15.11.2020, 03:17
Guten Abend,
Ich habe vergangene Woche den staatlichen Teil des 1. Examens mit einer Endnote von 8.5 bestanden. Die magischen 9 also knapp verfehlt.
Nun meine Fragen:
Wenn ich mit dem (noch anstehenden) Schwerpunktbereich auf das VB komme, zählt das dann als „richtiges VB“?
Und haben sich dadurch, dass ich „nur“ 8.5 Punkte im Staatsteil habe, irgendwelche Türen verschlossen?
Danke für eure Antworten ?
Ich habe vergangene Woche den staatlichen Teil des 1. Examens mit einer Endnote von 8.5 bestanden. Die magischen 9 also knapp verfehlt.
Nun meine Fragen:
Wenn ich mit dem (noch anstehenden) Schwerpunktbereich auf das VB komme, zählt das dann als „richtiges VB“?
Und haben sich dadurch, dass ich „nur“ 8.5 Punkte im Staatsteil habe, irgendwelche Türen verschlossen?
Danke für eure Antworten ?
15.11.2020, 10:00
Der Staat darf bei der Bewerbung nach den derzeit geltenden Regelungen den Schwerpunkt nicht rausrechnen. Dort zählt die Note des Ersten insgesamt. Ggf. kann VB auch im Staatsteil als Bonus herangezogen werden, braucht es aber selten.
Manche GK und ausgewählte Boutiquen gucken explizit auf den Staatsteil - da solltest Du aber mit 8,5 noch bei fast allen gute Chancen haben, nicht von vornherein "aussortiert" zu werden. Aber da vergleichend betrachtet wird, kann auch Dir passieren, dass jemand "noch besser" passt und dem/der dann der Vorzug gegeben wird.
Viel Erfolg beim Bewerben!
Manche GK und ausgewählte Boutiquen gucken explizit auf den Staatsteil - da solltest Du aber mit 8,5 noch bei fast allen gute Chancen haben, nicht von vornherein "aussortiert" zu werden. Aber da vergleichend betrachtet wird, kann auch Dir passieren, dass jemand "noch besser" passt und dem/der dann der Vorzug gegeben wird.
Viel Erfolg beim Bewerben!
15.11.2020, 10:07
In deinem Fall dürfte das relativ egal sein, weil deine Staatsnote isoliert schon äußerst anständig ist.
Merkwürdig sehen halt einfach 5,5 in Staatlichen und 17,5 in Rechtsgeschichte aus dem Schwerpunkt aus. Das weiß man direkt, woher das kommt.
Merkwürdig sehen halt einfach 5,5 in Staatlichen und 17,5 in Rechtsgeschichte aus dem Schwerpunkt aus. Das weiß man direkt, woher das kommt.
15.11.2020, 10:08
(15.11.2020, 10:00)Auch Bln schrieb: Der Staat darf bei der Bewerbung nach den derzeit geltenden Regelungen den Schwerpunkt nicht rausrechnen. Dort zählt die Note des Ersten insgesamt. Ggf. kann VB auch im Staatsteil als Bonus herangezogen werden, braucht es aber selten.
Manche GK und ausgewählte Boutiquen gucken explizit auf den Staatsteil - da solltest Du aber mit 8,5 noch bei fast allen gute Chancen haben, nicht von vornherein "aussortiert" zu werden. Aber da vergleichend betrachtet wird, kann auch Dir passieren, dass jemand "noch besser" passt und dem/der dann der Vorzug gegeben wird.
Viel Erfolg beim Bewerben!
Ist offiziell klar. Aber auch beim Staats sehen die die Einzelnoten und nehmen ggf. den anderen Kandidaten, ohne dies auch so zu begründen..
15.11.2020, 13:09
Außerhalb des Staatsdienstes interessiert den Schwerpunkt niemanden und ohne ist es eben kein vb. Hab in meiner WissMit Zeit in einer GK auch schon gehört, dass erst 10 im staatlichen Teil als „richtiges“ Vb gelten.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
15.11.2020, 13:12
(15.11.2020, 13:09)Gast schrieb: Außerhalb des Staatsdienstes interessiert den Schwerpunkt niemanden und ohne ist es eben kein vb. Hab in meiner WissMit Zeit in einer GK auch schon gehört, dass erst 10 im staatlichen Teil als „richtiges“ Vb gelten.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
Hab 2x12, aber was fürn Bullshit.
15.11.2020, 13:30
(15.11.2020, 13:09)Gast schrieb: Außerhalb des Staatsdienstes interessiert den Schwerpunkt niemanden und ohne ist es eben kein vb. Hab in meiner WissMit Zeit in einer GK auch schon gehört, dass erst 10 im staatlichen Teil als „richtiges“ Vb gelten.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
Sagt schon alles über die jeweilige GK aus. In den GK, in denen ich war, hat keiner über Noten gesprochen und das nicht deshalb, weil die Noten geheim gehalten werden sollten, sondern einfach weil es niemanden interessiert. Jeder, der in einer GK ist, wird wohl passable Examen abgeliefert haben, ob mit 9,X oder 10,X interessiert nach der Einstellung kein Schwein. Höchstens vereinzelte WissMits und Referendare, die sich dadurch geiler fühlen
15.11.2020, 14:05
(15.11.2020, 13:12)Gast schrieb:(15.11.2020, 13:09)Gast schrieb: Außerhalb des Staatsdienstes interessiert den Schwerpunkt niemanden und ohne ist es eben kein vb. Hab in meiner WissMit Zeit in einer GK auch schon gehört, dass erst 10 im staatlichen Teil als „richtiges“ Vb gelten.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
Hab 2x12, aber was fürn Bullshit.
War halt so, dh ich hab das tatsächlich so von Anwälten gehört. Heißt ja nicht, dass ich das sinnvoll finde oder genau so sehe.
15.11.2020, 17:25
(15.11.2020, 14:05)Gast schrieb:(15.11.2020, 13:12)Gast schrieb:(15.11.2020, 13:09)Gast schrieb: Außerhalb des Staatsdienstes interessiert den Schwerpunkt niemanden und ohne ist es eben kein vb. Hab in meiner WissMit Zeit in einer GK auch schon gehört, dass erst 10 im staatlichen Teil als „richtiges“ Vb gelten.
Aber was ändert das jetzt für dich? Ein vb hast du nicht, aber 8,5 ist sehr solide und reicht für die meisten Jobs oder Stationen im Ref völlig aus.
Hab 2x12, aber was fürn Bullshit.
War halt so, dh ich hab das tatsächlich so von Anwälten gehört. Heißt ja nicht, dass ich das sinnvoll finde oder genau so sehe.
Ich bezog mich zum einen auf das angebliche "Rausrechnen" des SP: jedenfalls sobald man 2 Examen hat, kümmert das keinen groß mehr, sofern der Staatsteil zumindest ordentlich (etwa 8+) ist. Da würde jeder sagen: "2xVB", auch wenn es im Staatsteil "nur" 8 waren.
Zum anderen halte ich es erst recht für Quatsch, dass erst ab 10 ein "richtiges" VB vorhanden sei. Natürlich sind mehr Punkte immer besser, aber 9,0 ist genauso VB wie 11,49. Sicherlich hat ein Kandidat mit letzterer Punktzahl bessere Chancen, aber das ändert nichts daran, dass auch 9,0 ein VB sind.
15.11.2020, 17:59
Wer nach 3+ Jahren Berufserfahrung noch ernsthaft -zumal berufsjüngeren Kolleg*innen von seinen Examensnoten erzählt, der hat ein Problem.
Wenn Du Anwalt bist, dann sind zuerst Umsatz und Mandantenbindung wichtig, danach die Fähigkeit Associates "gut laufen" zu lassen, dann reputationsbildende Maßnahmen (z.B. Auftritte bei Tagungen oder Veröffentlichungen) etc etc.
Wenn Du Richter bist, dann zählen zuerst Erledigungen, dann geringe "Aufheberquoten", dann der Umgang mit Parteien, Parteivertretern und nachgeordnetem Dienst, danach reputationsbildende Maßnahmen (Abordnungen, Veröffentlichungen und Nebentätigkeit als Ausbilder) etc.
Mit der Note kannst Du niemanden beeindrucken, wenn Du die vermeintlich damit belegten juristischen PS nicht auf die Straße bekommst!
Wenn Du Anwalt bist, dann sind zuerst Umsatz und Mandantenbindung wichtig, danach die Fähigkeit Associates "gut laufen" zu lassen, dann reputationsbildende Maßnahmen (z.B. Auftritte bei Tagungen oder Veröffentlichungen) etc etc.
Wenn Du Richter bist, dann zählen zuerst Erledigungen, dann geringe "Aufheberquoten", dann der Umgang mit Parteien, Parteivertretern und nachgeordnetem Dienst, danach reputationsbildende Maßnahmen (Abordnungen, Veröffentlichungen und Nebentätigkeit als Ausbilder) etc.
Mit der Note kannst Du niemanden beeindrucken, wenn Du die vermeintlich damit belegten juristischen PS nicht auf die Straße bekommst!


