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Abstraktum Anklage
Nrw1234
Unregistered
 
#1
04.07.2020, 12:47
Hallo liebe Leute, 

Kann mir jemand die Formulierung zum 244 a I stgb für das Abstraktum nennen. Bin ein wenig verwirrt. 

Es liegt nämlich neben 242, 243 I s. 2 Nr. 3 gewerbsmäsig auch die Quali 244 I Nr. 2 stgb Bande vor, dann wäre ja auch der 244a I stgb erfüllt. 

Schreib ich beim 244a I das Gesetz einfach ab oder wird dann die jeweilige nr. Des 243 umformuliert? 

Wäre über informative  Hilfe dankbar :)
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Gast
Unregistered
 
#2
06.07.2020, 22:18
... als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines andren Bandenmitglieds eine Sache gewerbsmäßig gestohlen zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#3
06.07.2020, 22:25
(06.07.2020, 22:24)Gast schrieb:  
(06.07.2020, 22:18)Gast schrieb:  ... als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine fremde bewegliche Sache Sache einem anderen (...), wobei er gewerbsmäßig handelte.
 Oder so ähnlich ? Ich komm selber immer durcheinander ?
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