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Verbrannt für GK
Gast
Unregistered
 
#21
24.08.2020, 15:07
Es wundert einen immer wieder wie wenig Selbstbewusstsein manche Leute mit 2 vb haben: über Sachbearbeiter wurde in einem Thread nachgedacht, über FFW hier.
Das sind alles Stellen für 2 x a, die jetzt von unsicheren vb Leuten besetzt werden sollen...
Die 2 x a bleiben dann arbeitslos.
Wie gesagt Mittelstand, Justiz, Unternehmen, Behörde höherer Dienst...
Don't sell yourself too short.
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Gast Gast
Unregistered
 
#22
24.08.2020, 15:27
(24.08.2020, 14:04)Gast schrieb:  
(24.08.2020, 09:48)Gast Gast schrieb:  
(24.08.2020, 09:44)Gast schrieb:  logisch dass Mittelstand wohl besser als FWW ist. 
Die Frage war ob FWW einen verbrennt.
Dass es auch andere Jobs gibt, weiß auch jeder.


Das weiß ich nicht... die Leute hier sind teilweise etwas... "extrem". Frei nach dem Motto, entweder 120k zum Einstieg oder 45k. Dazwischen gibt es nichts und wird auch nicht in Erwägung gezogen. Deswegen wollte ich es kurz ansprechen, dass es etliche solide aufgestellte Mittelständler gibt, bei denen GK-Anwärter sehr gut anfangen können. Einen Grund zu einer FWW-Kanzlei zu gehen, außer man möchte dort unbedingt hin, gibt es eigentlich nicht.


Ganz einfach Lage/Ort und erst einmal ein Angebot kriegen. Fast immer sind „Mittelständler“ auch nicht von FWW zu unterscheiden von außen. Jeder nennt sich gerne Mittelstand. Als Bewerber weiß man es nicht. Die Definitionen hätte ich auch gerne mal. Was ist nun Boutique Mittelstand und FWW??


Wer in einer Stadt mit GKs sucht, wird auch zahlreiche mittelständische Kanzleien finden. Und natürlich lassen sich solche Kanzleien von FWW unterscheiden. Nach meinem Verständnis ist es so:

FWW - Einzelanwalt bis wenige Berufsträger. Vor allem an Privatpersonen gerichtet, wenig konkrete Spezialisierung und deckt vor allem die klassischen Bereiche Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht (AN-Seite), Erb- und Familienrecht sowie Strafrecht ab. Nicht jeder macht alles aber 2-3 Bereiche, die nicht zwingend miteinander zu tun haben, macht dort jeder Anwalt.

Mittelständische Kanzlei - Schon eine gewisse Zahl an Berufsträgen, teilweise auch mehrere Standorte. Auf regionale und überregionale Unternehmen ausgerichtet sowie Privatpersonen mit größeren Streitfällen. In der Ausrichtung entsprechend eher im Bereich Corporate, Steuerrecht, Immobilienrecht, IP/IT, Arbeitsrecht (AG-Seite), öff Recht. Anwälte sind idR auf einen Bereich spezialisiert.

Boutique - Wenige Berufsträger aber hochspezialisiert, richten sich an Unternehmen. Vom Mandantenstamm näher an einer GK als einer mittelständischen Kanzlei.

Kleine spezialisierte Kanzlei - Wenige Berufsträger, spezialisiert, Rechtsbereich ist aber für Wirtschaftsunternehmen weniger relevant. Hier ist in der Tat alles dabei (von der spezialisierten Sozialrechtskanzlei bis zur Pferderechtskanzlei).


Daneben gibt es natürlich noch zig Abstufungen, Zwischenformen usw. aber so lässt es sich zumindest mal grob einteilen.
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Gast786
Unregistered
 
#23
24.08.2020, 15:48
(24.08.2020, 15:07)Gast schrieb:  Es wundert einen immer wieder wie wenig Selbstbewusstsein manche Leute mit 2 vb haben: über Sachbearbeiter wurde in einem Thread nachgedacht, über FFW hier.
Das sind alles Stellen für 2 x a, die jetzt von unsicheren vb Leuten besetzt werden sollen...
Die 2 x a bleiben dann arbeitslos.
Wie gesagt Mittelstand, Justiz, Unternehmen, Behörde höherer Dienst...
Don't sell yourself too short.

Nicht jeder mit vb möchte in die GK, Justiz etc. Wenn ich mit 2 x vb trotzdem Bock auf FWW habe, soll ich dann darauf verzichten, weil ich dadurch möglicherweise einem Kandidaten mit 2 x a den Job wegnehme könnte? Zum Glück darf jeder immer noch selbst entscheiden wo er sich bewirbt. 
Völlig abstruse Gedanken, die hier geäußert werden....
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Gast
Unregistered
 
#24
24.08.2020, 17:13
Was bringen 2 VB wenn halt keine Stelle frei  ist?! Die werden keine Stelle schaffen in der mittelständischen nur weil man zwei vb hat
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