05.09.2020, 06:42
(05.09.2020, 02:47)Gast schrieb:(04.09.2020, 21:15)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:19)Gast schrieb: Muss ich dafür Arbeitssuchende gemeldet sein oder ist es möglich die Vorteile auf Antrag abzuschöpfen und direkt nach der mündlichen zu starten? Oder Tags auf die mündliche suchend Melden und dann Anfang des neuen Monats einsteigen?!
Natürlich musst Du arbeitssuchend/arbeitslos sein
Nicht zwangsläufig aber im Regelfall wohl erforderlich. Für die Frage nach den Leistungen empfiehlst sich Google
Hier wurde auf 44 SGB III hingewiesen. Der Gesetzestext sagt ja, was vorliegen muss. Arbeitssuchend, arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitssuchender. Oder überlese ich etwas?
05.09.2020, 08:06
Man kann sich ja vor der mündlichen schon arbeitssuchend melden - das Merkmal zu erfüllen ist nun nicht wirklich ein großer Verwaltungsaufwand.
05.09.2020, 09:00
Ich hab mal in den Formblättern geschaut...dort steht, dass der AG den Bedarf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen hätte. Habt ihr diese Erfahrung auch gemacht?
05.09.2020, 10:25