recht streitbar sind, aber zumindest für mich spricht dafür, dass die Methode sowohl in Probelklausuren als auch im Examen gut funktioniert hat.
18.11.2020, 15:42
Hello,
ich möchte auf diesem Wege Jan Stoeber (RiOLG Celle ) als Dozenten wärmstens empfehlen. Er unterrichtet unter anderem im Rahmen der Kaiserseminare. Er ist wirklich einer der besten Dozenten, die ich je hatte. Besonders gut fand ich seine klare Struktur, die sich wirklich auf das Wesentliche konzentriert, um eine gute Klausur zu schreiben. Er gibt klare Vorgaben wie etwas zu formulieren ist und was im materiellen sowie prozessualen Recht unbedingt sitzen muss. ( Leider bekam ich von anderen Dozenten oftmals nur schwammige Vorgaben und Antworten - im Gegensatz dazu vermittelt Hr. Stoeber das Wissen gut nachvollziehbar und prägnant). Vieles wurde mir bereits nach einer Einheit klarer und mein Gesamtverständnis vom Straf- sowie Strafprozessrecht hat sich verbessert. Die vielen praktischen Tipps ,wie beispielsweise effizient mit den Kommentaren zu arbeiten, aber auch seine Hilfsbereitschaft sowie Engagement haben mich letztendlich vollkommen überzeugt.
Viel Erfolg beim Examen!
ich möchte auf diesem Wege Jan Stoeber (RiOLG Celle ) als Dozenten wärmstens empfehlen. Er unterrichtet unter anderem im Rahmen der Kaiserseminare. Er ist wirklich einer der besten Dozenten, die ich je hatte. Besonders gut fand ich seine klare Struktur, die sich wirklich auf das Wesentliche konzentriert, um eine gute Klausur zu schreiben. Er gibt klare Vorgaben wie etwas zu formulieren ist und was im materiellen sowie prozessualen Recht unbedingt sitzen muss. ( Leider bekam ich von anderen Dozenten oftmals nur schwammige Vorgaben und Antworten - im Gegensatz dazu vermittelt Hr. Stoeber das Wissen gut nachvollziehbar und prägnant). Vieles wurde mir bereits nach einer Einheit klarer und mein Gesamtverständnis vom Straf- sowie Strafprozessrecht hat sich verbessert. Die vielen praktischen Tipps ,wie beispielsweise effizient mit den Kommentaren zu arbeiten, aber auch seine Hilfsbereitschaft sowie Engagement haben mich letztendlich vollkommen überzeugt.
Viel Erfolg beim Examen!
20.11.2020, 13:29
(23.10.2020, 17:51)Gast63636 schrieb: Abend zusammen,
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
Deswegen musst du ja gerade gar nichts lernen. Du hast ja nicht nur die Kommentare, Du hast sogar noch die Gesetzestexte dabei, was soll denn da noch schief gehen?!
20.11.2020, 19:33
(20.11.2020, 13:29)Gast schrieb:(23.10.2020, 17:51)Gast63636 schrieb: Abend zusammen,
was genau habt ihr im Strafrecht in Hinblick auf das Examen gemacht? Bei uns stehen die Klausurtypen fest (Anklage+Revision). Was soll man da großartig lernen, außer den Aufbau beider Klausurtypen? Im Endeffekt hat man doch den Kommentar.
Deswegen musst du ja gerade gar nichts lernen. Du hast ja nicht nur die Kommentare, Du hast sogar noch die Gesetzestexte dabei, was soll denn da noch schief gehen?!
Die Grundlagen (und das ist vor allem der Aufbau) müssen absolut sitzen. Der Rest ist tatsächlich gut kommentiert. Ich habe für mein 2. StEx im Strafrecht und ö-Recht nur Schemata gelernt, die man nicht im Kommentar findet. Den Rest der Zeit habe ich voll aufs Zivilrecht geworfen, weil die Konstellationen dort einfach am abgedrehtesten sind.