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Amtsärztliche Untersuchung
Gast
Unregistered
 
#21
03.07.2020, 09:02
Also eine Intoleranz liegt nicht vor.
Dass die das als psychische Störung sehen, beunruhigt mich wirklich sehr. Da können dann auch harmlosere Sachen gedreht und gewendet werden. 
Das blöde ist halt, dass man gewisse Berufe eben nur mit Verbeamtung machen kann und ich habe meinen Lebenslauf jetzt auf diese Berufe ausgelegt.
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Gast
Unregistered
 
#22
03.07.2020, 09:13
Solange du wegen einer psychischen Störung aber nicht längerfristig ausgefallen bist, stellt diese so gar kein Problem dar.

Ich kenne zwei, die im Referendariat je ca. 6 Monate krankgeschrieben waren wegen psychischer Geschichten und die sind beide Richterinnen in Berlin geworden. Sowohl der Auswahlkommission als auch dem Lageso ist dies relativ schnuppe.

Da die Anforderungen für eine gesundheitliche Nicht-Eignung so dermaßen hoch sind, kann ich mir vorstellen, dass andere Gesundheitsämter auch so entscheiden würden. Falls nicht, komm nach Berlin!
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Gast
Unregistered
 
#23
03.07.2020, 09:16
Entspannt bleiben. Es muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit im Zeitpunkt der Untersuchung feststellbarer Erkrankungen bestehen, dass diese absehbar zu erheblichen Fehlzeiten und/oder vorzeitige Dienstunfähigkeit führen werden. Das BVerwG hat 2013 die Hürden wirklich hoch gelegt!
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Gast
Unregistered
 
#24
03.07.2020, 10:58
(03.07.2020, 09:13)Gast schrieb:  Solange du wegen einer psychischen Störung aber nicht längerfristig ausgefallen bist, stellt diese so gar kein Problem dar.

Ich kenne zwei, die im Referendariat je ca. 6 Monate krankgeschrieben waren wegen psychischer Geschichten und die sind beide Richterinnen in Berlin geworden. Sowohl der Auswahlkommission als auch dem Lageso ist dies relativ schnuppe.

Da die Anforderungen für eine gesundheitliche Nicht-Eignung so dermaßen hoch sind, kann ich mir vorstellen, dass andere Gesundheitsämter auch so entscheiden würden. Falls nicht, komm nach Berlin!

Das habe ich auf der Haben-Seite ich bin im Referendariat nie krank gewesen. Danke für deine Worte, das beruhigt mich etwas.
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Gast
Unregistered
 
#25
03.07.2020, 11:00
(03.07.2020, 09:16)Gast schrieb:  Entspannt bleiben. Es muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit im Zeitpunkt der Untersuchung feststellbarer Erkrankungen bestehen, dass diese absehbar zu erheblichen Fehlzeiten und/oder vorzeitige Dienstunfähigkeit führen werden. Das BVerwG hat 2013 die Hürden wirklich hoch gelegt!


Das habe ich gelesen, aber vom Reizdarm wird in manchen Bundesländern in den Leitfäden auf evtl psychische Störungen geschlossen. Und da ich hin und wieder mal Wehwechen hatte, die ich abgeklärt wissen wollte, habe ich nun irgendwie Sorgen, dass mir das angelastet wird. Stress hat doch jeder in der Examensphase? Ich würde mich eigentlich als sehr belastbar einschätzen im Beruf.
Danke für eure Worte!
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Gast23
Unregistered
 
#26
03.07.2020, 11:19
Also wenn man sich mal anhand der gegeben Informationen in die Rolle eines Richers versetzt, der letztendlich bei Ablehnung durch den Amtsarzt über den Fall entscheiden müsste (kein Beurteilungsspielraum des Amsarztes mehr seit 2013), dann ist der Fall doch sehr eindeutig.
Kann aufgrund dessen, dass du mal n Reizdarm in der wahrscheinlich stressigsten Phase deines Lebens hattest aufgrund tatsächlicher Umstände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf geschlossen werden, dass du vorzeitig in den Ruhestand musst? Wohl ziemlich eindeutig nicht. Würde sogar einen Anscheinsbeweis für das Gegenteil darin sehen, dass du im Ref "durchgehalten" hast und ja scheinbar auch ne ganz gute Note erzielt hast.
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