17.08.2021, 04:40
Hallo,
wie siehts eigentlich aus, wenn man in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten will und langjährig wegen psychischer Erkrankungen behandelt wird, dafür auch ein GdB vorhanden ist? In der Erklärung zum Gesundheitszustand steht, man müsse psychische Erkrankungen angeben. "Muss" man das wirklich, oder meint dieses Müssen vielmehr ein Sollen?
Was heißt es konkret, wenn im Einzelfall der Amtsarzt hinzugezogen werden dürfe? Wozu geschieht der Einbezug des Amtsarztes überhaupt?
Darf dem Anwärter aufgrund einer psychischen Erkrankung der Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden, selbst wenn er trotz der Erkrankungen das Studium (unter Umständen sogar in Regelstudienzeit und mittels Erwerbsarbeit finanziert, falls relevant) gepackt hat? Wohl nicht generell, aber was ist, wenn man sich nicht untersuchen lassen kann?
Ich studiere derzeit nicht Jura, möchte das aber eventuell noch. Bevor ich die Planung genauer angehe, wüsste ich gerne ungefähr, welche zusätzlichen Hürden ich aufgrund meiner psychischen Erkrankungen überwinden müsste, um die Staatsexamina abschließen und das Referendariat absolvieren zu können bzw. "dürfen". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Referendariat ebensogut überstünde wie die meisten Menschen ohne psychische Erkrankungen. Es gibt jedoch einen Haken - ich kann mich gerade aufgrund meiner Erkrankungen nur sehr eingeschränkt von Ärzten untersuchen lassen, das ist eines meiner Kernsymptome. Eine unabdingbare "Pflicht", beim Amtsarzt vorstellig zu werden, um Volljuristin werden zu können, da ich ohne Konsultation des Amtsarztes gar nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst antreten dürfte, würde mich vermutlich davon abhalten, Jura zu studieren, obwohl gute Chancen bestehen, dass ich mit den anderen Aspekten von Studium und Referendariat so gut zurechtkäme wie der Durchschnittsstudent. Der Grund dafür ist lediglich, dass körperliche Untersuchungen bei mir nahezu gar nicht machbar sind; hingegen nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte o.ä. (bitte keine Relativierungen oder Spekulationen, psychologische Mutmaßungen wären hier deplatziert, zumal ich nicht meine Diagnosen nenne; psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung y). Mit Medikation (die voraussichtlich lebenslang notwendig sein wird, das ist keine temporäre Sache) und Psychotherapie kann ich ein relativ normales Leben führen.
Ehrlich gesagt habe ich ein wenig den Eindruck, dass (ein wesentlicher) Grund dafür, diese Erklärung abgeben zu müssen, Vorurteile bzgl. psychischer Erkrankungen sind (psychische Erkrankung = der Betroffene ist charakterschwach, gefährdet die Allgemeinheit o.ä.)... Wer bei meinen Voraussetzungen zum vollkommen gesunden Erwachsenen wird, muss schon annähernd absolut resilient sein. Aber das ist OT.
Ich wollte nicht notwendigerweise in den Staatsdienst, auch dann nicht, falls mir notentechnisch alle Optionen offenstehen sollten. Dass dafür Untersuchungen erforderlich wären, wäre also kein Ausschlusskriterium für mich, das Studium zu beginnen.
Wäre ärgerlich, wenns daran scheitern würde.
Anonyma
Edit, etwas OT: Ich habe in den letzten zwei Jahren null Fehltage im Job gehabt... Von einer generell verminderten Leistungsfähigkeit, die eine verminderte Einsetzbarkeit bedingt, würde ich also eher auch nicht ausgehen
wie siehts eigentlich aus, wenn man in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten will und langjährig wegen psychischer Erkrankungen behandelt wird, dafür auch ein GdB vorhanden ist? In der Erklärung zum Gesundheitszustand steht, man müsse psychische Erkrankungen angeben. "Muss" man das wirklich, oder meint dieses Müssen vielmehr ein Sollen?
Was heißt es konkret, wenn im Einzelfall der Amtsarzt hinzugezogen werden dürfe? Wozu geschieht der Einbezug des Amtsarztes überhaupt?
Darf dem Anwärter aufgrund einer psychischen Erkrankung der Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden, selbst wenn er trotz der Erkrankungen das Studium (unter Umständen sogar in Regelstudienzeit und mittels Erwerbsarbeit finanziert, falls relevant) gepackt hat? Wohl nicht generell, aber was ist, wenn man sich nicht untersuchen lassen kann?
Ich studiere derzeit nicht Jura, möchte das aber eventuell noch. Bevor ich die Planung genauer angehe, wüsste ich gerne ungefähr, welche zusätzlichen Hürden ich aufgrund meiner psychischen Erkrankungen überwinden müsste, um die Staatsexamina abschließen und das Referendariat absolvieren zu können bzw. "dürfen". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Referendariat ebensogut überstünde wie die meisten Menschen ohne psychische Erkrankungen. Es gibt jedoch einen Haken - ich kann mich gerade aufgrund meiner Erkrankungen nur sehr eingeschränkt von Ärzten untersuchen lassen, das ist eines meiner Kernsymptome. Eine unabdingbare "Pflicht", beim Amtsarzt vorstellig zu werden, um Volljuristin werden zu können, da ich ohne Konsultation des Amtsarztes gar nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst antreten dürfte, würde mich vermutlich davon abhalten, Jura zu studieren, obwohl gute Chancen bestehen, dass ich mit den anderen Aspekten von Studium und Referendariat so gut zurechtkäme wie der Durchschnittsstudent. Der Grund dafür ist lediglich, dass körperliche Untersuchungen bei mir nahezu gar nicht machbar sind; hingegen nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte o.ä. (bitte keine Relativierungen oder Spekulationen, psychologische Mutmaßungen wären hier deplatziert, zumal ich nicht meine Diagnosen nenne; psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung y). Mit Medikation (die voraussichtlich lebenslang notwendig sein wird, das ist keine temporäre Sache) und Psychotherapie kann ich ein relativ normales Leben führen.
Ehrlich gesagt habe ich ein wenig den Eindruck, dass (ein wesentlicher) Grund dafür, diese Erklärung abgeben zu müssen, Vorurteile bzgl. psychischer Erkrankungen sind (psychische Erkrankung = der Betroffene ist charakterschwach, gefährdet die Allgemeinheit o.ä.)... Wer bei meinen Voraussetzungen zum vollkommen gesunden Erwachsenen wird, muss schon annähernd absolut resilient sein. Aber das ist OT.
Ich wollte nicht notwendigerweise in den Staatsdienst, auch dann nicht, falls mir notentechnisch alle Optionen offenstehen sollten. Dass dafür Untersuchungen erforderlich wären, wäre also kein Ausschlusskriterium für mich, das Studium zu beginnen.
Wäre ärgerlich, wenns daran scheitern würde.

Anonyma
Edit, etwas OT: Ich habe in den letzten zwei Jahren null Fehltage im Job gehabt... Von einer generell verminderten Leistungsfähigkeit, die eine verminderte Einsetzbarkeit bedingt, würde ich also eher auch nicht ausgehen
17.08.2021, 06:45
Hey!
Ich weiß nicht, auf welches Bundesland du dich beziehst, bzw. ob für dich später nur bestimmte Länder in Betracht kommen.
In NDS musste ich für das Ref keine Krankheiten benennen oder Untersuchungen durchführen lassen. In NRW weiß ich auch von Personen mit psychischer Krankheitsgeschichte, die ohne Hürde oder besondere Erklärungspflichten Ref gemacht haben.
Ich weiß nicht, auf welches Bundesland du dich beziehst, bzw. ob für dich später nur bestimmte Länder in Betracht kommen.
In NDS musste ich für das Ref keine Krankheiten benennen oder Untersuchungen durchführen lassen. In NRW weiß ich auch von Personen mit psychischer Krankheitsgeschichte, die ohne Hürde oder besondere Erklärungspflichten Ref gemacht haben.
17.08.2021, 06:56
Ach, übersehen. Hier gehts auch um NRW. Umziehen würde ich ungerne, weil ich hier Familie habe, aber notfalls würde ich das (für einen absehbaren Zeitraum) erwägen. Mache mir insbesondere wegen meines GdB (derzeit 50, dann vermutlich weniger) Sorgen. Womöglich reicht es ja sogar, wenn der Arzt, bei dem ich in Behandlung bin, mir eine Bescheinigung ausstellt... (Dieser spricht sich jedenfalls auch deutlich dafür aus, dass ich das Jurastudium wage)
17.08.2021, 10:32
Liebe Anonyma,
mein, diese Erkrankung wird mit ziemlicher Sicherheit nicht verhindern, dass du den Vorbereitungsdienst machen kannst. Das wäre meiner Ansicht nach nicht mit Art. 12 GG vereinbar, da das Referendariat eine notwendige Hürde ist, um zB Anwältin zu werden und damit kann man eine Vielzahl von Tätigkeiten ausführen, die dir sonst alle verwehrt blieben. Anders kann es aussehen, wenn es um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht, also wenn man dann doch Richterin werden möchte oder zur Staatsanwaltschaft will.
Ich mache mein Ref übrigens in Hessen und da werden wir zur Zeit ja auch (auf Widerruf) verbeamtet. Und uns hat auch keiner zum Amtsarzt geschickt, wir mussten auch nichts nachweisen. Im Grunde hatten wir auch nur den selben Fragebogen, wie ihr. Und ich würde da im Zweifel auch nichts angeben.
Probleme kann es bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung geben. Da gilt: Je länger deine Therapie her ist und du wieder ein "normales" Leben, ohne Symptome oder Arztbesuche führst, umso weniger wird das berücksichtigt. Sollte es noch aktuell sein, bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit teure Zuschläge oder wirst (zB bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung) abgelehnt. Die KV kann dich hingegen nicht ablehnen und in der gesetzlichen ist es sowieso unproblematisch.
Ich habe mich übrigens selbst mit einer psychischen Erkrankung durch das Examen gekämpft und kann dir nur empfehlen: Geh unbedingt gestärkt da rein und mach dieses Fass nur auf, wenn du körperlich und seelisch wirklich fit bist. Es wäre während meiner akuten Phase definitiv nicht zu schaffen gewesen, daher pflege deinen Körper und deine Seele, bevor du das anfängst. Das Studium ist gut machbar, aber die Examensvorbereitung wird dir alles abverlangen, was du hast. Diese Prüfung ist nicht nur sehr schwer, sondern vor allem auch eine massive Erprobung deiner Belastbarkeit. Die Psyche leidet in dieser Zeit definitiv mit, weil man 12-18 Monate auf einem hohen Niveau lernen muss, um sich überhaupt auf ein halbwegs adäquates Examens-Niveau zu bringen. Im Hintergrund wächst dann ständig die Angst, weil man sich naturgemäß aufgrund der Fülle des Stoffen nie wirklich vorbereitet fühlt. Beziehungen und Freundschaften können in der Zeit zerstört werden, weil man einfach auch kaum noch Zeit hat oder weil sich das eigene Wesen verändert. Nicht zuletzt haben manche der Kandidaten schließlich auch körperlich mehr oder weniger stark ausgeprägte Symptome, wie nächtliche Wadenkrämpfe, Sehnenscheidenentzündungen, Karpaltunnelsydrom, Magen-Darm-Probleme, Haarausfall etc. Ich kenne niemanden, an dem das spurlos vorbei gegangen wäre und ich persönlich saß auch des Öfteren einfach heulend in meinem Büro, wenn mir mal wieder alles zu viel wurde (und ich bin eine starke Persönlichkeit mit dickem Fell). Und es ist auch nicht, wie ich damals bei Studienbeginn naiv dachte, "einfach nur viel zu lernen" und "ich bin gut organisiert, bei mir wird alles anders" - nein, diese Zeit wird dich sehr wahrscheinlich psychisch und körperlich mitnehmen, daher ist es ungemein wichtig fit da rein zu gehen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich liebe das Fach, es ist unglaublich vielfältig und interessant, aber das Prüfungssystem ist einfach scheiße
Vermutlich würde ich mich heute aufgrund dieses Abschnitts, der leider allein über die beruflichen Möglichkeiten entscheidet, nicht nochmal für Jura entscheiden, da mir persönlich ein Bachelor/Masterstudium rückblickend wohl eher zugesagt hätte. Damit kann man zwar nicht Anwältin sein, aber es stehen einem ansonsten auch sehr viele Türen offen. Und es fällt einem deutlich leichter,da mein größtes Problem eig massive Existenzängste waren,weil man, wenn man endgültig durchgefallen ist, gar keinen Abschluss hat. Bei mir hat es am Ende zwar ganz gut geklappt und mit dem Ergebnis recht zufrieden, aber rückblickend habe ich irgendwo einen hohen Preis dafür bezahlt. Ein Studium ist ein so toller Lebensabschnitt und trägt zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung bei, da finde ich es unglaublich schade, dass ich nur angsterfüllt auf die Endphase zurückblicke und mir das tatsächlich schon wieder - der Wahnsinn geht weiter - im Rahmen des zweiten Examens zumute
Diesmal jedoch mit etwas weniger Existenzängsten, da man wenigstens nen Abschluss hat und im Ref. Ein paar Taler verdient.
mein, diese Erkrankung wird mit ziemlicher Sicherheit nicht verhindern, dass du den Vorbereitungsdienst machen kannst. Das wäre meiner Ansicht nach nicht mit Art. 12 GG vereinbar, da das Referendariat eine notwendige Hürde ist, um zB Anwältin zu werden und damit kann man eine Vielzahl von Tätigkeiten ausführen, die dir sonst alle verwehrt blieben. Anders kann es aussehen, wenn es um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht, also wenn man dann doch Richterin werden möchte oder zur Staatsanwaltschaft will.
Ich mache mein Ref übrigens in Hessen und da werden wir zur Zeit ja auch (auf Widerruf) verbeamtet. Und uns hat auch keiner zum Amtsarzt geschickt, wir mussten auch nichts nachweisen. Im Grunde hatten wir auch nur den selben Fragebogen, wie ihr. Und ich würde da im Zweifel auch nichts angeben.
Probleme kann es bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung geben. Da gilt: Je länger deine Therapie her ist und du wieder ein "normales" Leben, ohne Symptome oder Arztbesuche führst, umso weniger wird das berücksichtigt. Sollte es noch aktuell sein, bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit teure Zuschläge oder wirst (zB bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung) abgelehnt. Die KV kann dich hingegen nicht ablehnen und in der gesetzlichen ist es sowieso unproblematisch.
Ich habe mich übrigens selbst mit einer psychischen Erkrankung durch das Examen gekämpft und kann dir nur empfehlen: Geh unbedingt gestärkt da rein und mach dieses Fass nur auf, wenn du körperlich und seelisch wirklich fit bist. Es wäre während meiner akuten Phase definitiv nicht zu schaffen gewesen, daher pflege deinen Körper und deine Seele, bevor du das anfängst. Das Studium ist gut machbar, aber die Examensvorbereitung wird dir alles abverlangen, was du hast. Diese Prüfung ist nicht nur sehr schwer, sondern vor allem auch eine massive Erprobung deiner Belastbarkeit. Die Psyche leidet in dieser Zeit definitiv mit, weil man 12-18 Monate auf einem hohen Niveau lernen muss, um sich überhaupt auf ein halbwegs adäquates Examens-Niveau zu bringen. Im Hintergrund wächst dann ständig die Angst, weil man sich naturgemäß aufgrund der Fülle des Stoffen nie wirklich vorbereitet fühlt. Beziehungen und Freundschaften können in der Zeit zerstört werden, weil man einfach auch kaum noch Zeit hat oder weil sich das eigene Wesen verändert. Nicht zuletzt haben manche der Kandidaten schließlich auch körperlich mehr oder weniger stark ausgeprägte Symptome, wie nächtliche Wadenkrämpfe, Sehnenscheidenentzündungen, Karpaltunnelsydrom, Magen-Darm-Probleme, Haarausfall etc. Ich kenne niemanden, an dem das spurlos vorbei gegangen wäre und ich persönlich saß auch des Öfteren einfach heulend in meinem Büro, wenn mir mal wieder alles zu viel wurde (und ich bin eine starke Persönlichkeit mit dickem Fell). Und es ist auch nicht, wie ich damals bei Studienbeginn naiv dachte, "einfach nur viel zu lernen" und "ich bin gut organisiert, bei mir wird alles anders" - nein, diese Zeit wird dich sehr wahrscheinlich psychisch und körperlich mitnehmen, daher ist es ungemein wichtig fit da rein zu gehen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich liebe das Fach, es ist unglaublich vielfältig und interessant, aber das Prüfungssystem ist einfach scheiße

Vermutlich würde ich mich heute aufgrund dieses Abschnitts, der leider allein über die beruflichen Möglichkeiten entscheidet, nicht nochmal für Jura entscheiden, da mir persönlich ein Bachelor/Masterstudium rückblickend wohl eher zugesagt hätte. Damit kann man zwar nicht Anwältin sein, aber es stehen einem ansonsten auch sehr viele Türen offen. Und es fällt einem deutlich leichter,da mein größtes Problem eig massive Existenzängste waren,weil man, wenn man endgültig durchgefallen ist, gar keinen Abschluss hat. Bei mir hat es am Ende zwar ganz gut geklappt und mit dem Ergebnis recht zufrieden, aber rückblickend habe ich irgendwo einen hohen Preis dafür bezahlt. Ein Studium ist ein so toller Lebensabschnitt und trägt zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung bei, da finde ich es unglaublich schade, dass ich nur angsterfüllt auf die Endphase zurückblicke und mir das tatsächlich schon wieder - der Wahnsinn geht weiter - im Rahmen des zweiten Examens zumute
Diesmal jedoch mit etwas weniger Existenzängsten, da man wenigstens nen Abschluss hat und im Ref. Ein paar Taler verdient.
17.08.2021, 10:54
In BW muss man keine Erkrankungen für den Vorbereitungsdienst angeben, weder physisch noch psychisch. Ich persönlich kenne sehr viele Menschen, die aufgrund der Examensvorbereitung psychische Erkrankungen entwickelt haben. Ich will dir nicht abraten, Jura zu studieren, aber ich würde mich intensiv mit Leuten in der Examensvorbereitung unterhalten um zu überlegen, ob du dir das wirklich zumuten willst. Ich persönlich habe die Zeit nämlich vor dem Studium erheblich unterschätzt. Alles Gute für dich!
18.08.2021, 18:10
(17.08.2021, 10:54)Gast schrieb: In BW muss man keine Erkrankungen für den Vorbereitungsdienst angeben, weder physisch noch psychisch. Ich persönlich kenne sehr viele Menschen, die aufgrund der Examensvorbereitung psychische Erkrankungen entwickelt haben. Ich will dir nicht abraten, Jura zu studieren, aber ich würde mich intensiv mit Leuten in der Examensvorbereitung unterhalten um zu überlegen, ob du dir das wirklich zumuten willst. Ich persönlich habe die Zeit nämlich vor dem Studium erheblich unterschätzt. Alles Gute für dich!
In BW wird man als Referendar auch nicht verbeamtet.
So oder so: es geht nur darum, niemanden einzustellen, der die Dienstzeit vorhersehbar nicht durchhalten wird. Wenn das bei Dir kein Problem ist, musst Du das nur irgendwie nachweisen, ggf. mit Attest, und das Argument mit Art. 12 GG ist ja auch richtig.
20.08.2021, 15:27
Ins Referendariat (auch in Ländern die verbeamten) wirst Du insbesondere wg. Art. 12 GG relativ unproblematisch eingestellt. Dem Amtsarzt, wenn überhaupt nötig, wird vermutlich auch ein detailliertes, aussagekräftiges Attest Deines Arztes (vermutlich ein Spezialist zu dem Dich der Amtsarzt sonst eh geschickt hätte, da er von Psychischen Erkrankungen gewöhnlich keine Ahnung hat) reichen. Mit einer Einstellung in den Staatsdienst könnte es aber schwierig werden, da muss der Amtsarzt sehr viel genauer hinschauen, wobei bei einer Schwerbehinderung auch wieder andere Maßstäbe gelten, da der Prognosezeitraum massiv verkürzt ist.
Sprich doch einfach mal mit einer Person, die in dem von Dir avisierten OLG-Bezirk für sowas zuständig ist, falls Du in der Lage bist offen über Deine Probleme zu reden; die Kontaktdaten sollten sich auf der OLG Seite finden lassen.
Sprich doch einfach mal mit einer Person, die in dem von Dir avisierten OLG-Bezirk für sowas zuständig ist, falls Du in der Lage bist offen über Deine Probleme zu reden; die Kontaktdaten sollten sich auf der OLG Seite finden lassen.










