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  5. Zulassung RAK während der Jobsuche
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Zulassung RAK während der Jobsuche
AngehendeJuristin
Unregistered
 
#1
09.09.2020, 15:51
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ich komme jetzt nicht mit einem Thema, dass schon xmal besprochen wurde, aber ich hab beim Suchen jedenfalls nichts dazu passendes zu meiner Frage im Forum gefunden.

Ich hab vor kurzem das 2. Examen gemacht und bin mitten im Bewerbungsprozess. Nun habe ich eine Absage bei einer Kanzlei bekommen, weil ich noch nicht als Anwalt zugelassen bin.
Ist es in euren Augen sinnvoll sich während der Jobsuche schon als Rechtsanwalt zuzulassen, um meine Chancen auf eine Stelle zu verbessern? Ich hatte eigentlich nämlich nicht vor mich selbständig zu machen.  :s

Und wenn ja, weiß einer von euch, ob die Arbeitsagentur dann die Zahlungen ans Versorgungsamt übernimmt oder ob ich dann die Rentenversicherung und die Beiträge für das Versorgungswerk zahlen muss? Mein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur hatte leider absolut keinen Plan und hat mich an die Hotline verwiesen. Dort wurde ich aber dann wieder an einen anderen Sachbearbeiter verwiesen, der erst ab nächster Woche wieder erreichbar ist...
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
09.09.2020, 16:06
Du hast eine Absage bekommen, weil du noch nicht zugelassen bist? Das ist ja abstrus, die Zulassung hast du innerhalb von 2-3 Wochen, da es sich um eine reine Formalie handelt.

Lass dich bloß nicht (!) auf eigene Faust zu, damit sind erhebliche Kosten für dich verbunden. Zum einen brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung (das geht sogar noch halbwegs günstig, wenn du nicht praktizierst), zum anderen wirst du aber auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das heißt, du musst den Mindestbeitrag von 1/10 jeden Monat zahlen. Als Selbstständige müsstest du auch selbst für die Krankenkasse aufkommen. Hier kann man teilweise noch eine Regelung mit dem Amt aushandeln, dass das Amt dies am Anfang zahlt aber wenn du Pech hast, fliegst du komplett aus dem ALG 1 Bezug raus, weil du ja ab Zulassung selbstständige Rechtsanwältin bist.

Daher, besser Finger weg davon. Keine seriöse Kanzlei verlangt von dir eine Zulassung vor Arbeitsantritt.
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AngehendeJuristin
Unregistered
 
#3
09.09.2020, 16:14
(09.09.2020, 16:06)Gast Gast schrieb:  Du hast eine Absage bekommen, weil du noch nicht zugelassen bist? Das ist ja abstrus, die Zulassung hast du innerhalb von 2-3 Wochen, da es sich um eine reine Formalie handelt.

Lass dich bloß nicht (!) auf eigene Faust zu, damit sind erhebliche Kosten für dich verbunden. Zum einen brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung (das geht sogar noch halbwegs günstig, wenn du nicht praktizierst), zum anderen wirst du aber auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das heißt, du musst den Mindestbeitrag von 1/10 jeden Monat zahlen. Als Selbstständige müsstest du auch selbst für die Krankenkasse aufkommen. Hier kann man teilweise noch eine Regelung mit dem Amt aushandeln, dass das Amt dies am Anfang zahlt aber wenn du Pech hast, fliegst du komplett aus dem ALG 1 Bezug raus, weil du ja ab Zulassung selbstständige Rechtsanwältin bist.

Daher, besser Finger weg davon. Keine seriöse Kanzlei verlangt von dir eine Zulassung vor Arbeitsantritt.


Ja, das war zumindest die Begründung der Absage. Weil es in Berlin wohl momentan 2 bis 3 Monate dauern soll mit der Zulassung.

Danke für die schnelle Antwort. Von einer Zulassung abzusehen, entspricht auch meinem Bauchgefühl. Aber durch die Absage war ich jetzt doch etwas verunsichert.
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Gast
Unregistered
 
#4
09.09.2020, 16:20
(09.09.2020, 16:14)AngehendeJuristin schrieb:  
(09.09.2020, 16:06)Gast Gast schrieb:  Du hast eine Absage bekommen, weil du noch nicht zugelassen bist? Das ist ja abstrus, die Zulassung hast du innerhalb von 2-3 Wochen, da es sich um eine reine Formalie handelt.

Lass dich bloß nicht (!) auf eigene Faust zu, damit sind erhebliche Kosten für dich verbunden. Zum einen brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung (das geht sogar noch halbwegs günstig, wenn du nicht praktizierst), zum anderen wirst du aber auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das heißt, du musst den Mindestbeitrag von 1/10 jeden Monat zahlen. Als Selbstständige müsstest du auch selbst für die Krankenkasse aufkommen. Hier kann man teilweise noch eine Regelung mit dem Amt aushandeln, dass das Amt dies am Anfang zahlt aber wenn du Pech hast, fliegst du komplett aus dem ALG 1 Bezug raus, weil du ja ab Zulassung selbstständige Rechtsanwältin bist.

Daher, besser Finger weg davon. Keine seriöse Kanzlei verlangt von dir eine Zulassung vor Arbeitsantritt.


Ja, das war zumindest die Begründung der Absage. Weil es in Berlin wohl momentan 2 bis 3 Monate dauern soll mit der Zulassung.

Danke für die schnelle Antwort. Von einer Zulassung abzusehen, entspricht auch meinem Bauchgefühl. Aber durch die Absage war ich jetzt doch etwas verunsichert.

D.h. dass sie keinen Berufsanfänger wollen, sondern einen, der schon als Anwalt arbeitet und sich weg bewirbt.
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Gast
Unregistered
 
#5
09.09.2020, 16:24
(09.09.2020, 16:14)AngehendeJuristin schrieb:  
(09.09.2020, 16:06)Gast Gast schrieb:  Du hast eine Absage bekommen, weil du noch nicht zugelassen bist? Das ist ja abstrus, die Zulassung hast du innerhalb von 2-3 Wochen, da es sich um eine reine Formalie handelt.

Lass dich bloß nicht (!) auf eigene Faust zu, damit sind erhebliche Kosten für dich verbunden. Zum einen brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung (das geht sogar noch halbwegs günstig, wenn du nicht praktizierst), zum anderen wirst du aber auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das heißt, du musst den Mindestbeitrag von 1/10 jeden Monat zahlen. Als Selbstständige müsstest du auch selbst für die Krankenkasse aufkommen. Hier kann man teilweise noch eine Regelung mit dem Amt aushandeln, dass das Amt dies am Anfang zahlt aber wenn du Pech hast, fliegst du komplett aus dem ALG 1 Bezug raus, weil du ja ab Zulassung selbstständige Rechtsanwältin bist.

Daher, besser Finger weg davon. Keine seriöse Kanzlei verlangt von dir eine Zulassung vor Arbeitsantritt.


Ja, das war zumindest die Begründung der Absage. Weil es in Berlin wohl momentan 2 bis 3 Monate dauern soll mit der Zulassung.

Danke für die schnelle Antwort. Von einer Zulassung abzusehen, entspricht auch meinem Bauchgefühl. Aber durch die Absage war ich jetzt doch etwas verunsichert.

Kann bestätigen, dass es momentan lange dauert in Berlin. Hat bei mir knapp 8 Wochen gedauert bis zur Vereidigung (Angabe auf der Homepage der RAK war, glaube ich, 6-8 Wochen). Ist schon sehr ärgerlich, dass das so lange dauert. Zumal das GJPA momentan auch 1-2 Wochen zum Versenden des Examenszeugnisses braucht, ohne das das Zulassungsverfahren noch nicht beginnen kann. Die Gebühren für das Zulassungsverfahren darf man natürlich direkt am Anfang des Zulassungsverfahrens überweisen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#6
09.09.2020, 16:27
(09.09.2020, 16:14)AngehendeJuristin schrieb:  
(09.09.2020, 16:06)Gast Gast schrieb:  Du hast eine Absage bekommen, weil du noch nicht zugelassen bist? Das ist ja abstrus, die Zulassung hast du innerhalb von 2-3 Wochen, da es sich um eine reine Formalie handelt.

Lass dich bloß nicht (!) auf eigene Faust zu, damit sind erhebliche Kosten für dich verbunden. Zum einen brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung (das geht sogar noch halbwegs günstig, wenn du nicht praktizierst), zum anderen wirst du aber auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Das heißt, du musst den Mindestbeitrag von 1/10 jeden Monat zahlen. Als Selbstständige müsstest du auch selbst für die Krankenkasse aufkommen. Hier kann man teilweise noch eine Regelung mit dem Amt aushandeln, dass das Amt dies am Anfang zahlt aber wenn du Pech hast, fliegst du komplett aus dem ALG 1 Bezug raus, weil du ja ab Zulassung selbstständige Rechtsanwältin bist.

Daher, besser Finger weg davon. Keine seriöse Kanzlei verlangt von dir eine Zulassung vor Arbeitsantritt.


Ja, das war zumindest die Begründung der Absage. Weil es in Berlin wohl momentan 2 bis 3 Monate dauern soll mit der Zulassung.

Danke für die schnelle Antwort. Von einer Zulassung abzusehen, entspricht auch meinem Bauchgefühl. Aber durch die Absage war ich jetzt doch etwas verunsichert.


Also RAK Berlin sagt 6-8 Wochen, vllt verzögert sich sich wegen Corona noch ein wenig. Aber sind wir ehrlich, du würdest ja auch nicht morgen dort anfangen, sondern idR zum nächsten Monat. Dann kannst du deinen Antrag schon vorher stellen und würdest vllt 3 Wochen ohne Zulassung als jur. Mitarbeiterin arbeiten. Das ist ganz normal bei Berufseinsteigern, so bei mir damals auch. Ich habe natürlich ganz normal auf meinem Vertrag gearbeitet, nur eben nichts als Anwalt unterschrieben. Aber welche Kanzlei schickt ihre Berufseinsteiger im ersten Monat schon zu Gericht bzw. lässt sie sofort Schriftsätze unterzeichnen (das kann solange auch noch ein anderer Anwalt machen).

Daher, komische Kanzlei und wahrscheinlich besser, dass du dort nicht angefangen hast.
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Gast
Unregistered
 
#7
09.09.2020, 21:21
Warum sollte eine ALG 1 Zahlung gestrichen werden, wenn ich selbstständig bin? 

....

Hat doch damit nichts zu tun. Liest denn keiner Gesetze? Solange es unter 15h wöchentlich sind egalo
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Gast
Unregistered
 
#8
10.09.2020, 09:08
Das ist zwar eine merkwürdige Begründung der Kanzlei-spricht nicht für sie- aber Du solltest Dich tatsächlich zulassen, mit Wohnzimmerkanzlei.

Haftpflicht kostet keine 120€ im Jahr und Du musst zwar monatlich - je nach Land- zwischen 100-150€ ins Versorgungswerk zahlen, aber das ist auch gut so. Das gibt keine Riesenanwartschaft, aber es ist definitiv sinnvoll, so früh wie möglich einzuzahlen.

Nach dem 2. Examen habe ich mich schnellstmöglich zur Zulassung gemeldet und bin seit Jahren zugelassen, auch wenn ich als Syndikus tätig bin.
Ich bin bin auch nicht selbstständig tätig, höchstens in eigener Sache, aber die eigentlichen RA-Kosten sind gering, Du kannst sie von der Steuer absetzen und es ist schon manchmal hilfreich, wenn man "Drohbriefe" mit "Rechtsanwalt" unterzeichnen kann. Der Hauptaspekt ist aber die Zahlung ins Versorgungswerk.Es ist einfach deutlich besser, wenn Du zugelassen bist, nicht zuletzt bei Jobwechsel.
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