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  5. Notenkorrektur wegen "atypischer Prüfungsleistung"
Antworten

 
Notenkorrektur wegen "atypischer Prüfungsleistung"
Nrw
Unregistered
 
#1
06.08.2021, 14:28
Ich habe in den schriftlichen gut gepunktet (9,8). Eigentlich hab ich mich sehr gefreut, aber dann hab ich gelesen dass die Endnote um einen ganzen Punkt abgewertet werden kann wenn das die Kommission für angemessen sieht...
Präzedenzfälle hab ich kaum gefunden, da ging es meist um erfolglose Klagen auf Aufwertung.

Meine Fragen: wie wahrscheinlich ist so eine Abwertung?
Problem: 
1. Beim RA hab ich mich ganz auf die Arbeit und beim Tauchen hab ich mich ganz auf meine eigene Vorbereitung konzentriert. Deshalb fielen die Klausuren in der F AG schlecht aus. 
2. Von meinem Examensklausuren vielen die meisten zwar richtig gut aber auch einige auch echt schlecht aus.
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Gast
Unregistered
 
#2
06.08.2021, 19:05
(06.08.2021, 14:28)Nrw schrieb:  Ich habe in den schriftlichen gut gepunktet (9,8). Eigentlich hab ich mich sehr gefreut, aber dann hab ich gelesen dass die Endnote um einen ganzen Punkt abgewertet werden kann wenn das die Kommission für angemessen sieht...
Präzedenzfälle hab ich kaum gefunden, da ging es meist um erfolglose Klagen auf Aufwertung.

Meine Fragen: wie wahrscheinlich ist so eine Abwertung?
Problem: 
1. Beim RA hab ich mich ganz auf die Arbeit und beim Tauchen hab ich mich ganz auf meine eigene Vorbereitung konzentriert. Deshalb fielen die Klausuren in der F AG schlecht aus. 
2. Von meinem Examensklausuren vielen die meisten zwar richtig gut aber auch einige auch echt schlecht aus.

Davon habe ich noch nie gehört, in Hessen etwa geht explizit nur eine Anhebung um bis zu einem Punkt. Ich würde darauf wetten, dass die Kommissionen, wenn ihnen ein Ergebnis zu hoch erscheint, eher die Punkte für die Abschnitte oder den Kurzvortrag herabsetzt, also ein Ergebnis abzusenken. Ich würde mir darüber aber keine Gedanken machen, sondern einfach versuchen, bestmöglich zu performen. Auf die Punktzahlen hat man eh keinen Einfluss.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.039
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
06.08.2021, 21:04
Diese "Handsteuerung" ist ein ganz extremer Ausnahmefall. Mach Dir keine Sorgen, da geht es um ganz andere Fälle.
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Gast
Unregistered
 
#4
07.08.2021, 09:34
(06.08.2021, 21:04)Praktiker schrieb:  Diese "Handsteuerung" ist ein ganz extremer Ausnahmefall. Mach Dir keine Sorgen, da geht es um ganz andere Fälle.
Danke, das beruhigt mich sehr!
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El Oso
Unregistered
 
#5
07.08.2021, 11:41
Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem von den entsprechenden Regelungen zu Ungunsten eines Kandidaten Gebrauch gemacht worden wäre.

Es wäre ja auch nicht fair, dich für schlechtere Leistungen in der F-AG zu "bestrafen", wenn du die Zeit bis zum Examen genutzt hast, dich zu verbessern. Im umgekehrten Fall sollen die Leute ja dafür "belohnt" werden, dass sie kontinuerlich Leistung gezeigt haben und dann - warum auch immer - im Examen unter ihren Möglichkeiten geblieben sind. Das ist eine völlig andere Konstellation.

Denkbar ist m.E. höchstens, dass die Kommission bei der mündlichen Prüfung genauer hinsehen wird, ob deine Leistungen auch dort gut zu bewerten sind oder eben nicht.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#6
07.08.2021, 12:21
Da geben sie dir lieber ein paar Punkte weniger im Aktenvortrag.
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